Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 94

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kann ich mir nicht vorstellen. Vielmehr müsste man sich einmal überlegen, ob man solche Pensionen nicht grundsätzlich einfriert und sagt: Wenn einer 10 000, 15 000, 20 000 Euro Pension hat, dann braucht er überhaupt keine Erhöhung mehr. Die kann so hoch bleiben, wie sie immer war.

Da fehlt mir die Ambition. Es wird zwar immer groß geredet: Wir würden bei den Luxus­pensionen gerne etwas tun!, wenn es dann aber darauf ankommt, muss man Terror ma­chen, man muss schauen, dass man einen Zeitungsartikel in der „Kronen Zeitung“ lan­ciert, damit tatsächlich eingeschritten wird. Wenn wir als Opposition diesen Aufstand nicht gemacht hätten, dann wären die Luxuspensionen durchgeflutscht und die Bezieher hätten 200, 300 Euro zusätzlich bekommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Ich möchte die Gelegenheit nützen, mich bei Kollegen Vogl für die gute Zusammenarbeit zu bedanken, die wir auch als Klubordner gehabt haben, als wir uns immer in der Früh ein bisschen vorher getroffen haben. Ich wünsche dir alles Gute für deine neue Aufgabe, eine spannende Zeit und viel Erfolg bei allem, was du anpackst. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.23


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.


11.23.47

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Vizekanzler! Ge­schätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zum Antrag zum Mutterschutzgesetz, den wir heute auch beschließen: Damit reagieren wir auf die neuesten medizinischen Erkenntnisse etwa der Österreichischen Gesell­schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die besagen, dass in der fortgeschrittenen Schwangerschaft eine Covid-19-Erkrankung schwerer verlaufen könnte, und treffen so­mit die Schutzmaßnahmen für Schwangere.

Dieser Antrag ist auch deshalb so wichtig, weil viele Schwangere, gerade in Berufen mit viel Körperkontakt, besondere Sorgen und Ängste haben könnten, sich mit dem Corona­virus zu infizieren. Diese Sorgen und Ängste müssen wir ernst nehmen, weil sie sonst zu einer emotionalen Belastung führen können, die sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken kann.

ArbeitgeberInnen müssen zunächst prüfen, ob es Schwangeren möglich ist, ihre Be­schäftigung mit einem Mindestabstand und ohne Körperkontakt – beispielsweise im Homeoffice oder an einem anderen Ort – auszuüben. Beispielsweise bei Kosmetikerin­nen oder bei Physiotherapeutinnen ist das nicht möglich. Somit haben wir für alle Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche eine gute Lösung gefunden. Wir gehen davon aus, dass ungefähr 4 500 Schwangere von dieser Regelung profitieren. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir schaffen also eine Regelung, mit der die Gesundheit geschützt wird, die Belastung reduziert wird und die ArbeitgeberInnen zusätzlich unterstützt werden; somit profitieren alle.

Umso unverständlicher ist es daher für mich, dass die NEOS als einzige Fraktion im Ausschuss dagegengestimmt haben. Vielleicht liegt es daran: Herr Kollege Loacker, Sie haben behauptet, dass die Befristung der Bestimmung mit 31. März dazu führe, dass es für jene Betroffenen, die die 14. Schwangerschaftswoche erst im März erreichen, nur eine sehr kurze Freistellung geben werde und sie Anfang April wieder zur Arbeit gehen müssten. – Das ist natürlich nicht richtig. Im Absatz 6 heißt es, dass die Regelung für


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