Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 108

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Fernsehbildschirmen! Chancen nutzen, dazugehören, Geld verdienen – mit der Ausbil­dungspflicht bis 18 wird sichergestellt, dass alle Jugendlichen in Österreich bis zu ihrem 18. Geburtstag in die Schule gehen oder eine Lehre machen und so gut ins Berufsleben starten können. Alle jungen Menschen haben das Recht auf eine abgeschlossene Aus­bildung, nur so können sie ihr weiteres Leben selbstständig gestalten und damit ein ak­tiver Teil einer funktionierenden Gesellschaft sein.

Die Ausbildungspflicht ist ein Sicherheitsnetz für die jungen Menschen in unserem Land, denn wer eine Ausbildung hat, bekommt leichter einen Job. Ohne Ausbildung wird man schneller arbeitslos oder verdient weniger – und das ein ganzes Leben lang. Schule, Lehre, Umschulungen, es gibt viele Möglichkeiten, die Ausbildungspflicht zu erfüllen.

Wir sehen den Sozialstaat Österreich als Gesamtkonzept. Mit der Ausbildungspflicht und dem Frühstarterbonus attraktivieren wir die Lehre, was vor allem dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. So kann das Pensionssystem langfristig stabilisiert werden. Wir lassen uns diese Konzepte auch nicht schlechtreden, denn vor allem in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass alle Generationen zusammenhalten und ihren Beitrag zum System leisten.

Mit dieser Novelle des Ausbildungspflichtgesetzes schaffen wir eine bürokratische Ent­lastung; zu zukünftig nur mehr drei Terminen melden die Schulen die Schulabgänger. Diese technische Anpassung hilft uns vor allem auch jetzt in den turbulenten Zeiten der Pandemie.

Alle Möglichkeiten sind recht und schön, das Allerwichtigste aber ist, dass wir unserer Jugend eine Perspektive bieten und ihr ihre Möglichkeiten aufzeigen. Alle Eltern wün­schen sich für ihre Kinder ein gutes Leben. Unsere Jugend ist unsere Zukunft. Wir haben den politischen Auftrag, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, und das tun wir nach bestem Wissen und Gewissen.

Ich bin zuversichtlich, dass unsere jungen Menschen das meistern, und schließe nun mit einem Zitat von Pearl S. Buck: „Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden.“ (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

12.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.


12.09.23

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Das Ausbildungspflichtgesetz, das jetzt unter diesem Ta­gesordnungspunkt verhandelt wird, wurde 2016 geschaffen. Es wurde von der SPÖ und von der ÖVP gerade deshalb geschaffen, weil nach Ende der allgemeinen Schulpflicht die Ausbildung von Jugendlichen und Lehrlingen bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet werden soll, womit im Prinzip ein Auffangnetz geschaffen wurde. Dieses Auffangnetz ist gerade für die sogenannten Neets sehr notwendig, und das hat sich in den letzten Jahren auch bewahrheitet.

Eigentlich hätte ich mir nach dem Bundesvoranschlag, bei dem das Wirkungsziel die Integration von Jugendlichen am Arbeitsmarkt und die Senkung der Jugendarbeitslosig­keit gerade in Covid-Zeiten ist, gedacht, dass wir heute viel mehr über diese Themen sprechen. Wir haben heute Themen dabei, die eine Vereinfachung bringen, wie zum Beispiel das vorhin Angesprochene, dass eine Entbürokratisierung stattfindet, dass Mel­destichtage von den Schulen und Lehrlingsstellen von vier auf drei verändert werden – das ist zwar zeitnah, es ist sehr wohl auch eine Erleichterung für die Schulen, aber es sind kleine Schritte. Es ist auch ein kleiner Schritt, wenn man sich anschaut, dass ge­nerell mit dieser Gesetzesnovelle eine Entbürokratisierung stattfindet.

 


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