Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 107

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als Reaktion auf die Covid-19-Krise umgesetzt wurden, mit 9,5 Prozent des BIP auf Platz eins in der EU liegt. Der Durchschnittswert liegt bei 5 Prozent.

Die Bundesregierung reagiert kurz- und mittelfristig mit Wirtschaftshilfen auf die Krise. Knapp 27 Milliarden Euro wurden an Wirtschaftshilfen gewährt beziehungsweise aus­gezahlt.

Ich könnte Ihnen hier eine ganze Reihe von Zahlen nennen: Finanzverwaltung: 6 Mil­liarden Euro, Garantieübernahmen insgesamt: 3 Milliarden Euro, Covid-19-Garantien: 3,6 Milliarden Euro, Umsatzersatz 80 Prozent: 0,4 in Arbeit, 1,4 Milliarden Euro ausbe­zahlt, und so weiter.

Ich zitiere weiters aus Ihrem Entschließungsantrag: „Wir haben schon bei der Beschluss­fassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Män­gel [...] aufgezeigt [...], dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegeset­zes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repa­riert werden muss.“

Machen Sie das eigentlich bewusst, dass Sie ständig so tun, als wären das Epidemie­gesetz und die daraus zugegebenermaßen strengen Entschädigungsansprüche die Lö­sung? Dieses in den Fünfzigerjahren entwickelte Gesetz gibt nämlich nur den behördlich gesperrten Betrieben einen Rechtsanspruch. Das heißt: Mitte März wurden bei den Be­zirkshauptmannschaften folgende Betriebe geschlossen: Seilbahnen, Skibusse, Wirts­häuser und Hotels. Diese Schließungen erfolgten in den Ländern nach unterschiedlichen Paragrafen, und im Übrigen wird heute behauptet, dass diese nicht einmal entschädi­gungsberechtigt wären.

Was aber wäre dann mit den Bäckern, den Metzgern, den Gemüselieferanten, den Le­bensmittelgeschäften, der Brauerei und den unzähligen Handwerks- und Zulieferbetrie­ben gewesen? – Alle wären leer ausgegangen. Mit unserer Förderung, mit den Förde­rungen, die die Bundesregierung vorgelegt hat, die wir hier beschlossen haben, sind sie aber auch entsprechend bedient worden.

Es ist ein Gedankenfehler Ihrerseits, hören Sie auf mit der Verklärung dieses Epidemie­gesetzes! Es hätte in weiten Bereichen nicht das gebracht, was Sie sich davon verspre­chen, und das wissen Sie ganz genau. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Auch diese Abstimmung verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Tages­ordnungspunkte 12 bis 23.

12.06.0321. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (466 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird (524 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.


12.06.27

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den


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