als Reaktion auf die Covid-19-Krise umgesetzt wurden, mit 9,5 Prozent des BIP auf Platz eins in der EU liegt. Der Durchschnittswert liegt bei 5 Prozent.
Die Bundesregierung reagiert kurz- und mittelfristig mit Wirtschaftshilfen auf die Krise. Knapp 27 Milliarden Euro wurden an Wirtschaftshilfen gewährt beziehungsweise ausgezahlt.
Ich könnte Ihnen hier eine ganze Reihe von Zahlen nennen: Finanzverwaltung: 6 Milliarden Euro, Garantieübernahmen insgesamt: 3 Milliarden Euro, Covid-19-Garantien: 3,6 Milliarden Euro, Umsatzersatz 80 Prozent: 0,4 in Arbeit, 1,4 Milliarden Euro ausbezahlt, und so weiter.
Ich zitiere weiters aus Ihrem Entschließungsantrag: „Wir haben schon bei der Beschlussfassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Mängel [...] aufgezeigt [...], dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repariert werden muss.“
Machen Sie das eigentlich bewusst, dass Sie ständig so tun, als wären das Epidemiegesetz und die daraus zugegebenermaßen strengen Entschädigungsansprüche die Lösung? Dieses in den Fünfzigerjahren entwickelte Gesetz gibt nämlich nur den behördlich gesperrten Betrieben einen Rechtsanspruch. Das heißt: Mitte März wurden bei den Bezirkshauptmannschaften folgende Betriebe geschlossen: Seilbahnen, Skibusse, Wirtshäuser und Hotels. Diese Schließungen erfolgten in den Ländern nach unterschiedlichen Paragrafen, und im Übrigen wird heute behauptet, dass diese nicht einmal entschädigungsberechtigt wären.
Was aber wäre dann mit den Bäckern, den Metzgern, den Gemüselieferanten, den Lebensmittelgeschäften, der Brauerei und den unzähligen Handwerks- und Zulieferbetrieben gewesen? – Alle wären leer ausgegangen. Mit unserer Förderung, mit den Förderungen, die die Bundesregierung vorgelegt hat, die wir hier beschlossen haben, sind sie aber auch entsprechend bedient worden.
Es ist ein Gedankenfehler Ihrerseits, hören Sie auf mit der Verklärung dieses Epidemiegesetzes! Es hätte in weiten Bereichen nicht das gebracht, was Sie sich davon versprechen, und das wissen Sie ganz genau. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.05
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Auch diese Abstimmung verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 12 bis 23.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (466 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird (524 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den
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