Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 202

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrektur weiterer Be­nachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situation sichtbar wurden“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.20.4325. Punkt

Bericht des Sportausschusses über die Regierungsvorlage (482 d.B.): Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz be­treffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird (533 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommen wir zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Agnes Sirkka-Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeord­nete.


13.21.08

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Werter Herr Bundesminister! Die Sportlerinnen und Sportler haben ein Recht auf einen fairen Wettkampf. Wenn sie gegeneinander antreten, dann wollen wir sehen, wer die beste Technik, die beste Fitness, die größte mentale Stärke, die meis­te Cleverness oder die besten Nerven hat. Im Sport soll es darum gehen, faire Wett­kämpfe auszutragen. Und das Gegenteil davon ist Doping. Weil Doping ein weltweites Problem ist und Sportlerinnen und Sportler in internationalen Wettkämpfen gegeneinan­der antreten, ist es auch notwendig, es weltweit zu bekämpfen.

Da die Weltantidopingbehörde, die Wada, ihren Welt-Anti-Doping-Code weiter konkreti­siert hat, können auch wir das in Österreich entsprechend umsetzen und so den Kampf gegen Doping noch intensiver und effektiver gestalten. Nicht zuletzt als Reaktion auf die in Russland durchgeführten und von staatlichen Akteuren gesteuerten groß angelegten und systematischen Dopingaktionen wurden spezielle Regelungen dahin gehend aufge­nommen, dass auch andere Personen als Trainerinnen und Trainer oder Betreuerinnen und Betreuer zur Einhaltung der Antidopingregelungen verpflichtet sind, wenn sie Sport­ler, Sportlerinnen in Bezug auf deren Leistungserbringung unterstützen. Weiters bege­hen auch jene Personen Verstöße gegen die Antidopingregelungen, die Whistleblower unter Druck setzen, damit diese ihre belastenden Aussagen für sich behalten oder zu­rücknehmen. Es ist also ein wesentlicher Schritt gegen organisiertes Doping.

An dieser Stelle möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka-Prammer, Kolleginnen und Kol­legen zur Regierungsvorlage 484 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesge­setz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite