Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 236

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werden, die Filme können billiger werden, es gibt höhere Budgets und gleichzeitig freie Wahl der Beteiligten. Es ist in diesem Übereinkommen mit dem Europarat auch be­schrieben, dass Nichtmitgliedstaaten des Europarates dabei sein können, und auch da sehen wir, dass das nur Vorteile und keine Nachteile bringt.

Auch das zweite Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel begrüßen wir sehr. Dieses wurde ja schon unter Türkis-Blau eingeleitet, da gab es schon am 8. Mai 2019 von der Bundesministerin außer Dienst Karin Kneissl, der damaligen Außenministerin, einen Ministerratsvortrag, in dem das vor­gestellt wurde, in dem das Abkommen mehr oder weniger schon gestanden ist, und nun wird das endlich umgesetzt. Das begrüßen wir ebenfalls sehr. Näheres hat Kollege Troch, mein Vorredner, schon ausgeführt, da gibt es nichts mehr zu ergänzen.

In diesem Sinne finden wir dieses Übereinkommen und dieses Abkommen gut und wer­den diesen unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte.


15.18.00

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich darf meinen Redebeitrag auch dem Thema des Übereinkom­mens des Europarates über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen widmen, weil ich denke, dass das eine ganz wichtige Geschichte ist, vielleicht eine Selbstverständ­lichkeit, Frau Staatssekretärin, aber ich glaube, es liegt auch an uns, Bewusstsein zu schaffen, daher vielleicht noch ein, zwei Worte dazu, was das denn überhaupt bedeutet.

Grundsätzlich regelt das Übereinkommen die Zusammenarbeit. Warum ist es wichtig, dass das geregelt wird? – Weil unterschiedliche Nationen miteinander arbeiten. Wer je­mals mit einem Kumpan oder Kompagnon gearbeitet hat, der vielleicht aus einem an­deren Kulturkreis kommt oder aus einem Land mit einem anderen nationalen Regelwerk, weiß, wie wichtig es ist, dass das Ganze auf einer gemeinsamen Basis beruhen kann. Es geht um Eigentumsrechte, die geregelt werden, um die Ausgewogenheit von Investi­tionen, und dann auch um den Zugriff auf dieses wunderbar entstandene Endprodukt.

Dieses Abkommen hat es ja schon 1994 gegeben, und wir können uns alle vorstellen, was sich gerade im Filmbereich seitdem auch technologisch getan hat, und auch darauf nimmt dieses revidierte Gesetz Rücksicht.

Es ist ganz wichtig, dass diese Koproduktion, und zwar heißt das dann offizielle interna­tionale Gemeinschaftsproduktion, mit den nationalen Produktionen gleichgestellt ist, weil dann auch die Möglichkeit besteht, auf nationale Fördertöpfe zugreifen zu können.

Eine Koproduktion hat natürlich auch einen wesentlich größeren Markt, auf dem diese Filme dann laufen können. Jetzt könnte man im ersten Augenblick glauben, da geht es vielleicht, wenn sich Österreich beteiligt, nur um den deutschsprachigen Raum, aber Frau Kollegin Blimlinger hat schon einige Beispiele genannt; spannenderweise sind das nicht Koproduktionen mit Deutschland, sondern mit Frankreich, mit Luxemburg, mit Großbritannien und so weiter.

Warum ist das für die Filmwirtschaft in Österreich so wichtig? – Weil wir wissen, dass die österreichische Filmwirtschaft circa ein Drittel koproduzieren muss, da die Produk­tionen sonst einfach zu teuer wären. Die österreichische Filmwirtschaft beschäftigt nicht weniger als 8 100 Mitarbeiter. Es sind 2 500 Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind, sie sorgt für circa 1,4 Milliarden Euro Wertschöpfung, davon alleine 350 Millionen Euro in vor- und nachgelagerten Branchen – da reden wir vom Tourismusbereich, von


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