Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 240

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Im Bereich Umwelt ist es an sich so, dass es da konkret um den Verbrauch von Flächen, um das Zubetonieren, um Verbauungen mit Häusern geht, und um das zu lenken, gibt es den Österreichischen Baukulturreport speziell als Hilfestellung für die Regierung. Im Arbeitsübereinkommen ist das auch vermerkt, aber konkret geschehen ist bis jetzt nichts. Es werden täglich 13 Hektar oder, wenn man es anders ausdrückt, 20 Fußballfel­der zubetoniert.

Daher: Ja zu diesem Genderreport, verbunden mit der Hoffnung, dass die Bundesregie­rung diesbezüglich mehr macht als beim Umwelt- und beim Klimaschutz. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Totter. – Bitte.


15.33.18

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Die österreichische Kunst- und Kulturlandschaft ist lebendig und äußerst vielfältig. Diese Tatsache verdanken wir in erster Linie den vielen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch den großartigen Menschen, die Kunst und Kultur entstehen lassen und möglich machen.

Natürlich brauchen Kulturschaffende die richtigen Rahmenbedingungen. Sie brauchen einen klugen Einsatz der notwendigen finanziellen Mittel, um sinnvoll gestalten zu kön­nen. Die Kunst- und Kulturbranche ist von der Coronakrise besonders hart getroffen. Zahlreiche direkte und indirekte Unterstützungsmaßnahmen konnten zum Glück auf den Weg gebracht werden. Es freut mich ganz besonders, dass heute die Dotierung des Fonds zur Abfederung von Einnahmeausfällen bedingt durch Corona von 10 auf 20 Mil­lionen Euro erhöht wird. Die Änderung des Kunstförderungsgesetzes sieht auch die Schaffung eines Fonds für besondere Förderung im Zusammenhang mit Covid-19 in Höhe von 10 Millionen Euro vor, wenn bestimmte Sparten der Kunst- und Kulturbranche trotz Ausschöpfung anderer zur Bewältigung der Folgen der Pandemie geschaffener Un­terstützungsmaßnahmen existenziell gefährdet sind. Schön, dass dies gelungen ist und so den Kulturschaffenden weitere Unterstützungen zukommen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

Nun zum vorliegenden Gesetzentwurf: Neben der gendergerechten Fördervergabe wur­den im Kulturbereich in jüngerer Vergangenheit richtigerweise Gremien paritätisch be­setzt und Kunst- und Kulturberichte geschlechtertransparent gestaltet. Kaum ein Bericht ist so detailliert und transparent wie der Kunst- und Kulturbericht. Bei jedem Bundes­museum ist beispielsweise die Genderverteilung angeführt. Demnach ist immer klar aus­gewiesen, wie viele Künstlerinnen und Künstler bei einer bestimmten Ausstellung ge­staltet haben, oder es ist auch die Anzahl der Kuratorinnen und Kuratoren angeführt.

Es liegen also sehr viele Daten bezüglich Genderverteilung vor, einen Genderbericht gibt es allerdings bislang nicht. Regelmäßige Genderreports halten wir daher für eine wichtige Grundlage, um evidenzbasierte und treffsichere Maßnahmen umsetzen zu kön­nen.

Bei Genderpolitik geht es aber auch um Fairnessaspekte, und all diese Fairnessaspekte sind Thema der neuen Arbeitsgruppe Fairness, die gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet wurde. Schwerpunktthema ist Fair Pay, was auch die Schließung von ge­schlechterbasiertem Lohngefälle umfasst. Das ist uns sehr wichtig und auch in unserem Regierungsprogramm enthalten. Als Ziele des Fair-Pay-Prozesses wurden unter ande­rem definiert: Erarbeitung konkreter Maßnahmen für gerechtere Bezahlung oder soziale Absicherung von Kunstschaffenden.

 


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