Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 253

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60 Jahre aufbewahrt wird, gibt, und dass das im Vorhinein diskutiert wird und einfach klar ist, was das bedeutet. Das ist nicht der Fall gewesen. Das kritisieren wir sehr.

Weiters geht es um die wichtige Frage, wer welche Daten zu welchem Zweck mit wel­chen Kriterien auswerten darf. Das ist für uns auch nicht klar ersichtlich. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass die Statistik Austria diese Daten erhält, um ein umfassendes Bild des österreichischen Bildungsniveaus zu zeichnen. Es handelt sich aber schon auch um eine große Verknüpfung von einer Vielzahl von personenbezogenen Merkmalen, die auch, je nach Kombination, durchaus Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Per­sonen zulassen könnte.

Ich finde es bedenklich, dass das Bildungsministerium künftig über einen Datenpool ver­fügt und einen Datenbestand hat, in dem die Ergebnisse zum Beispiel der neuen Kom­petenzmessung, die Schulnoten, Informationen und Bildungshintergrund der Eltern von jedem Schüler und jeder Schülerin drinnen sind, ohne Klarheit zu haben, wo diese Daten gelagert werden, gespeichert werden, welchen konkreten Zwecken sie im Ministerium dienen, welche Ziele mit ihnen verfolgt werden und wer sie beforschen darf.

Nach mir sprechen noch Kollegin Hamann und vielleicht auch Sie (in Richtung Bundes­minister Faßmann): Sie werden sicher mit dem Argument kommen, dass alles daten­schutzrechtlich unter Dach und Fach ist, dass die Daten sicher gelagert und gut verwahrt sind, dass die Bundesregierung besonders gut auf diese Daten schaut. Ich darf Sie da­her nur an das Ergänzungsregister, an die GIS und an die Anmeldungen zu den Massen­tests erinnern – und auch aus diesem Grund stimmen wir nicht zu. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.


16.21.02

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Ein paar Fragen stehen zu diesem Ge­setz im Raum. In den sozialen Medien wurde auch schon die Befürchtung geäußert, das sei ein Überwachungsgesetz. Die Kollegin von der SPÖ hat vorhin gerade gesagt, es werden da leichtfertig Daten erhoben, wobei der Verdacht mitschwingt, die Daten wür­den auch veröffentlicht.

Ich kann dazu zwei Dinge sagen: Mit diesem Gesetz erhöhen wir die Datensicherheit. Wir ersetzen die Sozialversicherungsnummer, die ja bis jetzt verwendet wird, durch ein Personenkennzeichen. Das heißt, wir schützen die Daten wesentlich besser als bisher und ermöglichen auch eine viel bessere Anonymisierung.

Das Zweite, was wir mit diesem Gesetz machen, ist: Wir schaffen eine wesentlich bes­sere Datenbasis für die Forschung und damit auch für die Bildungspolitik, denn eigent­lich – das richte ich besonders an die NEOS – ist doch eine evidenzbasierte Bildungs­politik genau das, was wir immer fordern. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Zu der Sache mit den 60 Jahren: Sicher ist es wichtig, dass man – natürlich anonymi­siert – über 60 Jahre hinweg verfolgen kann, wie sich Bildungsbiografien entwickeln. Kinder sind ja nicht fertig ausgebildet, sobald sie eine Schule verlassen. Wir reden immer vom lebenslangen Lernen, Leben gehen weiter und entwickeln sich. Von welchen Fak­toren beeinflusst wird, ob die Kinder am Ende auf dem Bildungsweg sozusagen verloren gehen oder ob sie später vielleicht doch noch einen Abschluss schaffen, all das sind wichtige Informationen. Wir müssen wissen, wie Ressourcen in unserem Bildungssys­tem eingesetzt werden, wir müssen erfahren, was gute und was weniger gute Ergebnis­se bringt und wo und warum Kinder und Jugendliche verloren gehen.

 


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