Das dritte Problem, das wir haben, ist, dass natürlich diese Ausbildungsvielfalt auch eine Titelvielfalt nach sich zieht. Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass man, wie man sagen könnte, ein bisschen Ordnung und Struktur in das ganze Konzept bringt. Deswegen wird es notwendig sein, gesetzliche Rahmenbedingungen zu vereinheitlichen, damit es in Zukunft klar wird, was die Voraussetzungen für den Zugang zu so einer hochschulischen Weiterbildung sind.
Wir werden in der UG-Novelle festschreiben, dass bis zu 50 Prozent der ECTS-Punkte angerechnet werden können. Berufserfahrung wird da natürlich notwendig sein. Das ist ganz wichtig, damit eben die Durchlässigkeit zwischen Beruf und einer hochschulischen Weiterbildung auch wirklich erhöht wird. Das ist nicht nur wichtig für die Studienwerber, meine Damen und Herren, sondern das ist auch wichtig für die Arbeitgeber, weil sie auch in Zukunft wissen, was in den einzelnen Ausbildungen, was in den einzelnen Titeln, wenn ich das so sagen darf, auch wirklich drinnen ist.
Von welchen Titeln sprechen wir? – Für hochschulische Weiterbildungslehrgänge soll es in Zukunft einen Bachelor Professional und einen Master Professional geben. Ich glaube, es ist auch gut so und wichtig, dass wir diese Titel, die auch der Bolognasystematik folgen, genau für den Hochschulbereich verwenden werden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir gehen damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer übersichtlichen und praxisnahen hochschulischen Weiterbildung. Das ist – ich habe es vorhin schon erwähnt – ganz wichtig, weil damit eben diese Durchlässigkeit zwischen einer Weiterbildung auf Hochschulniveau und einer beruflichen Höherqualifizierung erhöht wird, und damit werden wir es den Menschen ermöglichen, sich weiterzuqualifizieren, und damit werden wir vor allem – das ist wesentlich – auch einen Schritt in Richtung einer Verringerung des Fachkräftemangels setzen. Das ist etwas, was ich mir natürlich für den Standort, im Sinne des Standortes wünsche.
Ihnen wünsche ich allen ein frohes Weihnachtsfest, bleiben Sie alle gesund! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.14
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Martin Graf, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn das (in Richtung ÖVP) falsch rübergekommen ist, entschuldige ich mich natürlich dafür, aber ich wollte eigentlich an einem plastischen Beispiel darstellen, wie schwierig es ist, neben dem Beruf ein Studium fertigzubringen, und da braucht man manchmal länger. Kollege Marchetti ist halt ein Beispiel dafür, er hat mir vorhin gesagt, er wird es im Juni abschließen, nach zwölf Jahren, also neun Jahre nach der Mindeststudienzeit. Es ist halt schwierig, Werkstudent zu sein. Das sollte man zur Kenntnis nehmen, dazu muss man auch etwas sagen. Wenn er das Studium fertig hat, wird er mich vielleicht zur Sponsion einladen, dann gehe ich dorthin und werde mit ihm feiern, weil er das Studium abgeschlossen hat, und darauf freue ich mich dann auch schon.
Zum Thema, zu den beiden Punkten, die da zusammengefasst sind: Ja, es ist offensichtlich wirklich so, dass man alle 15 bis 20 Jahre etwas nachschärfen muss. Die Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung ist in diesem Fall eine richtige Initiative, insbesondere auch der Titelvielfalt, bei der in den letzten 30 Jahren ja ein Markt entstanden ist – der zunehmend auch teilweise privatisiert ist –, auf dem es halt eine Titelvielfalt gibt, die man anpassen muss.
Wir hatten das seinerzeit vor ungefähr 18 Jahren mit dem Master of Advanced Studies, um ein Beispiel zu nennen. Dieser hat solche Auswüchse gehabt, dass dann die
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