Allerdings gibt es bei diesem Gesetz viele weitere Baustellen. Eine umfassende und über die Covid-Krise hinausgehende Reform des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes wäre aus meiner Sicht dringend notwendig und braucht nächste Schritte. Spätestens nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen die Eltern die Entscheidung treffen, ob es zum Wiedereinstieg beider Elternteile in die Erwerbstätigkeit kommen soll und wie während der Arbeitszeit die Kinderbetreuung ausschauen soll. Wer betreut das Kind?
Besonders im ländlichen Raum haben Familien nach wie vor keine echte Wahlmöglichkeit. Kindergartenplätze, die eine volle Erwerbstätigkeit beider Elternteile ermöglichen, sind Mangelware. Die SozialpartnerInnen und die Industriellenvereinigung haben sich genau aus diesem Grund zusammengesetzt und ein Forderungspapier erarbeitet, um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Eine Forderung dieser Einigung ist heute in einem Antrag von uns enthalten, und zwar dass künftig 1 Milliarde Euro mehr für die Elementarbildung zur Verfügung stehen soll. (Beifall bei der SPÖ.)
Mithilfe dieser Mittel sollen Länder und Gemeinden mehr in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen investieren können. Das geht Hand in Hand mit der Ausbildung, und zwar mit einer Reform der Ausbildung der ElementarpädagogInnen, was auch dringend notwendig ist, weil wir diese händeringend suchen. Es ist mir unbegreiflich, warum ein Antrag, der auf einer Einigung von Sozialpartnern und Industriellenvereinigung beruht, im Ausschuss abgelehnt wurde.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Eltern brauchen die Sicherheit, dass ihre Kinder in den Betreuungseinrichtungen gut aufgehoben sind, sie brauchen echte Wahlmöglichkeiten. Es ist unsere Aufgabe in der Politik, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Stimmen Sie daher zum Wohle der Eltern und der Kinder heute unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
21.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Großbauer. – Bitte.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Ich darf mich zum Kinderbetreuungsgeldgesetz zu Wort melden, denn auch das soll und muss aufgrund von Corona angepasst werden. Das freut mich sehr, Frau Ministerin, denn Familien, egal in welcher Konstellation oder in welcher Lebensphase, sind derzeit natürlich besonders gefordert.
In diesem Jahr haben viele Erwerbstätige wegen der Krise finanzielle Einbußen und darum möchten wir, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz angepasst wird, nämlich für all jene, die sich vielleicht auch für eine kurze Babypause entscheiden, für das Modell der einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldunterstützung.
Da sich das Kinderbetreuungsgeld unter anderem auch aus den Einkünften aus dem letzten Steuerbescheid aus dem letzten Jahr vor der Geburt berechnet, also 80 Prozent der Letzteinkünfte, soll ausnahmsweise für die Geburten im Jahr 2021 der Steuerbescheid von 2019 statt des Bescheides aus dem Coronajahr 2020 herangezogen werden können, und dies dann, wenn sich das für die betroffene Person finanziell besser auswirkt und sich auf diese Weise auch ein höherer Tagsatz ergibt. Das muss man dann auch nicht beantragen, das soll automatisch funktionieren. Das ist ganz toll für die Familien. Natürlich muss aber ein Steuerbescheid aus dem Jahr 2019 vorliegen, damit das auch berechnet werden kann. Das gilt natürlich für alle Eltern, für alle Berufsgruppen.
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