Um eine Größenordnung zu haben wie viele Menschen von diesem Gesetz betroffen sind: Im Jahr 2019 haben rund 225 000 Beziehende 1,2 Milliarden Euro Kinderbetreuungsgeld bekommen.
Frau Bundesministerin, vielen Dank für Ihre außerordentliche Arbeit in diesem Coronajahr, speziell für Familien, für werdende Familien und für die Jugend. Betreffend die Jugend möchte ich jetzt schon noch einmal Folgendes unterstreichen und klarstellen, weil Kollege Shetty von den NEOS beim vorletzten TOP zur Jugendstrategie von Märchen gesprochen und zur Ministerin gemeint hat, sie solle aus dem Dornröschenschlaf aufwachen: Die Ministerin ist weder ein Dornröschen noch schläft sie. (Heiterkeit der Abg. Krisper.)
Ich weiß nicht, in welchen Klischees Sie von den NEOS da plötzlich denken, das verwundert mich, aber wenn Sie schon eine Märchenfigur suchen, dann darf ich Ihnen als Mama eines sechsjährigen Jungen einen Buchtipp über ein modernes Märchen mit einem Drachen geben: „Zogg und die Retter der Lüfte“ – ein sehr nettes Buch, das ein anderes Frauenbild als Ihr Dornröschen vermittelt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Zuerst möchte ich auf die Regierungsvorlage betreffend Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes eingehen. Grundsätzlich gibt es nach der Geburt des Kindes zwei Arten von Kinderbetreuungsgeld, die Eltern können zwischen einer pauschalen oder einer einkommensabhängigen Variante wählen, wobei für die einkommensabhängige Variante 80 Prozent der Letzteinkünfte berechnet werden.
Für jene, die aufgrund der Coronakrise etwa in Kurzarbeit geschickt wurden, würde sich das möglicherweise negativ auswirken, daher begrüßen wir die Änderung, dass für Geburten im Jahr 2021 der Einkommensnachweis von 2019 oder 2020 vorgelegt werden kann und somit eine Benachteiligung beseitigt wird.
Zum Antrag der SPÖ betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen: Die zentrale Forderung ist ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Dieser Antrag ist sehr hoch gegriffen und ich glaube, das ist eine SPÖ-Wunschvorstellung. Sie fordern den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kleinstkinder, für Einjährige. Da sage ich Ihnen, dass es auch andere Möglichkeiten für eine gute Kinderbetreuung gibt. Zum Beispiel würden sich Tagesmütter sehr gut dazu eignen. Diese sollte man mehr unterstützen und mehr in sie investieren, denn gerade bei Tagesmüttern sind Kleinstkinder in einer familiären Umgebung und können sich dann individuell entfalten.
Ich halte es für einen falschen Ansatz, dass man Geld nur für den Ausbau von Kindergärten in die Hand nimmt. Viel wichtiger wäre, dass Eltern, besonders Mütter, finanziell unterstützt werden und so ihre Kinder auch zu Hause betreut werden können.
Die Abgeordneten der SPÖ möchte ich fragen, ob ihnen eine häusliche Betreuung überhaupt nichts wert ist, denn wenn man sich den Antrag genauer anschaut, dann geht ganz deutlich ein Nein daraus hervor. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wir wollen bei der Kinderbetreuung die Wahlfreiheit für Eltern. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen, dass sich die Eltern aussuchen können, ob sie ihr Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer Tagesmutter
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