Wie ist das Stimmverhalten in dritter Lesung? – Ebenfalls einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 71: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, in 553 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mahrer, Schatz, Bürstmayr, Krisper, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich darf zuerst über den Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mahrer, Schatz, Bürstmayr, Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ziffern 2 und 4 bis 6.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig, daher angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Daher kommen wir gleich zur dritten Lesung.
Wer dem auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 72: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 554 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den darf ich bitten, das mit einem Zeichen kundzutun. – Einstimmig angenommen.
Ich weise den Antrag 76/A und Zu 76/A dem Verfassungsausschuss zu.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 73: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 555 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, dieser Antrag ist daher angenommen.
Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission gemäß § 4 Abs. 9 des Wehrgesetzes 2001 (606 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 74.
Es gibt dazu keine Wortmeldung.
Wir kommen zur Abstimmung.
Da es vorhin auch möglich war: Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, schlage ich im Sinn des § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, durch Aufstehen und Sitzenbleiben abzustimmen.
Erhebt sich gegen diese Form der Abstimmung ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
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