17.47

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Scherak, ich bin auch ein Freund der differenzierten Argumentation. Ich glaube Ihnen, dass Sie sich impfen lassen werden. Sie haben gesagt, obwohl diese Krankheit für Sie nicht gefährlich sein wird, werden Sie es tun, um andere zu schützen.

Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass auch die WHO – nicht dass ich alles glaube, was von der WHO kommt – sagt (eine entsprechende Unterlage zeigend), dass die Impfung jetzt einmal dazu da ist, einen schweren Krankheitsverlauf bei einem selbst, also beim Geimpften, zu vermeiden, dass uns aber Abstandhalten, Masketragen und so weiter – nicht zu früh freuen! – trotz der Impfung erhalten bleiben, weil das Virus trotzdem weiterverbreitet werden kann.

Die Impfung, die hier so als ganz generelle, pauschale Lösung und als Heil bringend verkauft wird, dürfte nicht das halten, was hier versprochen wird. Ich kenne das auch aus einem Papier der Bundesregierung – aber vielleicht bekommen wir hier auch einmal Aufklärung, was jetzt wirklich das Heil Bringende ist, wenn das Virus trotzdem weiter­verbreitet wird, auch wenn man geimpft ist.

Herr Bundeskanzler, Sie haben in einem Interview – und jetzt auch einige Abgeordnete der ÖVP – gesagt, Sie kennen bereits jemanden oder auch mehrere Personen, die an Corona verstorben sind. Gott sei Dank kenne ich noch niemanden, jeder Todesfall ist bedauerlich. Ich kenne eine über 80-jährige Frau aus Oberösterreich, die aus Angst vor dem zweiten Lockdown, aus Angst vor der Einsamkeit aus dem Fenster ihrer Wohnung gesprungen ist. Ich habe den Fall in den Medien nicht gefunden, obwohl er, denke ich, sehr aufsehenerregend ist.

Ich kenne einen 64-jährigen Mann aus Oberösterreich, dessen Hüftoperation im März dieses Jahres verschoben wurde, und das ohne Not. Wir wissen, die Kapazitäten waren bei Weitem nicht ausgelastet, aber weil die Betten für Coronapatienten, die nicht ge­kommen sind, frei gehalten wurden, wurde seine dringend notwendige Operation abge­setzt. Er ist im Sommer nach monatelangen Qualen verstorben.

Ich kenne einen Jungen, der sich nun den ganzen Tag die Hände wäscht und mit seinen Eltern nirgendwo hingehen will, weil die Angstpolitik so gegriffen hat. Er hat Ihnen jedes Wort darüber geglaubt, wie tödlich das Virus ist. Er will nicht.

Das sind drei Fälle, die mir bekannt sind. Ich möchte all diese Fälle nicht aufwiegen, aber mir kommt vor, Sie machen das mit Ihrem totalen Fokus auf die Coronapatienten und -verstorbenen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Diese Politik führt zu Kollateralschäden in sozialer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, die sich nun schon rechts und links türmen – aber Sie sehen sie nicht.

Man hätte den Sommer ja auch ein bisschen anders nützen und Kapazitäten aufbauen können. Sie wussten, gegen Herbst/Winter kommen wieder Infektionswellen – wir alle wissen, dass da die Zahlen wieder ansteigen. Ich weiß, Sie haben uns den Vergleich mit der Grippe verboten. Ich gehe jetzt das Risiko ein, dass Sie mich als dumm ansehen, trotzdem ziehe ich einfach den naheliegenden Vergleich zur Grippe, auch hinsichtlich der Gefährlichkeit.

Ich bin Mutter von zwei Kindern. Ich habe, jedes Jahr unterschiedlich, Folgendes mitbe­kommen: halbe Schulklassen, ganze Klassen, die vom Schulskikurs mit Grippe nach Hause gekommen sind, überfüllte Spitäler, Meldungen in den Zeitungen über Gang­betten, vor allen Dingen in Wien – das wird jetzt von der SPÖ nicht so gerne zugege­ben –, erschöpftes Pflegepersonal, Patienten, die abgewiesen werden müssen – das war also alles schon da. Es ist nicht der erste und einzige Notstand, und man hätte ja, wie gesagt, vielleicht auch Kapazitäten aufbauen können. Das hat man nicht gemacht, das haben Sie auch nicht einmal behauptet – das ist mir unverständlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gab zu Beginn dieser Pandemie, als das Coronavirus aufgetaucht ist, schon War­nungen eines sehr renommierten Universitätsprofessors, der sich mittlerweile im Corona­leugnereck befindet. Dieser hat gesagt: Passt auf die Alters- und Pflegeheime auf! – Dort kam es in Italien auch zu den Infektionen. Die Leute sind ins Krankenhaus gekommen und haben dort weitere Personen angesteckt. So hat sich das ausgebreitet, und so ist es auch zu einer sehr hohen Sterblichkeit gekommen – weil das sehr alte Leute waren.

Hätte man diesen Ratschlag wirklich von Anfang an beherzigt, hätten wir vielleicht vieles verhindern können. (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt, zehn Monate später, ist das noch immer nicht gelungen. Sie beschäftigen sich mit Massentests für Hunderttausende gesunde Leute; in den Alters- und Pflegeheimen sind diese noch nicht lückenlos durchgeführt. Das ist eigentlich geradezu unglaublich, und da geht es vor allen Dingen darum, dass es bei entsprechenden Maßnahmen in den Alters- und Pflegeheimen nicht zu dieser Überlastung des Gesundheitssystems gekommen wäre, die aber der Grund für alle Maßnahmen ist.

Aus diesem Grund, weil das hier mitgetragen wird, ist der Misstrauensantrag für mich auch gegen die gesamte Bundesregierung auszusprechen. Es sind nicht nur die Maß­nahmen unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig, sondern ich finde sie einfach menschlich katastrophal. Sie haben sich mit anderen Dingen befasst: zu moralisieren, zu belehren, die einen als Gefährder zu bezeichnen, die Kinder – ich werde Ihnen leider wirklich nie verzeihen, was Sie mit den Kindern in den Schulen machen – jetzt auch dazu zu zwingen, im Unterricht stundenlang die Maske zu tragen. Das alleine ist für mich ein Grund für den Misstrauensantrag gegen die Bundesregierung.

Der dritte Lockdown mit der jetzt auch angekündigten Maßnahme, dass Menschen, die sich nicht testen lassen, nur mit FFP2-Maske auf die Straße gehen dürfen, ist für mich wirklich ein trauriger Tiefpunkt. Ich fürchte, es geht beim dritten Lockdown nicht darum, das Coronavirus in die Knie zu zwingen – das geht ohnehin nicht; wir werden immer mit Infektionskrankheiten leben müssen –, ich glaube, dass die Menschen in die Knie gezwungen werden sollen: Sie sollen sich testen lassen, sie sollen sich impfen lassen, und sie müssen sich vor allen Dingen irgendwie kennzeichnen lassen, wenn sie nicht mittun.

Bitte kehren Sie von diesem Kurs wieder um! Das ist ein Tabubruch, da geht es um die Einführung eines sozialen Belohnungs- und Bestrafungssystems – Testen, Impfung, Coronaapp, Überwachen. Ihr Spezi, wenn ich so sagen darf, beziehungsweise Ihr Partei­freund Harald Mahrer, der Chef der Wirtschaftskammer, hat ja eigentlich verraten, worum es geht: Man nimmt sich die asiatischen Länder, Singapur als Vorbild. – Ja, Singapur ist wirklich erfolgreich: reich, friedlich, sicher, aber von einer Demokratie kann man dort nicht sprechen. Es gibt seit 50 Jahren eine Einheitspartei, die Opposition wird unterdrückt, es gibt Zensur und totale Überwachung.

Ich glaube, das ist nicht der Weg, den wir gehen wollen, das ist Gott sei Dank nicht unsere Mentalität. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, nichts mit der Freiheit, die ich meine oder die unsere Verfassung meint. Daher bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Misstrauensantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staatssekretären“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung und den Staatssekretären wird gemäß Art. 74 Abs. 1 iVm Art. 78 Abs. 2 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen ver­sagt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

17.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten KO Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staats­sekre­tären

eingebracht in der 75. Sitzung des Nationalrates am 21. Dezember 2020 im Zuge der Debatte zur dringlichen Anfrage des Abgeordneten KO Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend Freiheit und Selbstbestimmung statt Massentest und Hausarrest.

Mit dem dritten Lockdown von 26. Dezember bis inklusive 17. Jänner kündigt der Bun­deskanzler weitere, bis vor kurzem unvorstellbare Maßnahmen an: Unbescholtene und gesunde Bürger, die nicht bei den Massentestungen von 15. bis 17. Jänner mitmachen können oder wollen, müssen sich eine weitere Woche in Hausarrest begeben. Sie dürfen nicht zum Einkaufen, in Restaurants, Hotels, zu körpernahen Dienstleistern wie Friseu­ren und möglicherweise nicht einmal in die Schulen. Es kommt zu massiven Einschrän­kungen der persönlichen Freiheit und einem stigmatisierenden Ausschluss vom gesell­schaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben. Dieser Ausschluss soll vorerst bis 24. Jänner 2021 dauern. Eine Verlängerung nicht ausgeschlossen, sondern wahrschein­lich.

Der Test, mit dem man sich „freitesten“ kann, ist jedoch im besten Fall eine Moment­aufnahme, verbunden mit dem Risiko eines falsch-positiven oder falsch-negativen Ergeb­nisses. Schon beim Warten auf die Testung besteht eine erhöhte Ansteckungs­möglich­keit. Der Massentest ist darum ein völlig untaugliches und somit unverhältnismäßiges Mittel für die Verhängung einer solchen Freiheitsbeschränkung und greift dem vor, wovor die freiheitliche Petition www.impfzwang.at warnt.

Neue Normalität am Rande des demokratischen Modells

Die schwarz-grüne Bundesregierung, federführend dabei ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz und der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober, haben drei Phasen für den Zeitraum ab dem Stefanitag 2020 (26. Dezember 2020) definiert:

•           In Phase 1 sollen zwangsweise alle sozialen Kontakte gegen Null herunter­gefahren werden.

•           In Phase 2 sollen Massentests inklusive massiver Sanktionen und sozialer Stigmatisierung bei Nichtteilnahme ausgerollt werden.

•           In Phase 3 kommt die Massenimpfung, die Teile der Regierungsparteien und viele Regierungsexperten ebenfalls bei Nichtteilnahme mit massiven Sanktionen belegen wollen.

Auf Basis der Ankündigungen könnte das bedeuten:

Ab 26. Dezember 2020 bis 24. Jänner 2021 gelten den ganzen Tag über Ausgangs­beschränkungen. Handel und körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen und öffnen erst wieder ab 18. Jänner 2021. Alle österreichischen Schulen sind bis inklusive 17. Jänner 2021 im sogenannten „Distance Learning“, effektiv bleiben die Schulen also geschlossen.

Outdoor-Sport – auch die Inbetriebnahme von Skiliften ab 24. Dezember 2020 – bleibt hingegen weiterhin möglich. Über den Umfang entscheiden die einzelnen Bundesländer oder Bezirke nach Gutdünken. Vorgegeben ist das Tragen von FFP2-Masken.

Von 15. bis 17. Jänner 2021 werden trotz des Scheiterns im Dezember – die Teilneh­merzahlen blieben weit hinter den Erwartungen zurück und die Positivquote der Tests lag österreichweit nur bei etwa 0,2 Prozent – neuerlich Covid-19-Massentests durch­geführt. Ausschließlich Bürger, die daran brav und untertänig teilnehmen, können einen Teil ihrer Bewegungsfreiheit wiedererlangen. Zumindest Treffen mit einem anderen Haushalt und die Teilnahme am Handel werden dann wieder gestattet. In der Woche vom 18. bis 24. Jänner 2021 gelten weiterhin ganztägige Ausgangsbeschränkungen für diejenigen, die sich nicht „freitesten“ und keinen Antigen-Test vorweisen können, der nicht älter als eine Woche ist. Die Türen von Schulen, Handel und Gastronomie bleiben für diese Menschen verschlossen.

Auch für alle anderen bleiben nach dem 18. Jänner 2021 die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr weiterhin aufrecht. Ein Ablaufdatum für diese Regelungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch für „Freigetestete“ bleibt somit beispielsweise die Gastronomie weiterhin ab 20 Uhr abends geschlossen.

Willkürlich von der schwarz-grünen Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen sollen zudem ab 18. Jänner 2021 entweder verpflichtend wöchentlich an einem Test teilneh­men oder sie müssen stets eine FFP2-Maske tragen. Betroffene sind:

•           alle Lehrer,

•           alle körpernahen Dienstleister,

•           alle Mitarbeiter in der Gastronomie,

•           alle Mitarbeiter im Handel,

•           alle Mitarbeiter in den Verkehrsbetrieben,

•           das gesamte Personal im Gesundheitsbereich mit regelmäßigem Patienten­kon­takt,

•           alle Mitarbeiter in der Bauwirtschaft.

Es sei denn, man testet sich „frei“

Somit darf nur, wer sich „freitestet“, in einem „Lockdown-Light“ – andere sprechen von der „neuen Normalität“ – weiterleben. Darüber hinaus sollen alle nicht-getesteten Bürger ihren Wohnbereich auch in Ausnahmefällen nur mit FFP2-Masken verlassen dürfen, damit es ein augenscheinliches Erkennungsmerkmal gibt und entsprechender sozialer Druck auf die „Verweigerer“ aufgebaut werden kann.

Von der schwarz-grünen Bundesregierung wurde ebenfalls willkürlich bestimmt, dass in jenen Regionen, in denen die Neuinfektionen eine bestimmte Sieben-Tages-Inzidenz überschreiten, zwangsweise Massentests durchgeführt werden und dort ein regionaler Lockdown verhängt werden kann.

Impfzwang bereits in Vorbereitung

Den weitgehenden Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben hat der Bundeskanzler nun offensichtlich auch als zweckmäßiges Mittel definiert, um eine hohe Beteiligung an der ab 27. Dezember geplanten Corona-Impfung zu erwirken. Kurz kündigte an, sich am israelischen Modell des „grünen Passes“ zu orientieren, der nur geimpften Menschen ihr „normales Leben“ zurückgeben soll, während alle anderen dauerhaft von Reisen, Res­taurantbesuchen und ähnlichem ausgeschlossen bleiben. Angesprochen auf diese Maß­nahme, sagte der Kanzler in seiner Pressekonferenz am 18. Dezember:

„Ich möchte niemanden zu irgendetwas zwingen, aber ich respektiere, dass es Men­schen gibt – mich eingeschlossen –, die trotz Pandemie ein möglichst normales Leben führen wollen. […] Daher halte ich dieses Modell für ein absolut zukunftsträchtiges.“

Der offensichtlich geplante Impfzwang durch die Hintertür beeinträchtigt nicht nur die freie Entscheidung der Bürger über ihre körperliche Unversehrtheit massiv, sondern macht sie auch zu Versuchskaninchen der Impflobby.

Wer weiß, wie komplex ein Zulassungsverfahren für Impfstoffe bis vor wenigen Monaten war und wie viele Testreihen für die Genehmigung eines Impfstoffes bislang nötig waren, und nunmehr hört, dass etwa der COVID-Impfstoff des Pharmakonzerns Moderna im Jänner in nur zwei Tagen entwickelt wurde, bei dem sollten alle Alarmglocken schrillen. Seriöse wissenschaftliche Arbeit und Goldgräberstimmung der Pharmalobby sind zwei Paar Schuhe. Es geht nicht an, dass ganz Österreich von Kurz und Anschober zu einem Versuchslabor gemacht wird. 

Impfstoffe gegen SARS, MERS und RSV kamen über das Entwicklungsstadium nie hinaus, weil sich in langfristigen Studien gezeigt hat, dass diese Impfstoffe – anstatt die Virusinfektion zu verhindern – eine abnorme Immunantwort des menschlichen Körpers ausgelöst haben. Mit anderen Worten: Die Probanden erkrankten danach stärker und wurden tatsächlich schwerer krank als ohne Impfung. Das renommierte "Science Magazin" warnt etwa davor, dass „Risiken im Zusammenhang mit der Impfstoff­entwick­lung für COVID-19-Antikörper, die Viren binden, ohne die Infektiosität zu neutralisieren, durch erhöhte Virusreplikation oder Bildung von Immunkomplexen, die sich im Gewebe ablagern und mit Entzündungen verbundene Komplementwege aktivieren, Krankheiten verursachen können.“

Kein Ersatz für Impfschäden

Hinzu kommt, dass zu befürchtende gesundheitliche Schäden aufgrund der Impfung, von der bisher nicht einmal bekannt ist, ob sie die Übertragung des Virus durch die Geimpften verhindert, nicht durch das Impfschadengesetz abgedeckt sind. Ein ent­sprechender Antrag der FPÖ wurde durch die Regierungsparteien abgelehnt. Während in der Vergangenheit etwa die Pockenimpfung explizit im Impfschadengesetz genannt wurde, möchten Kurz und Anschober eventuelle Ansprüche nur über den Verordnungs­weg regeln. Das halten wir Freiheitliche für Augenauswischerei und fordern weiterhin, die geplante COVID-19-Impfung namentlich in das Impfschadengesetz aufzunehmen, um Opfer allfälliger Spätfolgen zumindest finanziell entschädigen zu können und ihnen Rechtssicherheit zu bieten. Die unsubstantiierte Ankündigung der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten würden für Schäden aufkommen, ist hier nicht ausreichend. Die Herstellerfirmen weigern sich – aufgrund der kurzen Entwicklungszeit – offensichtlich, die finanzielle Verantwortung für gesundheitliche Folgeschäden ihrer Produkte zu über­neh­men, und sind ausschließlich daran interessiert, den maximalen Profit sicherzu­stellen.

Die hektische Betriebsamkeit rund um Tests und Impfungen ist umso bemerkenswerter, als das gesundheitspolitische Betätigungsfeld zur effektiven Bekämpfung der Corona-Krise klar umrissen wäre. Wir wissen heute, dass die Risikogruppen – also gesund­heitlich vorbelastete Patienten, immunsupprimierte sowie alte und gebrechliche Men­schen – von COVID-19 hauptsächlich betroffen sind. Diesen Bevölkerungsgruppen gilt es allen Schutz und jede Hilfe zukommen zu lassen. Die schwarz-grüne Bundesregie­rung versagt aber gerade, wenn es darum geht, hier entsprechende Maßnahmen zu setzen, sodass ein überwiegender Teil der mit oder an Corona verstorbenen Personen nach wie vor Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind.

Anstatt hier endlich effektive Maßnahmen zu setzen, werden Kinder durch das verpflich­tende Tragen der Mund-Nasen-Maske während des Unterrichts gequält, obgleich heute eindeutig und klar nachweisbar gerade in den Schulen keinerlei Corona-Hotspots gemel­det worden sind. Und jetzt geht es der Kurz-Regierung offenbar darum, der Pharmalobby Milliarden an Steuergeldern hinterherzuwerfen, um einerseits völlig überteuerte Corona-Gentests zu kaufen und auf der anderen Seite die Österreicher zur Impfung mit einem unausgegorenen Impfstoff zu treiben.

Besonders verwerflich ist es, wenn etwa im Fall der AntiGen-Tests für die Massen­testungen der massive Verdacht besteht, dass das Bundeskanzleramt den konkreten Beschaffungsprozess zugunsten eines Unternehmens beeinflusst hat, mit dessen Vor­standsvorsitzenden der Kanzler persönlich eine Bekanntschaft, möglicherweise sogar eine Freundschaft pflegt. Es sei darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um ein prominentes Beispiel handelt. Beschaffungen zugunsten von ÖVP-(Partei-)Freunden wurden seit Beginn der Krise bereits in großer Zahl bekannt.

Folgenreiches Scheitern in der Corona-Krise

Was die Regierung in den vergangenen Monaten hervorgebracht hat, hat bislang die Gesundheitskrise nicht einmal ansatzweise gelöst. Dafür wurden und werden zigtau­sende bisher erfolgreiche Betriebe in ihrer Existenz bedroht und dadurch hunderttau­sende Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Dem für Österreich wirtschaftlich zentralen Wintertourismus wird gerade der Todesstoß versetzt – und damit auch zahlreichen anderen Unternehmen in der Lieferkette. Die Regierung schadet massiv unseren Kindern und Jugendlichen, indem sie durch eine völlig undurchdachte und chaotische „Schule zu – Schule auf“-Politik massive Bildungsverluste und durch den Maskenzwang und die Isolation der Kinder auch psychische Schäden verursacht. Kurz und Co. miss­brauchen unsere Sicherheitsapparate – sowohl Polizei als auch Bundesheer – zur Durchsetzung verfassungsrechtlich höchst bedenklicher, unverhältnismäßiger und grundrechtswidriger Maßnahmen bzw. zur Organisation sinnloser Massentests. Gleich­zeitig tun sich katastrophale Lücken beim Schutz des Staates und seiner Bürger auf, welche den Terroranschlag vom 2. November in Wien ermöglicht und vier Menschen das Leben gekostet haben. Zur Kaschierung dieses Totalversagens läuft eine bisher in diesem Ausmaß nie dagewesene Lawine des Medienkaufs. Die Ausgaben für Regie­rungsinserate – fast ausschließlich aus den ÖVP-Ressorts – sind im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch wie sonst. Und die Medien sollen offenbar bis zum turnusmäßigen Ende dieser Regierung im Jahr 2024 weiter in diesem Ausmaß angefüttert werden, wie sich aus der aktuell laufenden Ausschreibung eines Inseratenvolumens von 180 Millionen Euro ergibt.

Bürger werden zu Untertanen degradiert

All das geschieht in einer Art und Weise, die Bürger des Staates Österreich noch im Jahr 2019 für unmöglich gehalten hätten. Die Bürger werden zu Untertanen gemacht. Sie werden in Angst und Panik versetzt, bedroht oder gar beschimpft, um für die totalitären Maßnahmen gefügig gemacht zu werden. Dass diese Maßnahmen nicht nur falsch, überschießend und wissenschaftlich unhaltbar sind, sondern auch im Kleid eines bisher nicht gekannten legistischen und kommunikativen Dilettantismus dem Volk oktroyiert werden, ist aufgrund der mit antragslosen Sonderförderungen überhäuften Medien kaum Thema in der breiten Öffentlichkeit.

Obwohl fachlich und ressortmäßig ohne jede Kompetenz in der Corona-Krise, tragen sämtliche Maßnahmen zur vorgeblichen Bewältigung der Corona-Krise deutlich die Hand­schrift des „Heilands“ Kurz, der Österreich nach eigener Darstellung vor hundert­tausend Toten bewahrt hat und das Volk demnächst mit einer Zwangsimpfung von der Seuche erlösen wird.

Angesichts der von der Bundesregierung ausgehenden totalitären Tendenzen stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung und den Staatssekretären wird gemäß Art. 74 Abs. 1 iVm Art. 78 Abs. 2 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen ver­sagt.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler. – Bitte, Frau Abgeordnete.