was die Bevölkerung auszubaden hat; ganz grundsätzlich aber ist es, meiner Meinung nach, einfach ein Gebot der Stunde, ein Gebot des Anstands, dass in dieser schweren Krise, in der Hunderttausende arbeitslos sind, in der Betriebe kurz vor dem Konkurs stehen, auch die Politik selbstverständlich auf eine Lohnerhöhung verzichtet. Das brauchen wir gar nicht zu diskutieren.
Im Zuge dieser Luxuspensionsgeschichte möchte ich noch einmal darauf hinweisen: 2014 haben ÖVP, SPÖ und Grüne diese Luxuspensionen mehr oder weniger einzementiert. Wir reden von in etwa 40 000 Personen, die das betrifft, und ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beträgt rund 3 600 Euro brutto, und es gibt Hunderttausend Pensionisten in Österreich, die eine Pension über dieser Höchstbemessungsgrundlage beziehen. Wir kämpfen inzwischen schon seit Jahren dafür, dass der Deckel eingezogen wird, und ich hoffe, wir werden das auch irgendwann einmal erreichen.
Ich möchte auch noch ganz kurz erwähnen: Es war natürlich klar, dass die Hacklerregelung fallen muss, weil dafür kein Geld da war, sonst aber ist bei dieser Regierung offensichtlich für alle möglichen Dinge Geld da, man hat es heute wieder diskutiert: 270 Millionen Euro für PR und Eigenwerbung.
Herr Präsident, wenn ich noch Zeit habe, darf ich noch etwas anbringen – Sie bremsen mich hoffentlich. (Abg. Vogl: Jede Menge Zeit ...!)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf Ihnen sagen, Sie haben nur mehr 1:30 Minuten Redezeit. Ich glaube, Sie wollten auch noch einen Antrag einbringen.
Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Dann bringe ich einmal den Abänderungsantrag ein, damit das erledigt ist:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Dem § 21 wird folgender Abs. 20 angefügt:
„(20) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2021für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 genannten Organe.“
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Hiermit ist der Antrag eingebracht, nun kann ich zum Schluss doch noch zum Hauptthema Corona kommen: Ich glaube, Sie haben, nachdem man heute die Redebeiträge gehört hat, immer noch nicht verstanden, dass Sie die Freiheit und Selbstbestimmung Österreichs und seiner Bürger angreifen – und das, was Sie mit dem Freitesten machen, ist nichts anderes als Erpressung.
Ich bin sonst keiner, der Dichter zitiert, ich glaube aber, das sollte man heute in der Form schon einmal machen, mit dem berühmten Goethezitat: „Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.“ – Das ist das, was Sie der Bevölkerung zumuten. Es gibt keinen sachlichen medizinischen Grund, das zu machen, ich bin auch schon sehr gespannt, wie Sie es dann in dementsprechenden Gesetzestexten formulieren werden. Aber wie gesagt:
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