14.35

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt hätten wir beinahe Jahrestag gefeiert: elf Monate Einsatz dafür, dass kleine private Vermieter mit mehr als zehn Gästebetten, deren Betrieb behördlich geschlossen wurde, endlich einen Funken Gerechtigkeit bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dafür haben wir als Freiheitliche Partei diesen Antrag im Tourismusausschuss dreimal und im Parlament auch dreimal eingebracht, heute das vierte Mal! Speziell die ÖVP hat diese Reform und diesen Funken Gerechtigkeit immer blockiert. (Bundesministerin Köstinger schüttelt den Kopf.) Uns ist es wichtig, dass das jetzt gelingt.

Frau Minister, danke, dass Sie das jetzt umsetzen, wir können es nicht umsetzen! Jetzt aber so zu tun, als ob das solch ein großer Schritt sei – Entschuldigung, das ist ein Schritt, der eigentlich selbstverständlich ist und der längst überfällig ist.

Frau Pfurtscheller, erklär uns bitte hier heraußen, wieso du elf Monate gegen diese Initia­tive gestimmt hast, wieso du, stellvertretend für die ÖVP, mich nahezu ausgelacht hast, als ich mit dieser Initiative hier heraußen gestanden bin und mir den Vorwurf anhören musste: Da geht es eh lei um ein paar Betriebe! (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) Ihr habt das elf Monate blockiert, elf Monate haben diese kleinen Vermieter kein Geld bekommen, und sie werden dieses Geld auch nicht rückwirkend bekommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Worum geht es? – Meine Standardtafel, damit ihr wisst, worum es geht (eine Tafel mit der Aufschrift „!8 fixe Betten + 2 Sofas = 12 Betten! ‚Ihr Förderungsansuchen bezüglich dieses Betrachtungszeitraums muss die Agrarmarkt Austria (AMA) leider ablehnen.‘ Begründung: Sie vermieten mehr als zehn Betten. Die ‚Kleinen‘ werden wieder benach­teiligt!“ auf das Rednerpult stellend): Kleine private Vermieter, die mehr als zehn Betten haben, also ab dem elften Bett, bekommen bis heute nichts – heute erst wird der Be­schluss gefasst; und dann gibt es die Richtlinien, die wir noch nicht kennen. So schaut die Sache aus!

Und weil unser Brief an 30 000 Vermieter angesprochen wurde – Frau Pfurtscheller, danke für die Werbung für diesen Brief! –: Wir haben in diesem Brief (ein Schriftstück in die Höhe haltend) ausschließlich die Wahrheit angesprochen. Ich sage es jetzt laut und deutlich: Am 29. März 2020 wurde das Härtefallfondsgesetz erlassen. Wissen Sie, wer da nicht drinnen war? – Die touristischen Privatvermieter. Die bäuerlichen Privat­ver­mieter bis zehn Betten waren am 29. März 2020 bereits enthalten.

Wir unterstützen das, wir stehen für ländlichen Raum, wir stehen für die bäuerlichen privaten Vermieter. Ich frage Sie aber, Frau Minister, und ich frage euch da drüben (in Richtung ÖVP): Wieso habt ihr am 29. März 2020 nicht darauf geschaut, dass die nicht bäuerlichen privaten Vermieter bis zehn Betten über den Härtefallfonds entschädigt werden? (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.) Wisst ihr, was es da gebraucht hat? – Engagement seitens der Freiheitlichen Partei! Wir haben Initiativen eingebracht (Beifall bei der FPÖ), und wir haben bis Ende April kämpfen müssen, dass die Privatzimmer­vermieter in das Härtefallfondsgesetz aufgenommen werden. Wir mussten weiterkämp­fen bis Ende Juni, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen bis zehn Betten in das Härtefallfondsgesetz aufgenommen wurden. Ihr aber habt das alles ge­tan!? – Darum geht es mir nicht; uns ist wichtig, dass diesen Betrieben Gerechtigkeit widerfährt. Das steht in diesem Brief, deswegen stört er dich.

Noch etwas: Den Umsatzersatz für Privatvermieter habt ihr in der ersten Fassung auch vergessen, da hat es auch wieder Initiativen von uns gebraucht, damit die Privatver­mieter Umsatzersatz bekommen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir müssen schieben! – Wir schieben gerne, damit endlich in dieser Republik Gerechtigkeit herrscht. Das ist das Entscheidende! (Beifall bei der FPÖ und Heiterkeit bei der ÖVP.)

Frau Pfurtscheller, ich muss dich leider beunruhigen: Wir sind noch nicht am Ende des Weges angekommen. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Das war erst der Start, jetzt geht es weiter. Jetzt haben wir die Anerkennung, dass die §-28-Betriebe – das sind all jene, die mit § 28 Einkommensteuergesetz abrechnen – endlich einmal berücksichtigt werden. Diese Betriebe bekommen aber keinen Umsatzersatz, keinen Fixkostenersatz und wer­den über die Cofag, über das Finanzministerium nicht abgerechnet. Wir werden weitere Ungerechtigkeiten aufzeigen und bekämpfen, und wir werden schauen, dass endlich komplette Gerechtigkeit herrscht.

Abschließend noch einmal: Danke, Frau Minister, und ich möchte mich auch bei Barbara Neßler bedanken, die mir zumindest moralisch immer zur Seite gestanden ist. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter ich habe den Eindruck, Sie wollen noch einen Antrag einbringen. – Bitte. (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Michael Hammer: ... in der Aufregung vergessen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Den habe ich jetzt glatt vergessen.

Neben den Privatvermietern gibt es eine Branche, die auch speziell im ländlichen Raum um ihre Existenz bangt, und das sind die Sportartikelhändler.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Unterstützung für vom Lockdown massiv betroffene Sportartikelhändler und Skiverleiher in Tourismusregionen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass insbesondere Sportartikelhändlern und Skiverleihern in den vom Lockdown betroffenen Tourismus­regionen im Sinne der Sicherung der Liquidität ein Umsatzersatz von 40 Prozent für die gesamte Dauer des Betretungsverbots von Beherbergungsbetrieben gewährt wird.“

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Ich bitte auch da um Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

14.41

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend dringende Unterstützung für vom Lockdown massiv betroffene Sportartikel­händler und Skiverleiher in Tourismusregionen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Antrag und Bericht des Tourismus­aus­schusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert wird (657 d.B.) in der 85. Sitzung des Nationalrates am 24. Februar 2021

Bereits seit mehr als zwei Monaten ist der heimische Tourismus und insbesondere die Hotellerie und Gastronomie vom gänzlichen Lockdown und der damit verordneten Schließung aller Betriebe massiv betroffen. Bis zur Stunde ist nicht klar, wann wieder geöffnet werden kann.

In Zusammenhang mit dem Ausbleiben der Touristen und Gäste sind neben den Touris­musbetrieben gerade Handelsbetriebe in den Tourismusregionen und Schigebieten infolge drastischer Umsatzeinbußen mit enormen finanziellen Belastungen konfrontiert.

Gerade für Sportartikelhändler und Skiverleiher in den Tourismusregionen sind die Win­termonate die umsatzstärksten im Jahr und damit überlebensnotwendig.

„Durch das Ausbleiben der Winterurlauber haben die Sporthändler vor allem in den westlichen Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Salzburg dramatische Einnahmen­aus­fälle erlitten. "Wir haben null Umsätze", sagte der Chef der Sporthändler-Genossen­schaft Sport 2000, Holger Schwarting, am 8. Jänner 2021 gegenüber der APA.“ (APA0426)

Unter dem Titel „Die Saison haben wir abgehakt“ berichteten die Vorarlberger Nach­richten" am 2.Jänner 2021 in diesem Zusammenhang folgendes:

Die Sportartikelhändler und Skiverleiher in den Tourismusregionen werden durch die Coronapandemie massiv getroffen. Denn seit dem Lockdown in der Hotellerie und Gastronomie fehlt ihnen in ihrer umsatzstärksten Zeit mit den Touristen ihre wichtigste Kundengruppe.

„Dem touristischen Sporthandel geht es dramatisch schlecht“, sagt Harald Rudigier, der in St. Gallenkirch drei Geschäfte betreibt und der auch stellvertretender Sprecher der Fachgruppe des Mode- und Freizeitartikelhandel ist. Mittlerweile sei die Situation existenzbedrohend, da man ohne Urlauber mit Umsatzeinbußen von bis zu 90 Prozent zu kämpfen habe, aber in den Hilfspaketen der Regierung keine entsprechende Be­rücksichtigung finde.

Dass es bald besser wird, glaubt Rudigier nicht. Schließlich sei nicht absehbar, dass die Reisewarnungen so schnell aufgehoben würden. „Wir stellen uns darauf ein, dass diese Wintersaison gelaufen ist.“ Die Bedrohung bleibt aber. 90 Prozent der touristischen Sportgeschäfte seien familiengeführt. „Wenn es so weitergeht, wird es im Frühjahr 30 bis 40 Prozent nicht mehr geben. Aber unsere Notlage ist im Finanzministerium schein­bar noch nicht angekommen“, ärgert sich Rudigier.“

Aus Sicht des Handels kommt „verschärfend hinzu, dass die Lager voll mit Ware sind. Denn das Sortiment für den Winter 2020/2021 wurde aufgrund der Vorlaufzeit vor dem ersten Lockdown eingekauft. „Damals war von Corona noch nichts in Sicht. Die Waren bringen wir nun nicht mehr fort. Und wenn ist sie zwischen 50 und 70 Prozent weniger wert. Das ist ein wahnsinniger Substanzverlust“, erklärt der Sporthändler. Das bringe auch Ski- und Textilhersteller unter Zugzwang.

„Der Wareneinsatz mache im Sporthandel rund 60 Prozent der Kosten aus“, so Holger Schwarting, und stellt weiters klar, dass das Thema Liquiditätssicherung momentan ganz im Vordergrund steht. Daher sollte für die Monaten Jänner, Februar und März ein Um­satzersatz in der Höhe von 40 % dringend ermöglicht werden, um zumindest einen Teil der Kosten abzudecken.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­he­nden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass insbesondere Sportartikelhändlern und Skiverleihern in den vom Lockdown betroffenen Tourismus­regionen im Sinne der Sicherung der Liquidität ein Umsatzersatz von 40 Prozent für die gesamte Dauer des Betretungsverbots von Beherbergungsbetrieben gewährt wird.“

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