Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll95. Sitzung, 9. April 2021 / Seite 68

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„Die Amtsführung von Finanzminister Gernot Blümel ist seit deren Beginn im Jänner 2020 von medialer Berichterstattung über seine Pleiten, Pech und Pannen sonder Zahl gekennzeichnet. Die Auswahl von Gernot Blümel zum Österreichischen Finanzminister ist damit ein originärer Fehler von Bundeskanzler Sebastian Kurz persönlich. In jüngster Zeit häufen sich die medial bekannt gewordenen Vorgänge der letzten Jahre, die Gernot Blümel als Minister der Republik untragbar machen, da es staatsanwaltschaftliche Untersuchungen gibt, und sowohl seine Einsicht als auch sein Erinnerungsvermögen nicht mehr daran zweifeln lassen, dass er als Minister ungeeignet ist. Dabei geht es nicht nur um die Frage der möglichen strafrechtlichen Relevanz seines Handelns, sondern es gibt eine politische Verantwortung gegenüber der österreichischen Bevölkerung, auf Grund derer er schon längst hätte seinen Rücktritt erklären müssen.

Diese politische Verantwortung muss nun der Nationalrat mit gegenständlichem Miss­trauensantrag wahrnehmen, denn in die bisherige Ministerzeit von Gernot Blümel reiht sich ein peinlicher, tragischer und untragbarer Höhepunkt in der Amtsführung an den nächsten:

1.          Finanzminister Blümel hat zu Beginn der Krise im Frühjahr 2020 dem Nationalrat ein falsches Budget zur Beschlussfassung vorgelegt, es war „Altpapier“, der Krisen­situation nicht angemessen und enthielt laut seinen eigenen Aussagen falsche Zahlen.

2.          Bei der Behebung dieses Fehlers wurden im legendären „Abänderungsantrag mit den fehlenden Nullen“ von seinem Ministerium zig-Milliarden für das laufende Budget vergessen.

3.          Statt in der Corona-Krise, wie von ihm behauptet, „rasch und unkompliziert“ zu helfen, hat er durch die Aushebelung des Epidemiegesetzes ein überkomplexes System aus staatlichen Krisenhilfen geschaffen, das enorm kompliziert ist, und statt über die Finanzverwaltung, über eine untaugliche Stelle, die Cofag, abgewickelt wird.

4.          Bei der Ausgestaltung der staatlichen Hilfszahlungen an die Unternehmen vor allem an große Konzerne, wird nicht ausgeschlossen, dass diese Gewinne an ihre Eigentümer ausschütten oder in Steuersümpfe verschieben dürfen, solange sie staat­liche Hilfszahlungen erhalten.

5.          Statt dem Parlament durch einen Cofag-Ausschuss transparente Einsicht in die Gebarung der Milliardenhilfszahlungen zu ermöglichen, lässt der ÖVP-Finanzminister nur einen machtlosen Cofag-Beirat zu, der zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Die Verteilung der Hilfsgelder und die Prüfung auf deren wirksame und zweckmäßige Verwendung bleibt daher völlig im Dunkel.

6.          Der Finanzminister hat seit Beginn der Covid-Pandemie keinen ökonomischen Plan zur Bekämpfung der Krise, in Summe gibt es kein großes Investitions- und Beschäftigungspaket, sondern es werden Milliarden an Hilfszahlungen ausgegeben, und Österreich verzeichnet im EU-Vergleich dennoch eine zu starke wirtschaftliche Rezes­sion.

7.          Beim Budgetvoranschlag für das Jahr 2021, konnte der Finanzminister immer noch keine ausreichende budgetäre Gegenfinanzierung der Krisenkosten in der größten Wirtschafts- und Jobkrise der zweiten Republik vorlegen.

8.          Stattdessen wird im Budget des Finanzministers für die kommenden Jahre ein Eigenwerbungsbudget der Bundesregierung von 210 Mio. Euro vorgesehen.

9.          Dem gegenüber wird für die Anschaffung von Impfungen zu Bekämpfung der CoV-Pandemie eine budgetäre Obergrenze von 200 Mio. Euro vorgesehen. Nach Auffliegen des Impfskandals der Bundesregierung Kurz und erst auf öffentlichen Druck


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