Mut und Integrität die richtigen und notwendigen Entscheidungen trifft. (Beifall bei den Grünen.)
Man sieht auch, dass die Justiz über Selbstreinigungskräfte verfügt, die sehr gut funktionieren, wenn man sie nur lässt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Bevor die Frage kommt: Nein, wir werden die Ermittlungsmöglichkeiten gegen Korruption natürlich nicht beschränken. Wie kommen wir dazu? Warum sollten wir das tun? (Ruf bei der FPÖ: Weil die ÖVP will!) – Es ist heute schon öfters gefallen, diese kritisierte Bestimmung ist keine StPO-Reform, wie sie immer wieder genannt wird, sondern sie ist Teil der BVT-Reform. Mit dieser Reform haben wir diese Behörde von Grund auf umgestaltet, wir haben mehr Klarheit, mehr Transparenz, mehr Rechtsschutz und mehr Kontrolle in diese Behörde gebracht, sodass sie wieder im Austausch mit ausländischen Diensten ordentlich arbeiten kann und für die Bevölkerung in Österreich arbeitet. (Beifall bei den Grünen.)
Was mit dieser umstrittenen Bestimmung erreicht werden sollte, war, dass erstens sensible Daten bei Beschlagnahme – wohlgemerkt: bei Beschlagnahme und nicht vor Beschlagnahme – geschützt werden sollten und dass als Zweites das ohnehin schon in der Rechtsprechung verankerte Primat der Amtshilfe festgeschrieben wird. Was auf keinen Fall bewirkt werden soll, ist, dass in irgendeiner Form Ermittlungsschritte, insbesondere Ermittlungsschritte gegen Korruption, dadurch behindert werden sollten.
Wenn jetzt ExpertInnen diese Lesart der Bestimmung angemerkt haben, so kann ich Ihnen von dieser Stelle aus versichern: Sollte diese Lesart tatsächlich die einzig mögliche sein oder sollte es da irgendwelche Missverständnisse geben, dann wird diese Bestimmung so nicht beschlossen. Wir werden sicher keine Regelung mitbeschließen, die Ermittlungsbefugnisse in irgendeiner Weise einschränkt.
Wir wollen sensible nachrichtendienstliche Daten schützen. Was wir sicher nicht schützen wollen, sind korrupte PolitikerInnen und korrupte BeamtInnen – darauf können Sie sich verlassen! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
14.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Finanzminister! Wir haben in den letzten Wochen ja immer gehört, Thomas Schmid macht einen hervorragenden Job, quasi im Alleingang hat er den Wert der Öbag um 5 Milliarden Euro erhöht.
Ja (erheitert), also ich glaube, nicht nur die Experten sind sich einig, sondern auch alle, die selber ein paar Aktien besitzen oder sich ein bisschen mit der Börse beschäftigen, wissen, dass das mit dem Wirken des Herrn Schmid nicht wirklich viel zu tun hat. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Krainer und Wurm.)
Womit Herr Thomas Schmid aber schon etwas zu tun hat, das ist die OMV. Sie kennen die Geschichte: Die OMV hat letztes Jahr bei der Borealis ihre Anteile erhöht, auf 75 Prozent aufgestockt. Wie hängt das jetzt zusammen? – Ganz einfach: Thomas Schmid ist über die Öbag – Vorstand der Öbag – für die Beteiligungen des Landes Österreich verantwortlich. Der Republik Österreich gehören 31 Prozent der OMV, deswegen gibt es sozusagen den Konnex. Ein weiterer Konnex: Er wurde in dieser Position auch in den Aufsichtsrat der OMV entsandt, nicht nur als einfaches Aufsichtsratsmitglied, nein, sogar als stellvertretender Aufsichtsratsvorstand. Da schließt sich also der Kreis, und daher gibt es einen Zusammenhang.
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