Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 164

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Fälle dort stapeln und nicht abgearbeitet werden können, können wir auch das Gesetz nicht entsprechend durchsetzen.

Was es aus meiner Sicht auch brauchen würde, haben wir schon mehrmals am Beispiel Schweiz aufgezeigt. Sie kennen das, in der Schweiz ist es so, dass bis zur zweiten Instanz die Verfahren in 180 Tagen durchgeführt werden müssen. Wir brauchen ganz grundsätzlich eine Beschleunigung der Asylverfahren.

Das heißt, wir brauchen die Beschleunigung, wir brauchen ausreichende Ressourcen. Es muss klar sein, dass jemand, der hier kein Asyl bekommt, so rasch wie möglich in sein Herkunftsland zurückgebracht wird, und es muss letztlich klar sein, dass jeder, der unter Ausnutzung des Schutzes durch uns hier schwere Gewalttaten begeht, diesen Schutz nicht mehr bekommen darf und so rasch wie möglich nach Hause gebracht werden muss.

Es ist nicht sinnvoll, wenn wir gegenseitig aufrechnen, wer die härteren Maßnahmen hat. Es wäre sinnvoll, wenn wir mit den momentanen gesetzlichen Grundlagen das Auslan­gen finden würden und wenn wir es mit den momentanen gesetzlichen Grundlagen schaffen würden, dass wir solche grauenhaften Morde verhindern können. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

16.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.26.56

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach diesem entsetzlichen Verbrechen stellt sich natürlich wie immer die Frage nach der Schuld, die Frage: Hätte man dieses Verbrechen ver­meiden können? Um diese Frage zu beantworten, muss man sehr wohl differenzieren. Sie haben gemeint, das soll man nicht. – Doch, man muss hinschauen: Wer ist der Täter? Bei österreichischen Tätern muss man genauso hinschauen, muss man sich überlegen: Wie setzt man an? Wie kann man künftige Gewalttaten verhindern? Ist der Täter ausländisch, muss man sich das anschauen. Jetzt haben wir einen Fall, in dem vier Afghanen Mordverdächtige sind, und daher muss man diese Gruppe herausgreifen.

Wir haben da Afghanen, und als Innenminister müssen Sie wissen: Afghanen, Somalier, Nigerianer, Syrer sind mit einer überproportionalen Kriminalitätsrate belastet – die Afgha­nen noch einmal überproportional bei Drogen und Sexualdelikten. Es kommen vor allen Dingen junge unbegleitete Flüchtlinge, also junge Männer, mit einer zu einem guten Teil katastrophalen Einstellung zu Frauen, die nichts mit unserem Verständnis zu tun hat, sondern nach der die Frau weniger wert ist als eine Kuh oder ein Kamel und man sie straffrei züchtigen kann, wenn sie nicht gehorsam ist. Das muss man wissen, um Strategien zu entwickeln, wie man künftig solche Gewalttaten verhindern kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht nicht um Schuldzuweisungen Beamten und Sicherheitsbehörden gegenüber. Sie wissen genau, dass das auch Obmann Kickl nicht gemeint hat. Es geht um ein Kon­glomerat aus verschiedenen Faktoren, die zu der Situation, vor der wir jetzt stehen, geführt haben, da haben Sie recht: entgleiste Judikatur der internationalen Gerichtshöfe, EuGH, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte mit einer obszönen Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die zu einem Begriff und einer Definition von Menschenrechten führt, die alle schützt, nur nicht die Staatsbürger. Wir haben einen Wildwuchs an Vereinen, NGOs und Beratern, die jedes Asylverfahren in den Mitgliedstaaten zu einer jahrelangen Staatsaffäre machen und jede Abschiebung zu einem Drama. Wir haben vor allen Dingen auch speziell in


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