Gerade die ÖVP hat seit sehr langer Zeit stets darauf gedrängt, im öffentlichen Bereich Personal einzusparen. Dadurch sind nicht nur viele wertvolle, wichtige Arbeitsplätze weggefallen – was insbesondere junge Menschen bei der Arbeitssuche ganz besonders spüren –, sondern wir sehen leider auch immer deutlicher, dass die Arbeit mit dem noch vorhandenen Personal im öffentlichen Dienst einfach nicht mehr zu schaffen ist. Für umfassende und intensive Erhebungen und Ermittlungen fehlt die Zeit. Das Resultat ist, dass die Gesetze nicht mehr vollständig vollzogen werden können. Das Resultat ist, dass der Faktor Mensch zu kurz kommt. Genau diesen Faktor aber bräuchte es, wenn es um eine gute und effektive Verwaltung und Gerichtsbarkeit geht. (Beifall bei der SPÖ.)
Mehr menschliche Ressourcen würden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die eine oder andere Gewalt- oder sonstige Straftat verhindert werden könnte – denn, sehr geehrte Damen und Herren, daran darf es keinen Zweifel geben: Jeder Mord ist ein bestialischer Mord. (Beifall bei der SPÖ.)
16.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich kann an das, was meine Vorrednerin gesagt hat, gleich anschließen: 2015/16 sind die Institutionen vor eine Situation gestellt worden, der sie nicht gewachsen waren. Das ist so. Der sind sie aber nicht nur personell nicht gewachsen gewesen, sondern auch strukturell nicht.
Asylverfahren sind einmal primär Verwaltungsverfahren und sind als Verwaltungsverfahren von Menschen zu führen, die darin ausgebildet sind. Darin liegt der Schlüssel zum Erfolg. Wenn solche Verfahren von Menschen geführt werden, die darin wirklich ausgebildet sind, die nicht in Schnellsiedekursen nur die notwendigsten Grundlagen des konkreten Verfahrens, der konkreten Verfahrensart lernen, sondern die wirklich die Prinzipien des Verwaltungsverfahrens lernen, dann können sie diese auch durchführen. Dann wissen sie auch, wie es funktioniert: dass man Akten, für die Fristen gelten, auf diese Fristen – wie man das nennt – kalendiert. Das bedeutet, dass man sich im Kalender einen Vormerk macht, wann in diesem Akt wieder etwas anfallen könnte, wann zum Beispiel eine Person das 18. Lebensjahr erreicht, wann zum Beispiel Fristen erreicht werden, die zur Entscheidung einzuhalten sind. Das sind Grundlagen des Verfahrens, und es ist wichtig, dass alle, die an diesen Verfahren beteiligt sind, diese Verfahrensgrundlagen auch von Grund auf lernen und somit mit den Verfahren umgehen können. Ich habe nicht erst einmal von Anwaltskolleginnen und -kollegen, die zufällig mit dieser Materie erstmals befasst waren, gehört, dass sie nicht verstanden haben, wie da mit den Verfahren umgegangen wird, weil sie aus anderen Verwaltungsbehörden anderes gewohnt waren. Daran müssen wir arbeiten, daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten, und darum geht es. Dafür müssen die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2020 einen Überhang von 33 000 Akten – 33 000 Akten, die nicht in der Zeit, in der sie bearbeitet werden sollten, bearbeitet werden konnten. 33 000 Akten – und das sind nicht Asylakten, sondern das sind 33 000 Akten, in denen es um unterschiedlichste Verwaltungsverfahren ging, an denen Parteien beteiligt sind, die auf eine Entscheidung warten, weil es so viele Verfahren gibt, die von Behörden raufgeschickt werden, die mit diesen Verfahren offensichtlich nicht zurande kommen. Das ist wirklich schade.
Es ist tatsächlich so, dass dieser Zustand unserem gesamten Rechtsstaat schadet. Wir sind als Gesellschaft, als Staat, als Gesetzgeber genauso wie als Verwaltung gefordert,
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite