gerichtet –: Na, tut etwas, tut etwas, wenn es um den Transitverkehr geht! Ja, ihr tut viel zu wenig! – Na, das ist doch alles ein Widerspruch! Es hat sich da anscheinend ganz klar die Sektion Ludwig durchgesetzt – Betonierer und jene, die auf jeden Fall Klimaschutz vielleicht noch in Sonntagsreden erwähnen. Das ist von der SPÖ übrig geblieben. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Bernhard.)
Natürlich wird es in Zukunft Straßenbauertüchtigung und-projekte geben – ja. Jetzt wird evaluiert. Eines ist aber auch klar: Es gibt natürlich auch laufende Verfahren und in diese Verfahren wird auch nicht eingegriffen. Wir leben in einem Rechtsstaat und jeder hat auch das Recht, Projektanten haben das Recht, Projekte dementsprechend einzubringen. Wenn wir es uns aber bis 2040 zum Ziel setzen, den motorisierten Individualverkehr um 25 Prozent zu reduzieren, was wichtig ist bis 2030, dann werden wir in diesem Sinne auch Maßnahmen setzen müssen. In diesem Sinne werden wir nicht jeden Wunsch punkto Infrastruktur aus den Bundesländern abhaken und sagen können: Na ja, das ist klimagerecht!, und gleichzeitig in Sonntagsreden über die Klimaschutzziele reden. Das geht sich nicht aus!
Wir werden in der Koalition gemeinsam dafür sorgen, dass wir Wirtschaftlichkeit, eine ökosoziale Steuerreform und natürlich auch den Infrastrukturausbau gewährleisten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) So werden wir das machen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gewessler. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Erlauben Sie mir, dass ich zuerst zu den Tagesordnungspunkten spreche. Eigentlich diskutieren wir ja die Tagesordnungspunkte 17 und 18, zwei Novellen, die mit gutem Grund heute auf der Tagesordnung stehen, deswegen möchte ich auch kurz erläutern, worüber Sie hier eigentlich heute abstimmen.
Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz: Da geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs. Damit wird der grenzüberschreitende Austausch von Daten von Zulassungsbesitzern ermöglicht, für deren Fahrzeuge die nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Maut auf dem Asfinag-Mautstreckennetz festgestellt wurde. Dadurch erwarten wir uns eine bessere Nachverfolgbarkeit von verwaltungsstrafrechtlichen Ahndungen der nicht ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut auf dem Asfinag-Mautstraßennetz. Es ist eine Anpassung an eine EU-Gesetzgebung, aber ich glaube, eine wichtige.
Die Novelle zum Bundesstraßengesetz, TOP 18: Auch das ist eine vielfältige Novelle, möchte ich sagen. Einerseits geht es um die Anbindung von Park-and-ride-Anlagen an Bundesstraßen, die Verbesserung von Interoperabilität. Wir hatten das heute schon einmal. In der Mobilität geht es um den richtigen Mix. Mit der Verbesserung bei den Park-and-ride- und Park-and-drive-Anlagen, mit den Klarstellungen in dieser Novelle, machen wir einen wichtigen Schritt.
Wir haben auch die Umsetzung der Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle drinnen, sowie eine Verbesserung der Fachplanungskompetenz des Bundes bezüglich Bundesstraßen. Da geht es um Gebiete zur Sicherstellung der Umsetzung von Ausbauvorhaben und von betriebsnotwendigen Anlagen, diese können durch eine Verordnung des BMK einfacher zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt werden.
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