Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 259

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Die gegenständliche Novelle des Unternehmensserviceportalgesetzes ist ein wesent­licher Schritt – da stimmen wir auch alle überein –, um eben Unternehmen und die Ver­waltung weiter zu entlasten. Damit schaffen wir gemeinsam die rechtliche Basis für eine Once-only-Plattform, mit deren Hilfe Daten von der Behörde nur einmalig erfasst und nicht jedes Mal von Neuem im System angelegt werden müssen. Das spart Zeit und Kosten, was gut und sinnvoll ist, wenn man in Zukunft zum Beispiel quasi über Nacht ein Gewerbe anmelden möchte.

Wenn wir weiter in die Digitalisierung investieren, ist es aber umso wichtiger, dass auch ausreichend Datenschutz gewährleistet ist, weil wir mit diesem Gesetz ja auch einer EU-Verordnung entsprechen, die einen grenzüberschreitenden Austausch von Informatio­nen ermöglichen soll.

Viele Menschen sind heutzutage skeptisch, was mit ihren Daten passiert – völlig berech­tigt, vor allem, wenn wir uns zurückerinnern, welche Pannen diese Bundesregie­rung schon fabriziert hat, und da rede ich jetzt gar nicht von irgendwelchen Chats, sondern es hat ja auch schon einige Datenlecks gegeben, wie zum Beispiel beim Ergänzungs­register oder bei der GIS.

Daher müssen alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen getroffen werden, damit sensible personenbezogene Daten sicher verwahrt werden und nur jene Zugriff bekommen, die ihn auch bekommen sollen. Zweitens muss auch auf jene Personen Bedacht genommen werden, für die der rasante technologische Fortschritt eine große Barriere darstellt. Ich denke, da sind wir uns einig: Digitalisierung soll uns unterstützen, Digitalisierung darf aber niemanden zurücklassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Abschluss noch eine kurze Anmerkung: Für mich ist es daher umso unverständ­licher, warum ÖVP und Grüne im Ausschuss den Antrag meiner Kollegin Kathi Kucharowits abgelehnt haben. Der Antrag hatte das Ziel, der Bevölkerung flächendeckende und nie­derschwellige Kurse für digitale Kompetenz anzubieten.

Wenn wir uns – das ist heute auch schon von Minister Faßmann erwähnt worden – von den Innovationsfollowern zu den Innovationsleadern hin entwickeln wollen, dann müs­sen wir in Zukunft sicher noch mehr in die Bereiche Digitalisierung, Innovation und For­schung investieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.


22.09.41

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Behördenwege sind ein notwendiges Übel, durchaus einmal ein Abenteuer – auch das kann ich berich­ten –, und wenn, dann weniger erfreulich. Sie sind aber wie gesagt eine Notwendigkeit, um in unserem staatlichen Gefüge staatliche Leistungen, staatliche Verpflichtungen tatsächlich auch erbringen und umsetzen zu können. Die Behörden müssen dafür Daten abfragen, bei der BürgerIn oder auch bei anderen Behörden, die bestimmte Informatio­nen bereithalten.

Nicht nur, dass es dabei zu Mehrfacheingaben kommt, es kann natürlich auch Zeit und Geld kosten, der BürgerIn, aber auch den Staat. Als Bürger stellt man sich dann berechtigterweise die Frage, wieso das nicht einfacher, schneller und kostengünstiger geht, denn irgendwo gibt es ja bereits diese Informationen. Mit der heutigen Änderung des Unternehmensserviceportalgesetzes wollen wir die gesetzliche Grundlage schaffen, um für Betriebe eine Plattform aufzubauen, um diese Daten, die schon anderswo vorrätig


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