Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 262

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230 Millionen Meldeverpflichtungen pro Jahr haben österreichische Unternehmen, das kostet sie 4,2 Milliarden Euro. Daran müssen wir arbeiten. Das Once-only-Prinzip ist die Basis dafür. Das klingt kompliziert, ist technisch vielleicht auch nicht so einfach, führt aber zu einer absoluten Vereinfachung in der Bürokratie. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir starten deshalb gleich bei unseren eigenen Themen im Wirtschafts- und Digitalminis­terium, nämlich bei der Gewerbeanmeldung. Bisher mussten die Unternehmer auf einen Magistrat gehen, auf die BH gehen, und in Zukunft wird es so sein, dass sie das ganz bequem von zu Hause aus auf dem Unternehmensserviceportal machen können und dass es auch nicht notwendig ist, die Strafregisterauszüge, die Finanzstrafregister, das alles abzufragen, überall extra hinzugehen und das extra einzubringen. Das ist die Grundlage von Once Only – es einfacher zu machen, vor allem für die österreichischen Unternehmen, die es in dieser Zeit schwer gehabt haben. Sie brauchen die Entbüro­kratisierung, und Digitalisierung hilft uns dabei. Das ist der Schlüssel für die nächsten Monate und Jahre. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte.


22.19.35

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wie es scheint, gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt breiten Konsens. Diesen Konsens gibt es auch in der Bundesregierung, wenn es darum geht, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Verwaltung effizient zu gestalten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Worum geht es? – Mit dieser Novelle soll das Once-only-Prinzip umgesetzt werden. Dieses Vorhaben ist essenziell für die einfache Datenerfassung und den effizienten behördlichen Datenaustausch und ist aus meiner Sicht ein Meilenstein für den Büro­kratieabbau.

Once only bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei der Erfüllung von Informations­verpflichtungen an die Behörden Daten nur einmalig bekannt gegeben und erfasst werden müssen. Um das zu erreichen, wird das Unternehmensserviceportal des Bundes zu einem einheitlichen digitalen Zugangstor, dem Register- und Systemverbund, weiter­ent­wickelt. Über diesen Register- und Systemverbund können dann sowohl national als auch EU-weit behördenintern Daten ausgetauscht werden. Da das Unternehmens­serviceportal bereits heute über eine hohe Schnittstellendichte zu anderen Systemen der öffentlichen Verwaltung verfügt, eignet es sich ganz besonders als Grundlage für dieses Vorhaben.

Zum Datenschutz, zu Kollegen Köllner: Bei der Schaffung eines solchen Systems war uns natürlich auch der Datenschutz ein ganz besonderes Anliegen. Die vorliegende No­velle stellt explizit keine Generalermächtigung zum behördenübergreifenden Austausch von Daten aus, sondern schafft vielmehr die technischen und organisatorischen Grund­lagen für eine effiziente Übertragung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dementsprechend wurde auch im Gesetzestext klargestellt, dass eine Datenübermitt­lung nur dann zulässig ist, wenn eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage dafür vorliegt.

Was bringt es? – Kollegin Himmelbauer hat es schon im Detail erklärt. Unter­nehme­rinnen und Unternehmer kennen das, man muss immer wieder dieselben Daten erfassen und eingeben, und das wird in Zukunft einfacher. Das spart in Zukunft Zeit und Geld.

 


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