hat jedes Unternehmen einen Vorstand von zwei oder vielleicht drei Personen. Das heißt, wenn es schnell geht, reden wir über 200 Personen, die heute in einem Vorstand von aktiennotierten Gesellschaften in Österreich besetzt werden. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Die Besetzung des Vorstandes erfolgt klarerweise durch den Aufsichtsrat. Was machen wir, wenn wir das heute nicht schaffen? – Das, und nicht die zwangsweisen Implementierungen von irgendwelchen Festlegungen von Quoten, die wir heute in einer Studie irgendwie auf oder ab analysieren wollen, sollte im Zentrum der Diskussion sein: Wir müssen die diesbezügliche Ausbildung schaffen. (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) Wissen Sie, wie schwierig das heute ist? – Frauen sind in einer Position in einem Aufsichtsrat oder bei der Bestellung eines Vorstandes heute vielfach viel schwereren Bedingungen als ein Mann, der in einem Vorstand agiert, ausgesetzt, daher müssen Sie die Grundlagen dafür schaffen. (Zwischenruf der Abg. Disoski.)
Diese Diskussion haben wir auch in Italien geführt. Man hätte 200 verschiedene Positionen in Italien – einst mit der quota rosa – mit Damen besetzen müssen. Es ist nicht gelungen, weil die Qualifikationen nicht da waren. (Heftiger Widerspruch bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Sie dürfen eines nicht vergessen: Die Haftungsansprüche eines Vorstandes sind ganz andere als sonstige Verantwortlichkeiten. Reden Sie nicht über irgendwelche Teilzeitmöglichkeiten oder Sonstiges! (Bundesministerin Schramböck: Ich habe ein Unternehmen geführt, Sie nicht! – Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Das ist die Grundlage, über die wir nachdenken müssen, und dann können wir über jede Studie reden, von der Sie glauben, sie machen zu müssen, sodass wir zwangsweise Frauen in einen Aufsichtsrat, in einen Vorstand implementieren können. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Ich glaub, der Ragger hat einen schlechten Tag heut! – Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
22.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Oberrauner. (Unruhe im Saal.) – Frau Abgeordnete Oberrauner, Sie wären dran. (Abg. Oberrauner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Verzeihung, ich war schockiert!) – Lösen Sie sich vom Schock, kommen Sie zum Pult, bitte sehr!
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Ich habe mich erst fassen müssen, denn ich komme vom Altertum in die Neuzeit und kenne mich nicht genau aus, auf welcher Rakete. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Vielleicht können wir einmal zu den Fakten zurückkommen. Diversität in Führungsebenen ist gut für den Erfolg eines Unternehmens. Dazu gibt es – damit die Männer auch beruhigt sind (Heiterkeit der Abg. Kirchbaumer) – von der Unternehmensberatung McKinsey, die Sie hoffentlich nicht infrage stellen, eine Erhebung, die besagt, es gibt eine um 25 Prozent größere Wahrscheinlichkeit, überdurchschnittlich profitabel zu sein, wenn man Frauen in das Unternehmen nimmt.
Die 30-Prozent-Quote im Aufsichtsrat großer Unternehmen in Österreich zeigt Wirkung. Seit Inkrafttreten am 1. Jänner 2018 erhöhte sich der Frauenanteil in den Kontrollgremien deutlich von 18,8 auf 27,2 Prozent. In 66 Prozent der gelisteten österreichischen Unternehmen sind inzwischen mindestens zwei Aufsichtsrätinnen drinnen. Dennoch liegt Österreich im EU-weiten Vergleich beim Anteil von Frauen in Führungspositionen noch immer unter dem Durchschnitt – so modern sind wir also nicht. Gerade in den Vorstandsetagen gibt es noch Nachholbedarf. Anfang Jänner waren mit 15 von 190 Vorstandsposten nur 7,9 Prozent weiblich besetzt.
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