Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 77

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zu ihrem Nachteil verändert, in denen es darum ging, sicherzustellen, dass die Bür­gerinnen und Bürger darüber informiert werden, wenn ihre Standortdaten und ihre Stammdaten abgefragt werden, all diese Verbesserungsvorschläge wurden von den Re­gierungsparteien abgelehnt. Ohne diese entscheidenden Verbesserungen können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmel­bauer. – Bitte.


13.14.26

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte BesucherInnen! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Hohes Haus! Ich freue mich sehr darüber, dass dieses Telekommunikationsgesetz heute hier zur Beschlussfassung vorliegt.

Es liegt eine umfassende Novelle des TKG vor. Einerseits wird das Gesetz neu kodi­fiziert, nämlich anstelle eines Gesetzestextes, der aus 2003 stammt und seitdem mehr­fach überarbeitet worden ist – 2003, wenn man sich das vorstellt: Damals hatten nur 37 Prozent der Haushalte einen Internetanschluss. Damals sind gerade die Handys mit Kamerafunktion aufgekommen, 0,1 Megapixel war damals schon eine Errungenschaft. Das war also durchaus eine Zeit, die bereits vergangen ist, und jetzt haben wir die Neu­kodifizierung; das heißt, das Gesetz wurde neu geschrieben, neu strukturiert und soll somit für den Anwender, für die Anwenderin leichter lesbar werden.

Wir machen nicht nur eine Neukodifizierung, sondern wir setzen auch den EECC um. Das ist eine Richtlinie, die sich mit der elektronischen Kommunikation, mit Kommunika­tionsnetzen und -diensten auseinandersetzt und diese regelt. Das klingt vielleicht im ersten Moment nicht so aufregend, aber das TKG ist die Grundlage für den Telekom­munikationsmarkt in Österreich. Es regelt zum Teil den Ausbau des Breitbandnetzes – und nicht erst seit der Pandemie mit Homeoffice und Distancelearning ist uns bewusst, wie wichtig es ist, schnelles und leistungsfähiges Internet zu haben.

Das TKG regelt auch den Konsumentenschutz, es regelt datenschutzrechtliche Aspekte, es regelt Cybersicherheitsaspekte im Telekommunikationsmarkt und auch die Frequenz­vergabe.

Somit gibt es hier und heute einige Neuerungen, die wir mit der Richtlinienumsetzung umgesetzt haben. So wird ein Notfall- und Katastrophenwarnsystem eingesetzt, das Bür­gerinnen und Bürger per SMS oder Ähnlichem informiert, wenn es zu einer Gefahren­situation kommt, nämlich im ganzen Land oder auch nur in einer bestimmten Region.

Es gibt für Menschen mit besonderen Bedürfnissen nun die Möglichkeit, die Notrufnum­mer 112 textbasiert zu nutzen. Das heißt, wenn diesbezüglich Einschränkungen beste­hen, gibt es die Möglichkeit, per SMS einen Notruf abzusetzen. Auch für Menschen, die vielleicht in einer Gefahrensituation sind, in der sie gerade nicht telefonieren können, ist es wichtig, dass sie diese Möglichkeit eines textbasierten Notrufs haben.

Wir vereinfachen einiges im Bereich der Kooperation zwischen Telekommunikationsun­ternehmen. Wir alle wollen einen Mobilfunk vor Ort haben, wir alle wollen mobil surfen, aber was wir nicht wollen, ist ein Sendemastenwald, der überall wächst. Somit sollen zum Beispiel Sendemasten von den unterschiedlichen Unternehmen auch gemeinsam genutzt werden, um dem Einhalt zu gebieten.

Wir stellen Konsumentinnen und Konsumenten bei Vertragsabschluss alle wichtigen, zentralen Informationen der Vertragsbestandteile zur Verfügung, damit diese das bei Vertragsabschluss auf einen Blick erkennen, sehen können und bestmöglich informiert werden können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

 


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