Was auch relevant ist: Wir schieben auch der leidigen Praxis von Bis-zu-Paketen im Internetbereich einen Riegel vor, indem wir der Regulierungsbehörde die Möglichkeit geben, eine Verordnung zu erstellen, in der klar und transparent geregelt werden muss, was ein Anbieter bei seinen Paketen auflisten kann. Nichts ist nämlich ärgerlicher, als wenn ich ein Paket mit einem Tarif, mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit beziehe, die ich aber in Wahrheit nie oder nur um 3 Uhr in der Früh erreichen kann, also zu einer Zeit, zu der ich nicht am PC sitze, nicht am Computer surfe oder arbeiten muss. Auch damit gehen wir einen wichtigen Schritt.
Es gäbe noch viel mehr dazu zu sagen. Meine Kollegin Reiter und mein Kollege Smolle werden sich sicherlich auch noch auf die regionalen Auswirkungen des Telekommunikationsgesetzes beziehen.
Ich darf aber abschließend noch ein paar wichtige Punkte einbringen, nämlich einen Abänderungsantrag und zwei Entschließungsanträge, die sich teilweise auf den Amateurfunkbereich beziehen. Der Amateurfunkdienst ist eine sehr wichtige Funktion in unserem Land, vor allem im Not- und Katastrophendienst. Ich möchte das heute an dieser Stelle voranstellen und natürlich einen persönlichen Dank für die Bereitschaft und den Einsatz der Amateurfunker aussprechen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Im Zuge der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes wurden an uns einige Vorschläge und Bitten herangetragen. Nicht allen konnten wir gerecht werden, nicht alles konnte umgesetzt werden. Wir möchten heute aber sicherstellen, dass es für Amateurfunker zu einer Liberalisierung kommt und dass deren Lizenzverlängerungen weniger bürokratisch ablaufen.
In diesem Sinne darf ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen einbringen, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1080 der Beilagen. Der Antrag liegt Ihnen schon vor, sodass ich ihn nur kurz inhaltlich erläutern darf.
Zum einen geht es bei der Lizenzverlängerung von Amateurfunklizenzen darum, dass diese unbürokratisch vonstattengehen und sehr einfach erfolgen kann. Wir setzen redaktionelle Änderungen um, die bei einem so umfangreichen Gesetz notwendig sein können. Wir führen Umsetzungsfristen für einzelne technische Schritte ein, die bei Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Dezember, so wie es geplant wäre, durch Provider noch nicht zu bewerkstelligen wären, was so eine Übergangsfrist notwendig macht.
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Ich hoffe, dass ich somit den Antrag ausreichend erläutert habe.
Ich darf auch noch zwei Entschließungsanträge einbringen, die sich spezifisch auf den Amateurfunkdienst beziehen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Relaisfunkstellen“, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1080 der Beilagen, TOP 3
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird ersucht, zu prüfen, ob es im Bereich des Amateurfunkes zu teilweisen Gebührenreduktion bzw. ‑befreiungen kommen kann. So ist auch zu prüfen, ob die Gebühren bei Relaisfunkstellen entfallen bzw. entsprechend der tatsächlichen Leistungsstufe festgelegt werden können.“
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