Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 84

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Begründung

Ein zwingendes Mitglied der Fernmeldebehörde in der Prüfungskommission führt dazu, dass Prüfungstermine seltener anberaumt werden können. Die Beiziehung von Be­diensteten der Fernmeldebehörden erscheint aber nicht bei allen Bewilligungsklassen erforderlich.

Bei den Amateurfunkprüfungen bezüglich anderer als der höchsten Bewilligungsklasse (das sind nach der derzeit gültigen Amateurfunkverordnung BGBl. II Nr. 126/1999 in der Fassung BGBl. II Nr. 398/2019 die Bewilligungsklassen 3 und 4) wäre es wünschens­wert, dass hier die Prüfungskommission nur aus durch das Bundesministerium für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus bestellten, erfahrenen Funkamateuren besteht, da diese Kategorien für „Anfänger“ bestimmt sind, eine leichtere Prüfung vorgesehen ist und auch die Berechtigungen geringer sind.

Der inhaltliche Zusammenhang ist gegeben, da in § 158 TKG die Regelungen zur Prü­fungskommission bezüglich des Amateurfunks enthält.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde jetzt von Frau Abgeordneter Himmelbauer in den Grundzügen erläutert, er wurde auch an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung. Auch beide Entschließungsanträge sind ordnungs­gemäß eingebracht.

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Gerhard Deimek. – Bitte.


13.22.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Ich möchte das heute zur Debatte stehende Telekommunikationsgesetz aus zwei Blickpunkten näher betrachten. Der eine ist einmal aus Sicht der Investoren und aus Sicht der Provider. Da haben sich im Rahmen der Neukodifizierung, wie das so schön heißt, einige Verbesserungen ergeben, die durchaus erwähnenswert sind.

Das ist zumindest einmal die Festlegung einer Mindestvergabedauer für die Funkfre­quenzen durch die Regulierungsbehörde, natürlich auch die Kooperationsvereinbarun­gen und Koinvestitionen, die jetzt möglich sind, und natürlich die Anpassung für den Universaldienst an die technologische Weiterentwicklung. Warum ist das vor allem auch für uns als Bürger interessant? – Weil bis 2030 in diesem Bereich 6 Milliarden Euro Investitionsvolumen notwendig sind. Davon wird nur den geringeren Teil der Staat in­vestieren, der Rest kommt von den Providern oder systemischen Investoren.

Da sind wir bereits bei den Providern im internationalen Markt, beispielsweise beim Eigentümer unserer A1. Für den mexikanischen Investor ist es ziemlich egal, ob er in Österreich, in Rumänien, in Deutschland oder sonst irgendwo investiert. Dort, wo die besten Bedingungen sind, dort wird er investieren. Das trifft nicht nur für diesen, sondern für alle Investoren zu.

Das heißt, wenn wir es schaffen, legistisch gute Konditionen zu machen, dann werden wir auch in Österreich bald flächendeckend Breitbandinternet haben, und nicht nur Internet, sondern auch Sprachfunk und so weiter, also die ganzen Dinge, die dabei zu berücksichtigen sind. Wenn wir es nicht machen, dann wird vielleicht Rumänien oder vielleicht Griechenland oder sonst irgendein Land vor uns dran sein. Was das für unsere Wirtschaft heißt, brauche ich, glaube ich, nicht näher zu erläutern.

Es ist aber auf der anderen Seite auch notwendig, für die Konsumenten einiges zu tun. Das öffentliche Warnsystem und die Aufwertung der Notrufnummer 112 wurden schon


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