erwähnt. Was für den Konsumenten finanziell interessant ist, sind die Informationen für Verbraucher durch transparente Vertragsinformationen und Tarifinformationen und natürlich ein guter Wechsel von Anbietern. Das muss möglich sein und das wird ermöglicht.
Wir hätten uns in diesem Zusammenhang noch bei zwei Punkten eine Verbesserung gewünscht. Das eine ist die Abgeltung des Standortrechts: Wir schaffen dadurch Einnahmenmöglichkeiten für die ÖBB, für die Asfinag; beide stehen im Eigentum des Staates. Der Steuerzahler als solcher, der Konsument hat nicht direkt etwas davon.
Der zweite Punkt – das ist der Antrag der Kollegin Nussbaum – ist, dass wir im Bereich der staatlichen Informationsdienste bessere Zugänge für behinderte Menschen brauchen.
Das hätten wir uns noch gewünscht. Im Großen und Ganzen ist es aber ein gutes Gesetz. Wir sind jetzt an dem Punkt, dass sowohl 5G, also die Funklösung, als auch Fiberglas, die kabelgebundenen Lösungen, fertig sind; die Katastralgemeinden sind an die jeweiligen Serviceleister zugeteilt. Jetzt geht es darum, Anreize für die Gemeinden zu schaffen. Die Gemeinden sind diejenigen, die wirklich den letzten Zusammenhang zwischen dem Provider auf der einen Seite und dem Konsumenten auf der anderen Seite schaffen. Der Bürger, der Nutzer muss auch entsprechend Druck aufbauen, dass das in seiner Gegend, egal ob das jetzt Remote Area oder mitten im urbanen Gebiet ist, auch geschaffen wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Himmelbauer.)
13.27
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba. –Bitte.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das bis zuletzt gültige Telekommunikationsgesetz ist aus dem Jahre 2003. Damals waren Klapphandys in Mode, mit Begriffen wie Smartphones und 5G konnte noch niemand etwas anfangen, und ich selbst war gerade einmal zehn Jahre alt.
Die für den Bereich relevanten Technologien, einschließlich der Kommunikationsnetze und Endgeräte, sowie deren Rolle für unseren Alltag, die Wirtschaft und den Klimaschutz haben sich seither drastisch verändert. Um auf den technologischen Fortschritt zu reagieren, wurden die relevanten Rahmenbedingungen auf EU-Ebene erheblich geändert und in einer Richtlinie, dem Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, kurz EECC, zusammengefasst.
Die neue Struktur und die Vielzahl der Änderungen wurden gleich zum Anlass genommen, das gesamte TKG neu zu kodifizieren und übersichtlich zu gestalten. Mit diesem neuen Gesetz schaffen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Bereich Telekommunikation und somit für eine Vielzahl von Akteuren auf diesem Gebiet. Betroffen sind nicht nur MobilfunkanbieterInnen, sondern insbesondere auch Nutzerinnen und Nutzer sowie Regulierungsbehörden.
Besondere Anliegen waren uns die Förderung des Infrastrukturausbaus, die Stärkung des KonsumentInnenschutzes sowie die Netzsicherheit und der Datenschutz. Wir schaffen Anreize für den notwendigen Infrastrukturausbau, indem wir beispielsweise die Mindestvergabedauer für Frequenzen verlängern oder neue Wettbewerbsregeln zur Bündelung von Kosten und Risiken implementieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Dadurch soll insbesondere auch die Versorgung des ländlichen Raums mit Breitband forciert werden.
Eine weitere Neuerung ist die Gründung eines Fachbeirates in der relevanten Regulierungsbehörde. Dieser Beirat soll die von den Zulieferern bereitgestellten Lösungen genauestens überprüfen und so eine sichere Nutzung des neuen Mobilfunkstandards möglich
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