Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 86

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machen. Dem Beirat werden nicht nur WirtschaftsvertreterInnen angehören, sondern auch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung.

Ein besonderes Anliegen waren uns neben den wesentlichen Neuerungen im Bereich der Inklusion, von denen meine Kollegin Grebien berichten wird, die zahlreichen Ver­besserungen im Bereich des KonsumentInnenschutzes. Zum Beispiel wurde das Ver­tragskündigungsrecht im Falle einer nachteiligen einseitigen Vertragsänderung durch die Mobilfunkanbieter auf drei Monate verlängert. Das heißt konkret: Wenn mein Anbieter meinen Vertrag zu meinen Ungunsten verändert, habe ich nun mehr Zeit, um mich nach besseren Optionen umzuschauen.

Außerdem haben wir ein neues Kündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel eingeführt: Wenn der Telekomanbieter am neuen Wohnsitz nicht die gleichen vertraglichen Leistungen anbieten kann, wie dies am alten Wohnsitz der Fall war, können KonsumentInnen nun ihren Vertrag auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit außerordentlich kündigen. So erspart man sich lästige Doppelzahlungen.

Beim Abschluss von neuen Verträgen gibt es künftig mehr Transparenz für Konsumen­tInnen. Wir kennen das: Kaum jemand hat Zeit, Lust oder die Fachkenntnis, einen kompletten Vertrag auf ungünstige Klauseln zu überprüfen. Das kann später zu bösen Überraschungen führen. Mit dem neuen TKG verpflichten wir nun die Telekomanbieter, all ihre Verträge kurz und leicht verständlich zusammenzufassen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Das erleichtert die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Angeboten und ermöglicht KonsumentInnen, Fallstricken künftig aus dem Weg zu gehen.

Ich darf mich an dieser Stelle herzlich bei allen bedanken, die bei diesem Gesetz mit­gewirkt haben. Insbesondere richte ich meinen Dank an die Frau Ministerin und an das Ministerium, einen ganz besonderen Dank an meine Kollegin Himmelbauer für die gute Zusammenarbeit und an die vielen Stakeholder, die mit ihren konstruktiven Stellungnah­men einen wesentlichen Beitrag zu diesem aus meiner Sicht gelungenen Gesetzentwurf geleistet haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es war kein leichtes Unterfangen, es hat lange gedauert, es waren etliche Verhand­lungsrunden und Gespräche, die wir seit über einem Jahr geführt haben; nun ist es fertig: Mit dem Telekommunikationsgesetz 2021 schaffen wir die Grundlage für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur und ermöglichen Menschen in Österreich, die Chan­cen, die sich daraus ergeben, sicher zu nutzen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.


13.32.07

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (In Richtung VertreterInnen der Pink-Ribbon-Aktion:) Geschätzte Kämpferinnen und Kämpfer auf der Galerie, herzlich willkommen auch von meiner Seite! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ich möchte auf einen Aspekt vertieft eingehen, der für mich einen Grund darstellt, dass wir als sozial­demokratische Parlamentsfraktion dem vorliegenden Gesetzesantrag unsere Zustim­mung nicht erteilen können. Dieser Aspekt wird auf den ersten Blick im Vergleich zum Umfang des Gesetzes vielleicht als Kleinigkeit gesehen, es ist aber ein Aspekt, der sehr klar ans Tageslicht bringt, welchen Stellenwert die Bedürfnisse von Menschen mit Behin­derungen in dieser zerrütteten Regierung haben, denn was im neuen Telekommunika­tionsgesetz nur sehr stiefmütterlich behandelt wurde, ist eben die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend barrierefreie Kommunikation. Lediglich das Mindestmaß, lediglich das Plansoll wurde erfüllt, es wurde keinen Millimeter weiter gegangen.

 


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