Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 112

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dabei von 100 000 zusätzlichen Pflege- und Betreuungskräften bis zum Jahr 2030. Der­zeit können Pflegeeinrichtungen schon nicht alle Betten belegen, weil die dafür notwen­digen Pflegekräfte fehlen. Wir müssen dringend die Ausbildungen verbessern, nämlich dadurch, dass man auch schon während des Studiums, ähnlich wie bei den Polizei­schülerinnen und -schülern eine Entlohnung und eine Arbeitsplatzgarantie vorsieht.

Auch um die Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten, damit Pflegekräfte nicht nur einen kurzen Zeitraum in diesem Beruf arbeiten können, sondern auch längerfristig, sind bes­sere Arbeitsbedingungen – und da vor allem eine Arbeitszeitverkürzung und eine sechs­te Urlaubswoche für alle – unabdingbar.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Pflegeoffensive jetzt!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort eine Pflegeoffensive zu starten und un­verzüglich dem Nationalrat Regierungsvorlagen zu übermitteln, mit der

- ein Pflegegarantiefonds für kostenfreie Pflegeleistungen geschaffen

- eine zusätzliche Pflegemilliarde aus Budgetmittel zur Verfügung gestellt

- eine Ausbildungsoffensive sofort gestartet und

- die Verbesserung der Arbeitssituation für Pflegeberufe rasch umgesetzt wird.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben sehr nach­vollziehbar erklärt, warum Ihnen dieser Antrag ein wichtiges Anliegen ist, es ist aber kein nachvollziehbarer Zusammenhang zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz gegeben und Sie konnten diesen Zusammenhang auch nicht vom Rednerpult aus herstellen. Ich kann daher diesen Entschließungsantrag zu dieser Debatte nicht zulassen.

Zu Wort gelangt nun Frau Ing. Mag.a Alexandra Tanda. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.58.55

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Seit Beginn der Pandemie, also seit 20 Monaten, leistet der Bund einen Zweckzuschuss für die entstan­denen Aufwendungen an die Länder und an die Gemeinden. Dazu gehört unter anderem der Kostenersatz für die Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitshotline, für die Infrastruktur, die Notspitäler und ganz besonders für die Impfstraßen und die Auf­rechterhaltung der Testmöglichkeiten. Und auch bei den Rettungs- und Krankentrans­portdiensten ist der Mehraufwand bedingt durch die Covid-19-Auflagen noch immer hoch und nicht einmal unwesentlich zurückgegangen.

Die zusätzlichen Ausgaben aufgrund des erhöhten Personalbedarfs, aufgrund des be­sonderen Hygiene- und Desinfektionsbedarfs müssen selbst getragen werden, und da­durch entstehen teils erhebliche Kosten, für deren Deckung unbedingt auch von der


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