Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 111

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zu schützen, sondern auch unsere Mitmenschen und unsere KollegInnen zu schützen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich finde diese Regelung wichtig und richtig. Denken wir bitte an die selbstlosen Men­schen im Gesundheits- und Pflegebereich! Die haben das bereits von Anfang an konse­quent durchgesetzt. Denken wir an all diese MitarbeiterInnen auf den Covid-Stationen, auf den Intensivstationen, die trotz Impfungen tagtäglich in voller Montur für ihre Pa­tientInnen da sind, ihre PatientInnen schützen, uns alle schützen! Allein aus Solidarität mit diesen Menschen, allein aus Solidarität mit den HeldInnen dieser Pandemie muss es für uns eigentlich selbstverständlich sein, da mitzuhelfen und wirklich Verantwortung zu übernehmen.

Noch einmal mein Appell: Nutzen Sie daher das Privileg, das wir in Österreich haben! Nicht alle haben dieses Privileg. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.53.56

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bun­desminister! Ich werde heute zu den betrieblichen Testungen und zum Zweckzuschuss­gesetz sprechen. Dabei möchte ich positiv erwähnen, dass die Kostenersätze für die Testungen für die Länder und für die Gemeinden, für die telefonische Gesundheitsbe­ratung und auch der Mehraufwand für die Rettungs- und Krankentransportdienste bis Ende März 2022 verlängert werden.

Obwohl die Testmöglichkeiten bei den Apotheken und öffentlichen Teststraßen verlän­gert werden, entbehrt es jeglicher Logik, warum die betrieblichen Testungen – Kollege Loacker hat das auch schon angesprochen – nur mehr bis Ende Oktober finanziell unter­stützt werden sollten – bis jetzt sind Sie uns eine Antwort schuldig geblieben; vielleicht kommt heute noch eine –, nämlich genau angesichts des Aspekts, dass Sie, Herr Mi­nister, es jetzt in der Hand haben, im Verordnungsweg die 3G-Regelung für den Arbeits­platz auch umzusetzen.

Die Unterstützungen, die wir den Ländern mit dem Zweckzuschussgesetz jetzt zukom­men lassen – weiter zukommen lassen –, werden für die Länder beim Thema Pflege aber auch in Zukunft notwendig sein, denn die Coronapandemie hat uns ganz klar auf­gezeigt – und für die, für die es noch nicht klar war, ist es, glaube ich, spätestens jetzt sonnenklar geworden –, dass es in Österreich einen Pflegenotstand gibt. Die Bundes­regierung war beim Thema Pflege wieder einmal ein Ankündigungsweltmeister, aber von der groß herbeigeredeten Pflegereform ist bis heute nichts zu sehen – und auch im Budget für das kommende Jahr ist nichts vorgesehen.

Wir können es uns aber nicht mehr leisten, da zuzuwarten, deshalb bringe ich heute einen Antrag ein, der konkrete Maßnahmen vorsieht, wie wir den Pflegenotstand in Ös­terreich beenden könnten.

Erstens: Wir brauchen anstelle von neun unterschiedlichen Systemen ein bundeseinheit­liches Pflegesystem, mit dem wir hochwertige Qualität der Pflege sicherstellen können.

Zweitens – da möchte ich auf unseren schon lange geforderten Pflegegarantiefonds hinweisen –: Die Pflege soll aus einem Topf finanziert werden. Die Länderleistungen und die von uns geforderte Pflegemilliarde sollen da hineinkommen, denn nur so können Pflegeleistungen in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Drittens gilt es, und das ist ein wesentlicher Punkt, dem Personalmangel im Pflege­bereich entgegenzuwirken. Dazu braucht es eine Ausbildungsoffensive. Wir sprechen


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