Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 128

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und der Minister hat die Möglichkeit, es mit Verordnung noch einmal ein halbes Jahr zu verlängern. Das ist eigentlich staatsrechtlich sehr, sehr heikel – das wollen wir nicht.

Das Zweite: Ihr habt das Zweckzuschussgesetz mit dem Fernrezept und allem Drum­herum bis zum 31. März verlängert. Ich frage mich: Warum nicht bis zum 30. Juni? Ihr habt die Freistellung von Schwangeren bis zum 31. Dezember verlängert. Wieder: Wa­rum nicht – wenn man glaubt, dass Corona so lange dauert – bis zum 30. Juni? Und jetzt komme ich zum Punkt: Ihr habt das Betriebliche Testungs-Gesetz bis zum 31. Oktober verlängert – um einen Monat! Heute ist, wenn ich es richtig sehe, der 12. (Abg. Bela­kowitsch: Der 13.!) – der 13. schon. Also das Gesetz wird erst in Kraft treten und nur wenige Tage in Kraft sein. Das kann nicht richtig sein, und daher verzweifeln die Leute.

Herr Bundesminister, ich würde Ihren Antrag unterstützen und bringe daher einen Ab­änderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bun­desgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Tes­tungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1069 d.B.) – TOP 8

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert

Z 1 lautet wie folgt:

„1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge ‚30. September 2021‘ durch die Wort­folge ‚31. März 2022‘ ersetzt.“

*****

Sie brauchen nur Ihre Grünen zu überzeugen, dass sie da zustimmen, und Ihr Ziel ist erreicht. Wenn Sie das tun, werden wir auch den Änderungen des Epidemiegesetzes beziehungsweise COVID-19-Maßnahmengesetzes zustimmen, weil wir glauben, das ist dann geregelt und wir können den Menschen echte Sicherheit vermitteln, die dann auch in der betrieblichen Praxis wirkt.

Herr Präsident, weil Sie mich aufgefordert haben, noch etwas zum Zweckzuschussge­setz zu sagen: Das Zweckzuschussgesetz ist ein Gesetz nach dem Finanz-Verfassungs­gesetz, mit dem der Bund den Ländern und den Gemeinden Mittel für ihre Aufgaben zur Verfügung stellt. Das tun wir, und das tun wir aufgrund von Covid-19.

Wir haben im Frühjahr 2020 gesehen, dass die größten Belastungen durch Covid-19 die Menschen in der Pflege gehabt haben, jene, die in Pflegeheimen tätig waren. Es hat sehr lange gedauert, bis die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung in der Pfle­ge eingeleitet hat. Wenn wir die Situation der Pandemie bewältigen wollen, dann müssen wir dem sichtbar gemachten Pflegenotstand durch Covid-19 begegnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es hat viele Stationen gegeben, die geschlossen worden sind, weil man keine ausge­bildeten Menschen gehabt hat, die diese Stationen betreuen. Ich möchte auch daran erinnern, dass gerade durch Covid-19 dieser Missstand sichtbar geworden ist.

In diesem Sinne sage ich noch einmal deutlich: Wir brauchen diesen Zweckzuschuss auch für den Bereich der Pflege. Wir sehen da einen ganz klaren Zusammenhang, weil wir das Zweckzuschussgesetz auch auf der Tagesordnung haben. Ich bitte Sie, den


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