Antrag des Abgeordneten Kucher, von Kollegin Nussbaum vorgetragen, zuzulassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.53
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1069 d.B.) – TOP 8
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert
Z 1 lautet wie folgt:
„1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „30. September 2021“ durch die Wortfolge „31. März 2022“ ersetzt.“
Begründung
Es ist erforderlich, dass über den 31. Oktober 2021 hinaus betriebliche Testungen möglich bleiben und den Arbeitgebern ersetzt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Sie haben jetzt argumentiert, warum dieser Antrag aus Ihrer Sicht zulässig ist. Ich kann dieser Argumentation folgen. Sie hätten den Antrag aber jetzt noch einmal einbringen müssen. Vielleicht kann das Frau Mag.a Becher noch machen. Er muss neu eingebracht werden, damit er zulässig ist. Wenn sich das nicht ausgeht, kann sich vielleicht noch ein Redner kurz dazumelden. Dann geht sich das aus.
Ich darf ergänzen, dass der von Ihnen eingebrachte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht ist und somit auch in Verhandlung steht.
Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Ruth Becher. Wenn es sich zeitlich mit dem Antrag nicht ausgeht, kann sich vielleicht noch ein Kollege oder eine Kollegin melden und den Antrag neu einbringen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Corona ist für die Mehrheit der Bevölkerung in der Zwischenzeit Alltag geworden, oft auch lästiger Alltag. Wer hätte gedacht, dass die neue Normalität so aussehen würde? Was aber sehr viele überrascht, ist, dass die Politik noch immer im Krisenmodus bleibt. Ein Beleg dafür ist der Antrag 1924, der für die Länder eine Verlängerung der Möglichkeit vorsieht, nach Bedarf Barackenspitäler ohne langes Bewilligungsverfahren zu errichten. Das wirft natürlich die Frage auf: Welcher Pessimismus veranlasst die Regierung zu so einem radikalen Schritt?
Ebenso findet sich im Antrag eine Verlängerung der Notzulassung für Selbsttests. Ich verstehe nicht, warum diese Produkte nicht vom Bundesamt für Gesundheit geprüft werden sollen. Die Coronaindustrie ist ein Millionengeschäft geworden, und die Regierung
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