Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 180

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Zahl. Das betrifft Länder wie zum Beispiel Ägypten, Vietnam, Argentinien und Malaysia, also Länder aus der gesamten Welt.

Worum geht es? – Es geht um Abkommen zur Sicherheit von Investitionen, natürlich auf gegenseitiger Basis. Welche Maßnahmen sind da betroffen? – Es geht vor allem um den Grundsatz fairer und gerechter Behandlung. Was ist gemeint? – Gemeint ist ein Vertrau­ensschutz, das Verbot der Rechtsverweigerung und natürlich auch die Transparenz bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Auch der Schutz gegen rechtswidrige Enteignung oder der Anspruch auf Entschädigung bei Verlusten durch kriegerische Handlungen sind inkludiert. Es ist also eine Reihe von Punkten, die in diesen Abkommen abgesichert werden.

Weil der Investitionsschutz so wichtig ist, hat die Bundesregierung im Regierungsüber­einkommen auch festgehalten, dass man sich bemühen wird, innerhalb der EU recht­liche Rahmenbedingungen zu setzen, um die Rechtssicherheit für Investitionen zu ge­währleisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist wichtig, dass es diesen Rechtsschutz gibt, und es ist zu unterstützen, dass sich unsere Bundesregierung sehr bemühen wird, im Bereich der EU entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.45


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. – Bitte.


18.45.09

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich möchte auch zur Kündigung der bilateralen Handelsverträge sprechen und daran erin­nern, dass diese Kündigung auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes beruht, das besagt, dass diese bilateralen Abkommen beendet werden müssen, weil sie mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sind.

23 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben unterzeichnet. Als Folge ist bereits seit 2020 ein Vertrag zur Beendigung der bilateralen Investitionsschutzverträge mit den Mitgliedstaa­ten in Kraft. Österreich muss zwölf Verträge kündigen, um ein Vertragsverletzungsver­fahren abzuwenden, deshalb werden wir da auch zustimmen.

Das Interessante ist, dass seit dem Urteilsspruch Großkonzerne, Investoren und In­dustrieverbände in Brüssel Sturm laufen, weil sie einen Ersatz für diese Investoren­schutzabkommen haben möchten. Die Kommission hat nachgegeben und für Ende dieses Jahres die Einführung eines EU-internen Investorengerichts angekündigt, also eines Sondergerichts, bei dem Investoren Mitgliedstaaten verklagen können, wenn diese unliebsame Gesetze, zum Beispiel betreffend Umweltschutz oder Arbeitnehmerschutz, beschließen.

Diese Geschichte hat ein Déjà-vu bei mir ausgelöst. Wir haben so etwas schon einmal mit Ceta erlebt. Wenn Sie sich erinnern: Damals ist es auch um ein privates Schieds­gericht gegangen und Mag. Kern hat in Brüssel sehr nachhaltig verhandelt, weil das einfach nicht in unserem Sinne war.

Frau Bundesministerin Schramböck redet darüber, einen umfassenden, effektiven Rechts­schutz für Unternehmen im Binnenmarkt schaffen zu wollen, und meint damit natürlich auch dieses Investorengericht. Die Einführung eines solchen Gerichts kann jedoch zur Folge haben, dass es zu einem Chillingeffect kommt und Staaten in vorauseilendem Gehorsam und aus Angst vor teuren Prozessen keine Gesetze mehr in sensiblen Be­reichen wie Arbeitnehmerschutz oder Klimaschutz beschließen.

 


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