Zahl. Das betrifft Länder wie zum Beispiel Ägypten, Vietnam, Argentinien und Malaysia, also Länder aus der gesamten Welt.
Worum geht es? – Es geht um Abkommen zur Sicherheit von Investitionen, natürlich auf gegenseitiger Basis. Welche Maßnahmen sind da betroffen? – Es geht vor allem um den Grundsatz fairer und gerechter Behandlung. Was ist gemeint? – Gemeint ist ein Vertrauensschutz, das Verbot der Rechtsverweigerung und natürlich auch die Transparenz bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Auch der Schutz gegen rechtswidrige Enteignung oder der Anspruch auf Entschädigung bei Verlusten durch kriegerische Handlungen sind inkludiert. Es ist also eine Reihe von Punkten, die in diesen Abkommen abgesichert werden.
Weil der Investitionsschutz so wichtig ist, hat die Bundesregierung im Regierungsübereinkommen auch festgehalten, dass man sich bemühen wird, innerhalb der EU rechtliche Rahmenbedingungen zu setzen, um die Rechtssicherheit für Investitionen zu gewährleisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist wichtig, dass es diesen Rechtsschutz gibt, und es ist zu unterstützen, dass sich unsere Bundesregierung sehr bemühen wird, im Bereich der EU entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich möchte auch zur Kündigung der bilateralen Handelsverträge sprechen und daran erinnern, dass diese Kündigung auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes beruht, das besagt, dass diese bilateralen Abkommen beendet werden müssen, weil sie mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sind.
23 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben unterzeichnet. Als Folge ist bereits seit 2020 ein Vertrag zur Beendigung der bilateralen Investitionsschutzverträge mit den Mitgliedstaaten in Kraft. Österreich muss zwölf Verträge kündigen, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, deshalb werden wir da auch zustimmen.
Das Interessante ist, dass seit dem Urteilsspruch Großkonzerne, Investoren und Industrieverbände in Brüssel Sturm laufen, weil sie einen Ersatz für diese Investorenschutzabkommen haben möchten. Die Kommission hat nachgegeben und für Ende dieses Jahres die Einführung eines EU-internen Investorengerichts angekündigt, also eines Sondergerichts, bei dem Investoren Mitgliedstaaten verklagen können, wenn diese unliebsame Gesetze, zum Beispiel betreffend Umweltschutz oder Arbeitnehmerschutz, beschließen.
Diese Geschichte hat ein Déjà-vu bei mir ausgelöst. Wir haben so etwas schon einmal mit Ceta erlebt. Wenn Sie sich erinnern: Damals ist es auch um ein privates Schiedsgericht gegangen und Mag. Kern hat in Brüssel sehr nachhaltig verhandelt, weil das einfach nicht in unserem Sinne war.
Frau Bundesministerin Schramböck redet darüber, einen umfassenden, effektiven Rechtsschutz für Unternehmen im Binnenmarkt schaffen zu wollen, und meint damit natürlich auch dieses Investorengericht. Die Einführung eines solchen Gerichts kann jedoch zur Folge haben, dass es zu einem Chillingeffect kommt und Staaten in vorauseilendem Gehorsam und aus Angst vor teuren Prozessen keine Gesetze mehr in sensiblen Bereichen wie Arbeitnehmerschutz oder Klimaschutz beschließen.
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