Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 183

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sollten Sie einschreiten, und zwar auf der Stelle einschreiten, auf dass es nicht ge­schehen kann, dass wir in diesem Lande die Infrastruktur verlieren, auf dass es möglich ist, kritische Infrastruktur zu bewahren, weil es ein übergeordnetes Interesse daran gibt, nicht nur das pure Bilanzschönungsinteresse irgendwelcher Aktionäre.

Ich denke, meine Damen und Herren, das wäre ein erster Ansatz einer vernünftigen Politik, und wenn Margarete Schramböck da die Vorkämpferin wird, dann würde ich mich sehr darüber freuen. Sie werden dafür meinen Applaus bekommen, Frau Bundesminis­terin. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.56


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.


18.56.54

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Schiedsgerichte ist eine, die man meines Erachtens sehr intensiv diskutieren muss; das ist vor allem im historischen Zu­sammenhang zu sehen. Wenn man über Schiedsgerichte insgesamt – internationale Schiedsgerichte, Handelsschiedsgerichte – diskutieren möchte, muss man selbstver­ständlich hinterfragen, warum es die von Anfang an gegeben hat. Was glauben Sie, wer das erfunden hat, Frau Bundesministerin? (Ruf bei der ÖVP: Die Deutschen!) – Die Deutschen haben das erfunden, genau. (Abg. Hörl: Richtig!)

Die Deutschen haben das deshalb erfunden, weil sie als Exportnation in einer Situation waren, in der Märkte in sehr, sehr unsicheren Gegenden erschlossen werden sollten. Ich muss offen zugeben, zu dieser Zeit hatten die Schiedsgerichte und all die Normen rundherum ja auch einen gewissen Sinn. Der Sinn war, dass einerseits der Investor geschützt wurde – vor Zuständen der Rechtlosigkeit, vor Anarchie, vor Revolutionen und was da sonst alles passieren konnte –, auf der anderen Seite aber auch das Land, in das sonst vielleicht keine Investoren gekommen wären, profitiert hat. Es war also eigent­lich auf eine gewisse Art und Weise eine Situation, in der beide davon profitieren konn­ten.

Dieser ursprüngliche Gedanke hat sich aber meines Erachtens in etwas sehr, sehr Schlechtes weiterentwickelt, nämlich in ein System, das Investoren, Investorinnen Schutz vor rechtsstaatlichen Institutionen bietet, und es hat eine große Anzahl von Fällen gegeben, in denen das auch tatsächlich so war. Das bekannteste Verfahren in dieser Frage war das Vattenfall-Verfahren. Da ist es darum gegangen, dass ein schwedischer Energiekonzern die Bundesrepublik Deutschland, als sie sich entschlossen hat, aus der Atomenergie auszusteigen, mithilfe der Investor-State-Dispute-Settlement-Clauses – so heißen diese Klauseln, die zwischen Staaten und Investoren Frieden und Ruhe schaffen sollten – geklagt hat und den Atomausstieg als Szenario, als Begründung für diese Klage herangezogen hat.

Geschätzte Damen und Herren, das widerspricht natürlich vollkommen dem ursprüngli­chen Sinn dieser Klauseln. Sowohl Schweden als auch die Bundesrepublik Deutschland sind Rechtsstaaten, sowohl Schweden als auch die Bundesrepublik Deutschland sind Demokratien, sowohl Schweden als auch die Bundesrepublik Deutschland haben ein funktionierendes Rechtssystem, deshalb ist es meines Erachtens eine Perversion dieses ursprünglichen Systems und führt dazu, dass große Investoren außerhalb des Rechts­staates gestellt werden. Und das geht natürlich nicht, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann Ihnen noch viele Beispiele aufzählen. Man sieht, dass es insbesondere Länder mit einer nicht so wehrhaften Verfasstheit wie beispielsweise jener von großen Wirt­schaftsgiganten wie Deutschland sind, die unter diesen Systemen leiden. Beispielsweise


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