betreffend Verlängerung der finanziellen Unterstützung im Sportbereich
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 (UG 17) über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) – in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. November 2021
Die Bundesregierung hat beschlossen, einen „Sportbonus“ für neue Vereinsmitglieder auszubezahlen. Das BMKÖS soll dabei für die Saison 2021/2022 75% des Mitgliedsbeitrags in Sportvereinen übernehmen. Der Zuschuss wurde mit 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft gedeckelt. Unverständlich ist, dass diese grundsätzlich gute Idee, die im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen der Bundesregierung, den Sportvereinen tatsächlich hilft, zeitlich so eingeschränkt wurde. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss nämlich zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.
Seit Sommer 2021 können Sportvereine auch finanzielle Unterstützung aus dem NPO-Fonds erhalten. Leider konnten Anträge auf Unterstützungsleistungen nur bis zum 15. Oktober 2021 gestellt werden. Aufgrund der Corona-Krise leiden in Österreich tausende Sportvereine unter einem finanziellen Engpass, der teils existenzbedrohende Ausmaße annimmt – dies wird sich auch aufgrund neuer Begehungsverbote und Lockdowns in den nächsten Monaten nicht ändern.
Die Wichtigkeit des Sports für die Gesundheit und die Wirtschaft ist evident und anhand etlicher Studien bewiesen. Der Schaden für den Spitzen- und Breitensport, für die Profibetriebe, wie auch für die Hobbysportler geht mittlerweile in eine 3-stellige Millionenhöhe. Der zuständige Sportminister muss sicherstellen, dass auch in Zukunft Gelder ausgeschüttet werden, um weiteres Vereinssterben zu verhindern und am Ende der Krise ein Trümmerfeld im österreichischen Sport zu hinterlassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden aufgefordert, den Sportbonus, den Sportligenfonds und die Auszahlungen aus dem NPO-Fonds für Sportvereine bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Steger
und weiterer Abgeordneter
betreffend keine 2G-Regelung im Sportbereich
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 (UG 17) über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) – in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. November 2021
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