Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll129. Sitzung, 16. bis 18. November 2021 / Seite 132

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betreffend Verlängerung der finanziellen Unterstützung im Sportbereich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 (UG 17) über den Bericht des Budgetaus­schusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) – in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. No­vember 2021

Die Bundesregierung hat beschlossen, einen „Sportbonus“ für neue Vereinsmitglieder auszubezahlen. Das BMKÖS soll dabei für die Saison 2021/2022 75% des Mitgliedsbei­trags in Sportvereinen übernehmen. Der Zuschuss wurde mit 90 Euro pro neuer Mit­gliedschaft gedeckelt. Unverständlich ist, dass diese grundsätzlich gute Idee, die im Ge­gensatz zu vielen anderen Maßnahmen der Bundesregierung, den Sportvereinen tat­sächlich hilft, zeitlich so eingeschränkt wurde. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss nämlich zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Seit Sommer 2021 können Sportvereine auch finanzielle Unterstützung aus dem NPO-Fonds erhalten. Leider konnten Anträge auf Unterstützungsleistungen nur bis zum 15. Ok­tober 2021 gestellt werden. Aufgrund der Corona-Krise leiden in Österreich tausende Sportvereine unter einem finanziellen Engpass, der teils existenzbedrohende Ausmaße annimmt – dies wird sich auch aufgrund neuer Begehungsverbote und Lockdowns in den nächsten Monaten nicht ändern.

Die Wichtigkeit des Sports für die Gesundheit und die Wirtschaft ist evident und anhand etlicher Studien bewiesen. Der Schaden für den Spitzen- und Breitensport, für die Profi­betriebe, wie auch für die Hobbysportler geht mittlerweile in eine 3-stellige Millionenhöhe. Der zuständige Sportminister muss sicherstellen, dass auch in Zukunft Gelder ausge­schüttet werden, um weiteres Vereinssterben zu verhindern und am Ende der Krise ein Trümmerfeld im österreichischen Sport zu hinterlassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentli­chen Dienst und Sport werden aufgefordert, den Sportbonus, den Sportligenfonds und die Auszahlungen aus dem NPO-Fonds für Sportvereine bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

betreffend keine 2G-Regelung im Sportbereich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 (UG 17) über den Bericht des Budgetaus­schusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) – in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. No­vember 2021

 


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