11.43

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei ist diesem Tierschutzvolksbegehren von Beginn an sehr wohlwollend gegenübergestanden. Ich selbst habe das Volksbegehren auch unterzeichnet, so wie über 416 000 Öster­reiche­rinnen und Österreicher. Ein Grund für den starken Zuspruch zu diesem Tierschutz­volksbegehren liegt auch darin, dass viele Bürger – im Geiste sind es ja weit mehr als jene, die es unterzeichnet haben – den Umgang, der mit Tieren in diesem Land teilweise nach wie vor praktiziert wird, einfach nicht mehr hinnehmen wollen. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, und wir haben dafür zu sorgen, dass diese Mitgeschöpfe ordentlich behandelt werden.

Meine Damen und Herren! Dieses Tierschutzvolksbegehren, von Sebastian Bohrn Mena initiiert, hebt sich von vielen anderen Begehren und Forderungen in diesem Bereich grundlegend ab, indem es nicht Sündenböcke gesucht hat und nicht mit Schuldzu­weisungen, insbesondere gegen die Landwirtschaft, gearbeitet hat, sondern versucht hat, die Landwirtschaft auch mitzunehmen. Ich bin überzeugt davon, dass die Masse aller Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, mit ihren Tieren, die ihnen anvertraut sind, ordentlich umgeht.

Der Vorschlag der Regierungsparteien findet auch unsere Zustimmung – es passieren wirklich große Schritte, insbesondere in der Schweinehaltung, also der Vollspaltenboden in der jetzigen Form ist dann bei Neu- und Umbauten Geschichte; das ist weg, das ist verboten, das ist ein großer Schritt. Es passiert viel im Bereich des Geflügels: Männliche Eintagskücken – das Schreddern spielt ja zugegebenerweise in Österreich jetzt nicht die große Rolle, aber ich finde es gut, auch von der Symbolik her, dass diese barbarische Methode jetzt klipp und klar verboten wird. Es passiert einiges im Bereich der Rinder­transporte, Lebendtiertransporte, und es passiert vor allem einiges – und insbesondere das ist uns auch wichtig – hinsichtlich Transparenz für den Konsumenten, denn es ist zu einfach, immer nur zu sagen: Der Konsument allein hat das in der Hand!, denn der Konsument muss auch wissen, woher das kommt, wie die Tiere gehalten werden und unter welchen Bedingungen das Produkt hergestellt wurde.

Meine Damen und Herren! Auch die Haltung von sogenannten Exoten wird strikter geregelt – ein wichtiger Bereich, denn wir alle wissen ja, es gibt Tiere, die einfach nicht gehalten werden können, wenn man die Fachkenntnis nicht hat. Man kann ihnen den natürlichen Lebensraum nicht einmal ansatzweise bieten, und es ist teilweise auch ein Sicherheitsproblem, man denke an hochgiftige Arten. Es ist daher ein Gebot der Stunde, dass man, wenn man diese Tiere überhaupt halten möchte, die entsprechenden Fach­kenntnisse nachweisen muss.

Dieser Vorschlag der Regierung ist also in Summe eine gute Sache, wir werden diesem Antrag und diesem Ausschussbericht daher heute zustimmen, wir haben aber auch einen eigenen Entschließungsantrag vorbereitet, der verteilt wurde, der inhaltlich mit dem Regierungsantrag identisch ist, aber wir haben eine klare Frist gesetzt, nämlich mit 31.12.2022, sodass die Gesetzentwürfe und Verordnungstexte auch entsprechend vorliegen. Wenn es früher passiert, soll es uns recht sein, aber es kann nicht sein, dass diese berechtigten Anliegen dieses Volksbegehrens bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden oder überhaupt versanden, wenn es zu Neuwahlen kommen sollte.

Grundsätzlich aber freut es mich, dass es in diesem Haus über die Parteigrenzen hin­weg, nämlich über alle Parteigrenzen hinweg, ein klares Bekenntnis zu einem besseren Tierschutz in Österreich gibt, denn Tierschutz ist keine ideologische Frage, Tierschutz hat uns alle anzugehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolks­begehrens für das Jahr 2022

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2.) Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN" (1277 d.B.) in der 135. Sitzung des Nationalrats, am Mittwoch, dem 15. Dezember 2021.

Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den An­liegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrie­ben wurde, gerecht zu werden.

Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden.

Insbesondere in der Landwirtschaft hat die Verbesserung der Haltungsbedingungen auch betriebswirtschaftliche Konsequenzen. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, entstehende Mehrkosten über angemessene Produktpreise und öffentliche Mittel mitzutragen. Aufgabe der Politik ist es, einen klaren Weg zu tierwohlgerechten Haltungs­formen mittels Förderanreizen, Marktanreizen, Bewusstseinsbildung, und gesetzlichen Regelungen mit angemessenen Übergangsfristen vorzuzeichnen. Daher müssen zeit­gleich mit der Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte auch Marktanreize, zielge­richtete Beratungsangebote und Fördersysteme weitergeführt, weiterentwickelt und forciert werden. Zusätzlich soll auf weitere Beteiligte wie die verarbeitende Industrie, den Handel, die Gastronomie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eingewirkt werden, so dass ein erhöhter Aufwand auch gesamtgesellschaftlich getragen wird.

Die Bundesregierung hat in den ersten eineinhalb Jahren bereits einiges vorgelegt, etwa der Beschluss für möglichst vollständige Regionalität sowie deutlich erhöhte Umwelt- und Tierschutzstandards in der öffentlichen Beschaffung (Aktionsplan nachhaltige Be­schaffung). Dieser stellt, insbesondere wenn die Bundesländer und Gemeinden diesen in ihrem Wirkungsfeld mitumsetzen, einen enormen Marktanreiz dar und gibt Bäuerinnen und Bauern die ihre Haltungssysteme verbessern eine positive wirtschaftliche Per­spektive. Die Nachfrage nach Tierwohlprodukten ist je nach Auslobung derzeit unter­schiedlich. Während nicht alle AMA-Tierwohl-Siegel Schweinefleisch Produkte mit Mehr­wert verkauft werden können, könnte das Angebot an Bio-Schweinefleisch weiterwach­sen da die Nachfrage dafür zurzeit gegeben ist.

Augenmerk sollte auf eine rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung gelegt wer­den, die in Kürze in Begutachtung sowie in EU-Notifizierung geschickt werden soll. Mit einer umfassenden Kennzeichnung der Herkunft tierischer Lebensmittel in allen Abgabe­situationen an die Konsumentinnen und Konsumenten wird ein Lenkungseffekt in Richtung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion erzielt. Durch diese neu ge­schaffene Transparenz sollen in Kombination mit den vereinbarten gesetzlichen Verbes­serungen der Tierschutzstandards auch höhere Preise für bessere Produktion einfacher argumentiert und erzielt werden.

Das in diesem Antrag enthaltene Tierschutzpaket geht nun einen großen Schritt weiter und soll durch eine angemessene Kombination verschiedener Maßnahmen wie Markt­anreize, gesetzliche Regelungen, Beratungsleistungen und Förderungen für noch mehr Tierwohl sorgen. Diese Maßnahmen sollen alle bis zum 31.12.2022 auf den Weg ge­bracht werden, um nicht wieder eine Verzögerung und Verschleppung zu produzieren und längst notwendige Reformen zu verschleppen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ambitionen im Tierschutz in Österreich und auf europäischer Ebene noch weiter zu verstärken und in ihrem Wirkungsbereich die folgenden Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutz­volksbegehrens zu setzen. Hierbei soll in allen Bereichen Planungssicherheit für be­troffene Betriebe, positive wirtschaftliche Zukunftsaussichten durch ausreichend Markt­anreize, sowie finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Das gesamtgesell­schaft­liche Anliegen Tierwohl soll dadurch breit von allen Gesellschaftsteilen – von Produzen­tinnen und Produzenten zu Konsumentinnen und Konsumenten - getragen werden.

Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 31.12.2022 entsprechende Ge­setzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Program­me zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:

Geflügel:

• Gesetzliches Verbot des Schredderns von Küken, sowie gesetzliches Verbot des Tö­tens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen.

• Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Küken­töten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, möglichst frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei.

• Förderung der Haltung von Zweinutzungsrassen bei Geflügel

• Verbot der Käfighaltung von Küken, bei der Aufzucht von Junghennen und bei der Haltung von Zuchttieren, mit folgenden Ausnahmen: zeitlich beschränkt möglich für Wie­derverkäufer von Junghennen und für Eliteherden zur gezielten Anpaarung

• Regelung der Haltung von Wachteln

• Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide, welche durch erhöhte natürliche Deckungsmöglichkeiten die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter macht

• Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch ver­pflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der EU- Mindeststandards zur Haltung von Masthühnern, insbesondere erhöhte Sitzebenen, einzusetzen.

• Einsatz auf EU-Ebene für EU-weite, hohe Mindeststandards in der Putenhaltung

Schweine:

• Festlegung im Verordnungsweg zur maximalen Fixierungsdauer in der ab 1.1.2033 gültigen Regelung auf max. 1 Tag vor Geburtstermin bis max. 5 Tage nach Geburt (Umsetzung der Ergebnisse des Projekts Pro-SAU, Konkretisierung der derzeit fest­gelegten „kritischen Lebensphase“).

• Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze von Schweinen durch Festlegung eines Systems der verpflichtenden Tierhaltererklärung und Risikoanalyse auf schweinehaltenden Betrieben zur Beurteilung der Faktoren, die zu Kannibalismus und Schwanzbeißen führen, sowie der darauf basierenden verpflich­tenden Umsetzung von Verbesserungen der Haltungsbedingungen. Mit diesem System wird erreicht, dass der Anteil von Schweinen mit unversehrten Schwänzen kontinuierlich erhöht wird, und damit das routinemäßige Kupieren der Schwänze endet.

• Der ab 1.1.2022 vorgesehene höhere Förderstandard für Investitionen in Ferkelauf­zucht und Schweinemast wird ab 1.1.2023 zum gesetzlichen Mindeststandard für Neu- und Umbauten.

o Bewegungsmöglichkeit (Mindestflächen für die Buchten, bis zu 20% mehr Fläche)

o Mit eigenem Liegebereich

o Klimatisierung

o Mehr Beschäftigungsmaterial

• Unstrukturierte Buchten (Vollspaltenbuchten gem. bisherigem gesetzl. Mindeststan­dard) entsprechen daher nicht mehr den gesetzl. Vorgaben für Neu- und Umbauten und werden damit zum Auslaufmodell.

• Im Rahmen des vor kurzem gestarteten Projekts IBeSt (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich – zum Wohl von Tier und Mensch), werden alle relevanten Stakeholder (insbes. BMSGPK, BMLRT, VUW, BOKU, Bundes­anstalten, Experten, Tierschutzorganisationen) in Form eines begleitenden Beirates eingebunden.

• Ziel ist die Erarbeitung praxistauglicher Baulösungen ausgehend von den neuen Förderstandards unter Analyse der Auswirkungen auf Tierwohl, Tiergesundheit, Umwelt, Arbeitsabläufe, Zeitaufwand und Wirtschaftlichkeit. Eine Erweiterung des IBeSt-Projekts um die Beurteilung bestehender Qualitätsprogramme (AMA-Gütesiegel, Tierwohl, BIO...) nach denselben Parametern ist angestrebt.

• Die AMA-Marketing GmbH möge sowohl durch das bestehende Konzept für die Weiterentwicklung von Tierwohlsystemen am Markt für Schweinefleisch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung schaffen, als auch im Wege der Marktforschung ein System für mehr Transparenz bei Fleisch und Milch bereitstellen.

• Umstellung der AMA-Gütesiegel Basisanforderungen auf den neuen Förderstandard für die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis Ende 2032

• Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf den Standard AMA-Güte­siegel Tierwohl oder BIO bis 2030, sowie Unterstützung der Pläne der AMA zum Ausbau der Schweinehaltung im Premiumsegment (AMA Tierwohlsiegel und Bio-Haltung) auf 1 Mio Schweine bis 2030.

Die ÖPUL Maßnahmen Tierwohl-Stallhaltung sowie die Investitionsförderung, welche den Umbau für tiergerechtere Haltungssysteme kofinanziert, sollen maßgeblich dazu beitragen.

Rinder:

• Förderung des Aufbaus nationaler Vermarktungsschienen für österreichisches Kalb­fleisch in Kooperation mit der AMA, wie die Aufnahme der Qualitätsstandards „Voll­milchkalb“ und „Kalb rosé“ ins AMA Qplus Rind Programm.

• Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000 Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden um Kälberexporte aus Österreich massiv zu reduzieren

• Start eines Dialoges zur Entwicklung neuer Regelungen von Kälbertransporten unter Berücksichtigung des Immunstatus

• Aufbau eines Systems zur Vereinfachung lückenloser Retrospektivkontrollen von Zuchttiertransporten in Drittstaaten

• Aufbau eines Systems zum Nachweis des Herdenaufbaus in den Zielländern, basierend auf bereits bestehenden Vorleistungen

• Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten

• Förderung von Zweinutzungsrassen bei Rindern

Öffentliche Mittel sollen das Tierwohl fördern

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundes­minis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Bun­desministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht,

• die vollständige Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung, welcher einen Meilenstein hinsichtlich Marktanreizen für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft darstellt – in dem etwa der Vorzug besonders tierwohlfreundlicher Haltungsformen, und die gentechnikfreie Fütterung bereits vorgezeichnet sind - auf Bundesebene weiter voran­zutreiben, und

• im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bundesländer und Gemeinden einzuwirken, den Aktionsplan Nachhaltige Beschaffung auch in ihren Bereichen (z.B. Landeskranken­häuser, Landespflegeheime, Pflichtschulen, Kindergärten) vollständig umzusetzen;

• die Etablierung von nachhaltigen Vermarktungsstrukturen für Betriebe, die Schweine in besonders tierfreundlichen Haltungssystemen halten oder auf solche umstellen wol­len, zu unterstützen,

• die bereits begonnene Anhebung der Haltungsanforderungen für Schweine im AMA-Gütesiegel weiter voranzutreiben.

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, einen GAP Strategieplan vorzulegen,

• der den tierwohlgerechten Zukunftsweg der Landwirtschaft mit entsprechenden Maß­nahmen begleitet,

• der in der Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die notwen­digen Fördermittel zur Ko-Finanzierung von Stall-Umbauten für geplante höhere Hal­tungsstandards vorsieht, sowie für darüberhinausgehende Tierwohlverbesserungen (wie Stallsysteme mit zusätzlichen Strukturierungselementen, angemessenen Gruppen­größen, Stroheinstreu, Auslauf, Offenfrontställe, Freilandhaltung, oder höheres Platzan­gebot) einen deutlich erhöhten Fördersatz anbietet,

• der die erfolgreichen Tierwohl-Programme im Umweltprogramm ÖPUL weiterent­wickelt, um insbesondere die heimische Kälbermast und die Haltung von unkupierten Schweinen in tiergerechten Haltungssystemen auszubauen, und erhöhtes Platz- und Strukturangebot, Auslauf, Freiland- und Weidehaltung für weitere Tierarten, sowie innovative Systeme wie Offenfrontställe besonders fördert, und

• der Anreize für die Absatzförderung von Tierwohlprodukten bietet und den Aufbau von Qualitätsprogrammen mit Tierwohl- und Tiergesundheitsanforderungen unterstützt.

Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird ersucht,

• die Verordnungen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln in Begutachtung sowie zur EU-Notifizierung zu schicken, um die Umsetzung ab dem ersten Halbjahr 2022 zu ermöglichen und damit die Marktbedingungen für österreichi­sche landwirtschaftliche Betriebe für den Verkauf in Österreich deutlich zu verbessern,

• sich auf EU-Ebene im Rahmen der Umsetzung der Farm to Fork Strategie für eine umfassende und EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung, sowie für die Prüfung und Entwicklung von Tierwohl- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen einzusetzen,

• sich auf EU-Ebene für hohe Tierschutz-Mindeststandards einzusetzen, um somit auch die Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmitteln, die mit in Österreich bereits verbotenen Praktiken produziert wurden, zu unterbinden,

• die Haltungssysteme in der Nutztierhaltung in ihrer Entwicklung einem Monitoring zu unterziehen, und

• Maßnahmen für ein Monitoring der Erzeugung, der Verarbeitung und der Vermarktung von Tierwohl-Erzeugnissen zu setzen, die den Absatz dieser Erzeugnisse im Lebens­mitteleinzelhandel, im Großhandel, in der Gastronomie und in allen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung einschließlich der öffentlichen Beschaffung beurteilen lassen.

Ein besseres Leben für Hunde und Katzen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, sowie weitere Schritte zur Umsetzung der folgenden Vorhaben zu tätigen:

• Die Streichung des § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz, sowie die rechtlich bindende Festlegung von klaren Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen. Die Defini­tionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen sollen vorerst für brachycephale Hunde­rassen erfolgen. Vorbild könnte das niederländische Ampelmodell sein. Basierend darauf sollen bestimmte, besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen grund­sätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden. Weiters soll für Tiere aus Rassen, die in unterschiedlicher Intensität mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen, um Qualzucht zu unterbinden. Danach soll die Regelung auf weitere Hunde- und auch Katzenrassen sowie bei Bedarf weitere Heim­tierarten mit verschiedenen Qualzuchtmerkmalen ausgedehnt werden.

• Regelmäßige Kontrolle der Züchterinnen und Züchter auf Einhaltung dieser Bestim­mungen

• Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden

• Erhebung von Daten betreffend Hundehaltung

• Klarstellung des Verbots des Rasierens der Vibrissen

• Evidenzbasierte Erhebung von Daten betreffend Streunerkatzenpopulation und Katzenkastration

• Durchführung eines runden Tisches zum Thema Katzenkastration, möglichen Förder­programmen, und Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen

• Verstärkung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Beobachtung und Ein­dämmung von Streunerkatzenpopulationen

• Strengere Regulierung der Haltung von Wildtieren, insbesondere Exoten: Die für die Privathaltung erlaubten Arten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden, statt des umgekehrten Ausschlusses durch die derzeit beste­hende Negativliste. Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen. Für bestehende Privathaltungen von Arten die in Zukunft nicht mehr in Privat­haltung erlaubt sind, soll eine Übergangsfrist bis zum Verenden der Tiere vorgesehen, und die Abgabe z.B. an Zoos nach Möglichkeit angeboten werden.

• Einführung eines Sachkundenachweises für die private Haltung von Wildtierarten mit besonderen Haltungsanforderungen

Eine starke Stimme für die Tiere

Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen für eine verbesserte Daten­lage, verbesserte Beratung, und erleichterte Arbeit der mit Tierschutz befassten Be­hörden zu ergreifen:

• Erweiterung und Etablierung von bundesweiten Programmen zur Tiergesundheit im Zuge des Aufbaus eines bundesweiten Tiergesundheitsdiensts, welcher bereits im Lau­fen ist und bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Schwerpunkte sollen u.a. eine weitere Reduktion des Antibiotika-Einsatzes und die Beendigung der Praxis des routinemäßigen Schwanzkupierens sein.

• Verbesserung der Datenlage mittels Datenportal, in dem die Daten verschiedenster Institutionen zu Tierhaltung, Tierschutz, und Tiergesundheit zu Analysezwecken ver­knüpft werden (Animal Health Data Service). Auf dieser Basis können notwendige Handlungsfelder rascher erkannt werden, die risikobasierte Kontrolle zielgerichteter erfolgen und die Beratung der Betriebe verbessert werden.

• Verbesserung der Erhebung von Tiergesundheitsdaten auf Schlachthöfen, auch mittels automatisierter Erfassung sowie genauerer Definition der zu erhebenden Daten, und Entwicklung von Benchmarks für die Tiergesundheitsdaten. Die erhobenen Daten inkl. Benchmarking sollen einerseits dem Tierhalter für Monitoring und Verbesserungen der Haltungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, andererseits sowohl in das AHDS einfließen, als auch der Behörde für risikobasierte Kontrollen zur Verfügung stehen.

• Ausbau und Aufwertung der Heimtierdatenbank, um die Datenlage und Kontrolle zu verbessern, vor allem in Bezug auf Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, durchgeführte Kas­trationen, gemeldete Zuchttiere und gehaltene Wildtiere mit besonderen Haltungsanfor­derungen

• Erarbeitung von Meldemöglichkeiten mit psychosozialer Beratung für Fälle von animal hoarding oder Vernachlässigung von Tieren, um das Prinzip beraten und unterstützen vor strafen anzuwenden.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde vom Herrn Abgeordneten in seinen Grundzügen erläutert und steht damit mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Werner. – Bitte, Sie haben das Wort.