20.24

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Ich möchte zu Tagesordnungspunkt 31 Stellung nehmen, da geht es um die Verlängerung der berufsrechtlichen Sonderbestimmungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im Zusammenhang mit der Pandemie. Konkret geht es dabei um Pflegepersonal mit ausländischem Ausbildungsabschluss, das bis 30. Juni 2022 die Möglichkeit haben soll, seine im Anerkennungsbescheid vorge­schriebenen Auflagen zu absolvieren. Weiters sollen auch SanitäterInnen bis 30. Juni 2022 die Testungen und die Impfungen weiter durchführen dürfen. Wir sind natürlich dafür, aber da wäre vielleicht anzumerken: Warum sollen dies nicht auch die Apothe­kerInnen tun dürfen? Aufgrund der großen Personalnot sind diese Verlängerungen leider immer noch notwendig.

Wir, die Sozialdemokratie, haben allein in den letzten sechs Monaten zwölf Anträge zur Pflegereform gestellt. In all diesen Anträgen haben wir Vorschläge gemacht, wie die Pflege- und Gesundheitsberufe attraktiver gestaltet werden könnten, damit jeder Mensch in Österreich dann Pflege erhält, wenn er sie auch wirklich benötigt. Ein paar Beispiele: bessere Entlohnung, verkürzte Arbeitszeiten, sechs Wochen Urlaub von Beginn der Berufskarriere an, ein Gehalt während der Ausbildung wie zum Beispiel bei der Polizei, einen erleichterten Zugang zur Schwerarbeitspension, Schaffung eines staatlichen Pfle­gegarantiefonds, damit sich niemand Sorgen machen muss, wenn er Pflege benötigt. Leider wurden diese Anträge vertagt. Ich hoffe, dass wir jetzt gemeinsam eine echte Pflegereform in diesem Haus angehen können.

Zu den prekären Arbeitsverhältnissen im Pflegebereich und in den Gesundheitsberufen kommen jetzt noch Aktionen von Covid-Leugnern vor Gesundheitseinrichtungen, bei denen die Beschäftigten beschimpft, beflegelt werden, an ihrer Tätigkeit gehindert wer­den. Ich fordere wirklich alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier auf, sich öffentlich klar gegen solche Aktionen zu stellen und zu äußern! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Ich bin daher sehr froh, dass ich folgenden Antrag einbringen kann:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheits­per­sonals – Schutz der Patienten und Patientinnen“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aus gegebenem Anlass daher aufgefordert, den Schutz der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen, sowie anderen Gesundheitseinrichtungen, sicherzustellen, damit das dort beschäftigte Personal seinen verantwortungsvollen und lebenserhaltenden Aufgaben ungestört im Interesse der Patientinnen und Patienten und der öffentlichen Gesundheit nachkommen kann und die Zu- und Abfahrt zu diesen Einrichtungen nicht behindert wird.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Mahrer, Bürstmayr

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.)

Wir beschließen heute die Verlängerung von geltenden berufsrechtlichen Sonder­bestim­mungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, weil es an Pflegepersonal mangelt und diese Personen dringend gebraucht werden.

Gleichzeitig kam es in der letzten Zeit zu verabscheuungswürdigen Bildern: Impfskep­tiker und Corona-Leugner versammelten sich vor Krankenanstalten, Spitälern, Test- und Impfstraßen und bedrohten das dort arbeitende Personal. Gerade diese Gruppe, die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegerinnen und Pfleger und die übrigen Bediensteten dieser Einrichtungen leisten seit Beginn der Pandemie Unmenschliches. Neben der Betreuung von Personen, die an Corona erkrankt sind und die Intensivstationen massiv belasten, versuchen sie den normalen Betrieb im Dienste der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Es ist für den gesamtgesellschaftlichen Konsens äußerst schädlich, gefährdet das öffentliche Wohl und muss daher unter Einhaltung aller Grundrechte im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch des dort tätigen Personals verhindert werden. Beispielshaft der untenstehende Bericht der Oberöster­reichischen Nachrichten:

"Oberösterreichische Nachrichten" vom 20.11.2021            Seite: 37

Ressort: Oberösterreich

Verfassungsschutz warnt Spitäler vor Aktionen von Impfgegnern

In Telegram-Kanälen der MFG riefen Impfgegner in Oberösterreich und Salzburg zu "Spaziergängen" in Krankenhäusern auf. Einige Spitäler stehen nun unter Polizeischutz

    Linz, Steyr. Es war Freitagvormittag, als der Portier des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums in Steyr unerwarteten Besuch bekam: die Polizei. Ob sich in den vergangenen Stunden etwas Auffälliges getan habe und ob Menschengruppen vor dem Spital aufgetaucht seien, fragten die Beamten. Und ob er vorbereitet sei auf das, was kommen könnte.

    Wenige Stunden zuvor hatten Impfgegner in einer Gruppe des Online-Nachrichten­dienstes Telegram zum "Spaziergang" aufgerufen. In Spitälern wolle man "nachschauen gehen", ob auf den Intensivstationen wirklich so viele Covid-19-Patienten liegen würden. Ob das Gesundheitspersonal, "die Marionetten", die Wahrheit sagen würde. Es sei "Zeit aufzustehen" und "die Kräfte zu bündeln", schrieben die Impfgegner.

    Polizisten patrouillieren

    "Aktuell beschützen Polizisten unsere Krankenhäuser", sagt Jutta Oberweger, Sprecherin der Gesundheitsholding.

    Am Donnerstag war das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus­bekämp­fung auf die Nachricht in einem Telegram-Kanal der MFG-Partei aufmerksam geworden. "In der Gruppe wurde zu Aktionismus in und vor Krankenhäusern aufgerufen. Der Aufruf richtet sich explizit gegen Krankenhäuser in Salzburg und Oberösterreich", sagt Harald Sörös, Sprecher des Bundesministeriums für Inneres.

    Was die Impfgegner bei den angekündigten "Spaziergängen" genau planen würden, sei nicht klar. "Anfangs haben wir nur die Spitäler in Oberösterreich und Salzburg ge­warnt", sagt Sörös. Später wurde die Information aber an Krankenhäuser in ganz Öster­reich ausgeschickt. Man stehe in engem Kontakt mit den Landespolizeidirektionen.

    Beamte, die mit Streifenwagen in der Nähe von Krankenhäusern unterwegs sind, haben die Anweisung, auch das Spitalsgelände abzufahren und verdächtige Personen zu kontrollieren. "Wir müssen so schnell wie möglich handeln und unangekündigte Demonstrationen auflösen", sagt Ministeriumssprecher Sörös. "Wenn die Leute dann schon im Krankenhaus drinnen stehen, ist es bereits zu spät."“

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aus gegebenem Anlass daher aufgefordert, den Schutz der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen, sowie anderen Gesundheitseinrichtungen, sicherzustellen, damit das dort beschäftigte Personal seinen verantwortungsvollen und lebenserhaltenden Aufgaben ungestört im Interesse der Patientinnen und Patienten und der öffentlichen Gesundheit nachkommen kann und die Zu- und Abfahrt zu diesen Einrichtungen nicht behindert wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.