Ich bin schon so lange in der Politik, um sagen zu können, es liegt nicht an den Grünen, es liegt wieder einmal an der ÖVP, die sagt: Ja, gute Idee, aber das setzen wir irgendwann am Ende der Regierungsperiode um! – So wurde es uns 2017 gesagt, passiert ist bis zum heutigen Tag nichts. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Es ist schade, dass dieser Antrag heute hier keine Mehrheit findet. Ich nehme das zur Kenntnis.
Das Beste an diesem Novellchen ist noch die Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst zwischen 2,91 und 3,22 Prozent. Das, kann man sagen, ist so in Ordnung. Natürlich dürfte es immer ein bisschen mehr sein, Herr Vizekanzler, aber grundsätzlich war auch schon im Ausschuss ihr Ansatz zu merken, als Sie gesagt haben, Sie gestehen dem öffentlichen Dienst da schon etwas zu.
Ich sage noch einmal kurz etwas zu meinem Antrag: Am 1. Juli, Kollege Hammer, noch einmal, hat die Sache ganz gut ausgeschaut. Die Begründung der Vertagung am 1. Juli war, man werde es in die 2. Dienstrechts-Novelle einarbeiten.
Na wo ist denn die Einarbeitung, Kollege Hammer? (Abg. Deimek: Er ist ja nur ein kleiner Landesbeamter!) Eine Ablehnung – und Sie stellen sich hierher, Kollege Hammer, und machen sich lustig über die öffentlich Bediensteten?! Nichts anderes haben Sie mit dem Ablehnen der Einarbeitung der Zulagen und Nebengebühren in den Grundbezug gemacht.
Die Erhöhung ist, wie schon gesagt, in Ordnung. Trotzdem muss man wissen, dass alle Spitzenrepräsentanten dieser Republik, somit wir alle, von diesem Abschluss profitieren. Zu den Repräsentanten gehören der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vizekanzler, der Präsident des Nationalrates, die Bundesminister, die Präsidentin des Rechnungshofes, die Staatssekretäre, der zweite und dritte Präsident des Nationalrates, die Obmänner der Nationalratsklubs, die Volksanwälte, die Nationalratsabgeordneten, die Präsidentin des Bundesrates, und sie alle profitieren ebenfalls von dieser eigentlich passablen Erhöhung. Darum bringe ich folgenden Entschließungsantrag mit entsprechender Begründung ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker in der Corona-Krise“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker zum Inhalt hat. Dazu soll die in § 2 Abs. 2 Bundesbezügegesetz vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre bis 31. Dezember 2022 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe entfallen.“
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Ich kann nur sagen: Wir stellen diesen Antrag (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!), weil wir glauben, dass es jetzt, in der Krise, in dieser Coronakrise, umso wichtiger ist - - (Abg. Michael Hammer: Jedes Jahr!) – Kollege Hammer schreit schon wieder rein, aber in dieser Krise, in der Klein- und Mittelbetriebe, Wirtschaftstreibende genauso wie die arbeitende Bevölkerung in Kurzarbeit Angst um ihre Existenz, Angst um ihren Job haben,
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