Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021), in der Fassung des Ausschussberichts 1218 der Beilagen, ein. Dieser Antrag ist Ihnen allen zugegangen.
Schon allein die Aufzählung dieser Dienstrechtsgesetze – und damit komme ich zum Antrag des Kollegen Lausch – zeigt, wie diversifiziert das Bundesbeamten-Dienstrechtsgesetz ist. Die Idee, Nebengebühren und Zulagen zum Grundbezug zu rechnen, gibt es ja schon sehr lange, ist immer wieder geäußert worden, ist aber angesichts der unterschiedlichen Beurteilung oder der unterschiedlichen Gewichtung von Nebengebühren und Zulagen an sich schon problematisch; ein Teil der Zulagen wird zwölfmal ausgezahlt, der andere Teil vierzehnmal. Also ja zu einem neuen Besoldungsrecht, an dem auch gearbeitet wird, aber es wird darum gehen, bessere Einstiegsgehälter zu haben und von diesen Zulagen – ich sage das ganz bewusst: eigentlich ein Unwesen, das sich halt in den Jahren, seit es ein BDG gibt, entwickelt hat – eher abzukommen, also die Grundgehälter zu erhöhen, auch mit der Perspektive, wie es sich mit dem Senioritätsprinzip, dem Verhältnis von geringen Einstiegsbezügen zu relativ hohen Ausstiegsbezügen, sage ich jetzt einmal so, verhält. Daran wird gearbeitet, und ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, was die Besoldungsreform betrifft.
Im Übrigen bin ich selbstverständlich noch immer der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.26
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag.a Eva Blimlinger,
und Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 2085/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2021) in der Fassung des Ausschussberichts (1218 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 2 werden die bisherigen Z 1 und Z 2 durch folgende Z 1 bis Z 112 ersetzt:
„1. Nach § 12j wird folgender § 12k samt Überschrift eingefügt:
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