Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 282

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Gerade diejenigen, die jetzt in den Intensivstationen stehen, diejenigen, die in den Pfle­geheimen stehen, denen das nicht ausbezahlt wird, sind diejenigen, die diese Arbeits­plätze bald verlassen werden, weil sie sagen: Ich kann nicht mehr! – Denen wird noch draufgestiegen, obwohl sie nicht mehr können. Ich finde, die Tatsache, dass die ÖVP und auch die Grünen heute das Nachtschwerarbeitsgesetz nicht ändern, ist eine klare Ansage an diejenigen, die heute nicht wissen, ob sie morgen noch im Pflegebereich arbeiten werden.

Das will meine Fraktion unterbinden. Wir werden nicht müde werden – auch wenn münd­liche Zusagen da sind –, für diese Personengruppe zu kämpfen, denn Omikron steht vor der Tür. Wir wissen, dass manche verzweifelt sind. Herr Bundesminister, der Schutz der Gesundheit des Pflege- und Gesundheitspersonals muss uns wichtig sein, auch in Zukunft müssen wir danach trachten. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollegin Schwarz, ich würde Sie auch noch bitten, in Ihrer Fraktion gemeinsam mit Klubobmann Wöginger zu überdenken, ob man das nicht raschest machen kann, denn das nur im Rahmen der Pflegereform vielleicht in ein paar Monaten durchzuführen ist meiner Meinung nach viel zu spät. Meine Fraktion will die raschestmögliche Durch­setzung dieser Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes zum Wohle des Gesund­heits- und Pflegepersonals in Österreich. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.22


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger zu Wort. – Bitte.


18.22.40

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Tagesordnungspunkt 24, zu den Änderungen im Gewerblichen Sozialversiche­rungs­gesetz und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz sprechen. Worum geht es? – Im ASVG ist diese Regelung schon enthalten. Im Fall eines vorzeitigen Wochengeld­anspruches tritt nach dieser Änderung der Versicherungsfall der Mutterschaft sofort ein. In den in § 102a Abs. 4 GSVG genannten Fällen ist bislang die Auszahlung des Wochen­geldes im Nachhinein erfolgt. Dadurch haben sich erhebliche Engpässe ergeben. Insbesondere beim vorzeitigen Wochengeldanspruch führt dies zu langen Zeiträumen ohne Leistungsbezug und teilweise zu existenzbedrohenden Situationen.

Zusätzlich gibt es einige Klarstellungen und Anpassungen, insbesondere wird klargestellt, dass für einen vorzeitigen Anspruch auf Wochengeld beziehungsweise Betriebshilfe nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Zeugnis erforderlich ist. Bei Vorliegen gewis­ser medizinischer Indikationen ist ein Zeugnis eines Gynäkologen oder Internisten aus­reichend.

Wir stehen ja kurz vor Weihnachten, das heurige Jahr war besonders schwierig, und zu Weihnachten sollte oder darf man sich ja bekanntlich etwas wünschen. So wünsche ich mir vor allem mehr Frieden in unserem Land, mehr Akzeptanz, mehr Wertschätzung, mehr Vertrauen. Ich wünsche mir aber auch mehr Impfungen. Weniger Infektionen wünsche ich mir und weniger Infizierte in den Krankenhäusern. Ein besonderer Dank gilt all jenen, die tagtäglich unsere Kranken pflegen und dafür sorgen, dass unser gutes Gesundheitssystem aufrechtbleibt – Danke dafür und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Ich wünsche mir weniger Schwarze im Land!)

18.25


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Gerald Loacker gemel­det. – Bitte.


 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite