Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 283

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18.25.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist Weihnachten, und die Bürger bekommen ein Geschenk von der großzügigen Bundesregierung, denn die gibt ihnen jetzt 150 Euro. Ich hoffe, es sagen dann all jene, die das bekommen – die Pensionisten und die Studenten, die das be­kommen, die Arbeitslosen, die diese 150 Euro bekommen –, artig Danke, weil der Herr Minister so nett ist und die Regierung so nett ist. – Haider hätte es wenigstens bar aus­gezahlt, jetzt wird es überwiesen, das ist irgendwie nicht so cool.

Was das aber nicht ändert, ist die Problemlage. Wenn Sie nämlich der Meinung sind, dass die Inflation den Menschen zu viel wegfrisst, haben Sie wohl recht, und wenn Sie der Meinung sind, dass die Preise zu stark hinaufschnellen, haben Sie auch recht, aber das können Sie doch nicht mit einer Einmalzahlung so pseudogroßzügig abtun! Da muss man sich halt überlegen: Wo hat man einen Hebel, wie man diese Belastung für die Menschen dauerhaft reduzieren kann?

Wenn die Energiepreise steigen, dann steigen zum Beispiel auch die Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Da muss man sich anschauen: Welchen Umsatzsteuersatz hat man dann auf der Energie? Oder man muss sich anschauen, was man sonst – Energie­abgabe, Elektrizitätsabgabe, Ökostromförderbeitrag und so weiter – alles einnimmt. Da muss man halt schauen, dass man die richtigen Gruppen befreit und sie dauerhaft entlastet – und nicht jetzt einmal den Großzügigen spielt und sich nachher die Füße küssen lässt. (Beifall bei den NEOS.)

18.26


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Ernst Gödl zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.27.02

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns über alle Parteigrenzen hinweg einig, dass Österreich ein sehr breit und gut aufgestelltes Sozialnetz hat. Ich glaube, wir sind uns einig, dass auf allen Ebenen – auf Bundesebene, auf Gemeindeebene und auf Länder­ebene – vieles an guten Maßnahmen passiert, sodass Menschen, die aus eigener Kraft den Alltag nicht bewältigen können, Unterstützung erfahren. Rein verfassungsrechtlich sind ja die allgemeine Sozialhilfe und die Armutsbekämpfung den Ländern zugewiesen, aber natürlich ist es eine fundamentale Aufgabe des Bundes und auch von uns als Ge­setzgeber hier im Parlament, Maßnahmen zu setzen, vor allem dann, wenn eine besondere Situation es erfordert.

Die Pandemie ist so eine besondere Situation, und im Rahmen der Pandemie haben wir auch dieses COVID-19-Gesetz-Armut ins Leben gerufen – mit wenigen Paragrafen, aber mit durchaus wichtigen Auswirkungen. Es sind eben nicht nur diese 10 Millionen Euro, die Kollege Ragger angesprochen hat, die in diesem Gesetz beinhaltet sind, sondern das Gesetz gibt es ja schon länger. Bisher wurden bereits 70 Millionen Euro für armuts­gefährdete Personen in unserem Land über dieses Gesetz ausgeschüttet.

Heute erweitern wir dieses Gesetz um zwei weitere Paragrafen, 5c und 5d, mit denen wir nochmals 10 Millionen Euro für Projekte im Bereich der Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut bereitstellen möchten. Mit dem Teuerungsausgleich – den bitte nicht kleinzureden, Herr Kollege Loacker, das ist eine wichtige, schnelle Maßnahme! – nimmt der Bund 100 Millionen Euro in die Hand und ermöglicht für eine besondere Gruppe, nämlich für jene, die arbeitslos, Sozialhilfebezieher, Ausgleichszulagenbezieher oder Studienbeihilfebezieher sind, eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 Euro. Für jene


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