Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 290

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18.47.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist ja jedes Jahr das Gleiche, man weiß jedes Jahr, dass eine Pensionserhöhung kommt, und man wundert sich, dass der Murks auch jedes Jahr der gleiche ist. Die Fragen sind: Wo ziehen wir einen Deckel ein? – Logischerweise dort, wo die ASVG-Höchstpensionsgrenze ist, denn darüber braucht man den Sonderpensionen keine Erhöhungen mehr zu geben. Was macht man mit Sonderpensionen von Arbeiter­kammer, Wirtschaftskammer, Nationalbank, Sozialversicherungsträgern? (Abg. Michael Hammer: Zentralbank!) Diese Frage stellt sich auch jedes Mal. Was macht man mit Mehrfachpensionisten, die von der Nationalbank und vielleicht nach dem ASVG eine Pension bekommen oder die einen Bundesbeamtenruhebezug und dazu eine GSVG-Pension haben? Was macht man mit denen, die von den Ländern nach Landesrecht eine Pension bekommen?

Die Fragen sind jedes Mal die gleichen, und Sie bekommen es von einem Jahr auf das andere nicht auf die Reihe, einmal dafür zu sorgen, dass bei den dicken Fischen, die ihre Schäfchen auf Kosten der kleinen im Trockenen haben, gedeckelt wird. Das gibt es doch gar nicht! Sie schaffen es nicht, dass man diese Mehrfacherhöhungen abdreht. Sie schaffen es nicht, dass man die Länder mit in die Pflicht nimmt. Kann man das nicht ein für alle Mal gebacken kriegen? Es muss doch möglich sein, dass man bei diesen Sonderpensionen einen Riegel vorschiebt. Dafür appelliere ich jedes Jahr, und auch heuer wieder. (Beifall bei den NEOS.)

18.49


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte.


18.49.28

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, wir sind uns alle einig. Jeder von uns spürt die Inflation, und jeder von uns spürt, dass das tägliche Leben teilweise teurer wird. Gerade die Pensionistinnen und Pensionisten mit geringen Pensionen spüren das am Ende des Monats am meisten: Es geht sich oft einfach nicht mehr aus.

Deswegen ist es natürlich sinnvoll, dass die Pensionen entsprechend der sozialen Staf­felung erhöht werden. Die Pensionsanpassung für 2022 haben wir bereits beschlossen. Pensionen unter 1 000 Euro werden demnach um 3 Prozent erhöht, Pensionen zwi­schen 1 000 und 1 300 Euro werden zwischen 1,8 und 3 Prozent erhöht und alle Pensio­nen über 1 300 Euro um 1,8 Prozent.

Was aber bis jetzt noch nicht geregelt werden konnte, sind die Anpassungen der Son­derpensionen, auch weil sie teilweise im Kompetenzbereich der Länder liegen. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung soll nun klargestellt werden, dass auch die Anpassung der Sonderpensionen entsprechend der sozialen Staffelung nach dem Pen­sionsanpassungsgesetz 2022 limitiert ist. Ich erachte es für mehr als sinnvoll, dass wir auch da alle Pensionen gleich behandeln.

Wenn wir über das Thema Pensionen diskutieren, über Limits, über Deckelungen, über verschiedene Staffelungen, dürfen wir aber auch nicht vergessen, dass es viele Men­schen bei uns in Österreich gibt, die gar keine Pension bekommen. Ich spreche von Menschen mit Behinderungen, von Tausenden Menschen mit Behinderungen, die in Tagesstrukturen oder auch in sogenannten Werkstätten arbeiten. Diese Menschen können nicht selbst für ihre Pension einzahlen. Sie sind nicht selbst sozialversichert, bekommen statt eines Lohns nur ein Taschengeld und haben dabei gar nicht die Mög­lichkeit, sich eine Pension aufzubauen.

 


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