gemacht und das Planungsinstrument Gesundheitsberuferegister um diese Berufsgruppe erweitert. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
21.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (1275 d.B.)
39. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1173 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird (1276 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 38 und 39 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte 38 und 39 behandeln zwei Regierungsvorlagen, die den Lebensmittelsicherheitsbereich beziehungsweise Verbraucherschutzbereich betreffen. Grundsätzlich ist das eine wichtige Materie, bei der auch EU-Verordnungen umgesetzt werden sollen. Diese EU-Verordnungen werden auch umgesetzt, damit hat meine Fraktion überhaupt kein Problem. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Im Bereich der amtlichen Kontrollen wird nunmehr die Möglichkeiten geboten, statt Veterinärmedizinern auch anderes geschultes Personal heranzuziehen. Wir finden das positiv, wenn diese Kontrollorgane von den Behörden auch benannt werden. Wir finden es auch positiv, dass das Bundesamt für Verbrauchergesundheit nun per 2022 klar definierte Aufgaben zugewiesen bekommt. – Das ist also eine Umsetzung von EU-Verordnungen, die wir durchaus begrüßen.
Dass wir aber insgesamt nicht mitgehen können und diese zwei Regierungsvorlagen ablehnen werden, liegt daran, wie auch im Ausschuss bereits gesagt, dass wir nicht einsehen, dass die Strafen und Sanktionen im Bereich der Lebensmittelsicherheit stark reduziert beziehungsweise sogar abgeschafft werden. 2013 wurde eine Mindeststrafe von 700 Euro für vorsätzliche Täuschungsdelikte eingeführt, und ich meine, es ist auch notwendig, solche vorsätzlichen Täuschungsdelikte mit Sanktionen zu versehen. Wenn jetzt diese Mindeststrafen abgeschafft werden, ist die Bestimmung zahnlos. Es ist die
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