Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 331

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Sicherheit in der Lebensmittelsicherheit nicht mehr gegeben, ein Vergehen wird quasi als Kavaliersdelikt abgetan.

Wir sehen es auch als grundsätzlichen Fehler, dass die Höchststrafen von 50 000 Euro auf 35 000 Euro beziehungsweise von 100 000 Euro auf 70 000 Euro im Wiederho­lungsfall herabgesetzt werden. Die generalpräventive Wirkung fehlt damit, und es ist wirklich ein Schönheitsfehler bei diesen Gesetzentwürfen, dass die Sanktionen wegfal­len und das Prinzip Beraten statt strafen eingeführt wird. Ich denke, der Wegfall der Strafen führt auch zu weniger Sicherheit, und das ist gerade im Bereich der Lebens­mittelsicherheit ein wesentlicher Punkt, weshalb wir diesem Entwurf nicht zustimmen können.

Genau so verhält es sich auch beim EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und den Durchführungsverordnungen: Auch da besteht ein Problem bei den Strafen, aber gleichsam auch bei der Kontrolle, die eigentlich den Landeshauptleuten obliegen würde, wenn es um die Kennzeichnung vor allem von biologischen Lebensmitteln geht. Wir meinen deshalb, dass beide Gesetzentwürfe abzulehnen sind.

Ich möchte auch noch einen wichtigen Punkt erwähnen, weil mir die Trinkwasser­ver­sorgung ein persönliches Anliegen ist: Der Trinkwasserbericht ist jährlich vorzulegen, Herr Bundesminister Mückstein. Es sollte auch eine gesetzliche Grundlage dafür ge­schaffen werden, dass wir – so wie das beim Lebensmittelsicherheitsbericht der Fall ist – bis zum 30.6. des Folgejahres den Trinkwasserbericht vorgelegt bekommen. Ich meine, dieser Anregung, die im Begutachtungsverfahren von mehreren Stellen gekommen ist, muss Rechnung getragen werden.

Meine Fraktion wird jedenfalls beiden Regierungsvorlagen nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.


21.05.50

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Zuschauer! Schon der Philosoph Ludwig Feuerbach hat vor 170 Jahren gesagt: „Der Mensch ist, was er isst.“

Wissen wir wirklich immer, was wir essen? – Ich denke, wir wissen es insbesondere bei Lebensmitteln aus Drittländern nicht immer. In Österreich können wir uns bei unse­ren Lebensmitteln sicher sein, denn von 22 000 Proben, die untersucht wurden, sind 99,7 Prozent gesundheitlich unbedenklich. Das ist ein gutes Zeugnis für unsere Lebens­mittel in Österreich.

Es gibt jedoch einen globalen Handel mit Lebensmitteln, und wir wissen oft nicht, wie diese in den Drittländern erzeugt werden. Es ist für Österreich oft unvorstellbar, wie sie dort produziert werden, aber die Lebensmittel werden trotzdem importiert. Auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes betreffend das Lebensmittelsicherheits- und Ver­braucherschutzgesetz wird ab 2022 das Bundesamt für Verbrauchergesundheit eben diese Lebensmittel aus Drittländern prüfen, damit auch in Zukunft Missstände aufge­deckt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie schon ausgeführt wurde, können in Zukunft in den Schlachthöfen nicht nur die amtlichen Tierärzte, sondern auch besonders geschulte Fachleute prüfen, damit eine durchgehende Prüfung stattfindet. Das ist für den Kunden nämlich eine wichtige Sache.

Ein zweiter Punkt, der im Gesetzentwurf enthalten ist, betrifft die Biokontrollen der Händ­ler, die Biolebensmittel anbieten – das ist für die Kontrolle unserer Lebensmittel ebenfalls etwas ganz Wichtiges. – Das sind einige Anpassungen, die sich aus EU-Recht ergeben.

 


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