aber danach wird es präsentiert und – vor allem entscheidend – es werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Es ist ja auch ein entsprechender Beirat eingerichtet worden, der sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Diese Empfehlungen gibt es, und sie sind zur Umsetzung zu bringen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Engelberg. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auf Impfgegnerdemonstrationen wird immer wieder versucht, Parallelen zwischen den Verbrechen der Nazizeit und den Maßnahmen der Regierung zur Bewältigung der Coronapandemie herzustellen. Unter anderem werden die stigmatisierenden Judensterne der Nazizeit mit der Aufschrift ungeimpft getragen, um zu insinuieren, dass Ungeimpfte heute genauso verfolgt werden wie Jüdinnen und Juden in der Nazizeit. Das ist eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus, auch eine Verharmlosung der Schoah, und es ist antisemitisch.
Wie sehen Sie ganz allgemein den Antisemitismus im Zusammenhang mit den besagten Coronademonstrationen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, die Versammlungsfreiheit ist ein hohes demokratisches Gut (Abg. Wurm: Ah doch, oder?), das gerade von der Exekutive sicherzustellen ist. Aber (Abg. Wurm: Aber!): Es ist vor allem Aufgabe der Polizei, konsequent gegen Gefahr gegen Leib und Leben, gegen Rechtsextremismus und auch gegen Antisemitismus vorzugehen. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Herr Abgeordneter, Sie haben einige Beispiele geschildert, nämlich Verharmlosung des NS-Terrors, verbunden mit der Massenvernichtung jüdischer Mitbürger. Da wird sehr konsequent eingeschritten, es kommt auch zu Anzeigen, zu Verhaftungen nach dem Verbotsgesetz. Das ist essenzielle Aufgabe der Exekutive. Diese Verharmlosungen sind unentschuldbar, und da muss auf das Schärfste dagegengehalten werden. Sie wissen, dass das auch mir seit vielen Jahren, seit vielen Jahrzehnten ein großes, persönliches Anliegen ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Zanger. – Bitte.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Bundesminister! Der grüne Vizekanzler Werner Kogler hat erst unlängst einfache Menschen, die das Recht für sich in Anspruch genommen haben, friedlich ihre Meinung frei zu äußern, als „Staatsverweigerer“ (Zwischenrufe bei den Grünen), Demokratieverweigerer, „Neonazis“ und „Neofaschisten“ (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer) pauschal abgeurteilt. (Abg. Lukas Hammer: Nein, er hat Neonazis ...! – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Wie stehen Sie zu dieser Diffamierung rechtschaffener Bürger im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Extremismus, egal ob von rechts oder der gewaltbereiten Linken, generell abzulehnen ist?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Die Bundesregierung ist da einhellig, geschlossen einer Meinung. Ich habe das ja auch angesprochen: Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dort aber, wo rechtsradikale Gruppen, rechtsradikale Randgruppen, wo Hooligans, wo Staatsverweigerer, wo Verschwörungstheoretiker am Rücken von Demonstranten, von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die vielleicht Sorgen und Ängste haben, ihr übles Geschäft machen, ist es Aufgabe der Polizei, konsequent einzuschreiten und diese Dinge auch beim Namen zu nennen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)
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