Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 42

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werden dann vermutlich auch nicht mehr die psychischen Voraussetzungen mitbringen, eine Waffe führen zu können.

Wie geht Ihr Ministerium dieser Frage nach?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Innenminister.


Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Unser Ministerium geht natürlich auch in diesem Bereich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor. Ihre Frage geht in Richtung Frühpensionierungen, das betrifft nicht unser Ressort, außer wenn Beamte aus unserem Haus in Frühpension gehen. Da gibt es natürlich entsprechende Betreu­ung, es gibt den Kontakt mit der Personalvertretung, alles wichtige Bereiche; und die Behörden sind sehr, sehr wachsam und achtsam, wenn sie Waffenpässe ausstellen, davon bin ich überzeugt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke. Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, darf ich die Fragestunde für beendet erklären. Ich bedanke mich beim Herrn Bun­desminister, der aber für die im Anschluss zu verhandelnden Tagesordnungspunkte noch hierbleibt.

10.11.29Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 8954/J bis 8976/J

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Pal­liativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) erlassen sowie das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1290 d.B.)

Finanzausschuss:

Klimabonusgesetz – KliBG (1292 d.B.)

Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I (1293 d.B.)

Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III (1294 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsge­setz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundes­gesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden (1289 d.B.)

 


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