Justizausschuss:
Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021 (1291 d.B.)
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Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3, 9 bis 14, 15 bis 18, 19 und 20, 21 bis 24, 25 bis 27, 28 und 29, 35 und 36, 39 bis 41, 42 bis 44 sowie 46 bis 48 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde Konsens über eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ erzielt. Es entfallen auf die ÖVP 176, auf die SPÖ 122, auf die FPÖ 99, auf die Grünen 90 und auf die NEOS 72 Minuten. Gemäß § 57 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für die Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten, die Debattenredezeit 5 Minuten.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die eben dargestellten Redezeiten ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1172 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz geändert wird (1280 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Punkt 1 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Himmelbauer. Bei ihr steht das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen! Bereits die Weihnachtsgeschichte beginnt mit einer Volkszählung, da Josef mit seiner schwangeren Frau in seinen Heimatort zurückkehren muss, um sich dort zu registrieren. Die Volkszählung ist etwas, das seit vielen Jahren, Jahrzehnten, Jahrtausenden besteht, und in dieser Zeit hat sich – Gott sei Dank – auch vieles geändert. Das Registerzählungsgesetz ist eine Nachfolge der Volkszählung; damit regeln wir, wie wir in regelmäßigen Abständen den Bevölkerungsstand und gewisse Merkmale erheben.
Wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt eine Novelle des Registerzählungsgesetzes vorliegen. Die Grundlage hierfür ist eine europarechtliche Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen. Zuletzt hat 2011 eine Registerzählung stattgefunden; sie soll alle zehn Jahre stattfinden, und weil sich in diesen zehn Jahren sehr vieles geändert hat, beschließen wir heute eine Novelle.
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