Was hat sich seit 2011 alles geändert? – Zum einen sind es die Register, die herangezogen werden, um eine Volkszählung durchzuführen. Es gibt neue Register, zum Beispiel das E-Health-Verzeichnis, das Gesundheitsberuferegister, das Zentrale Personenstandsregister oder das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister. Auch zusätzliche Durchführungsverordnungen auf europäischer Ebene machen die heutige Novelle notwendig.
Was heißt das jetzt aber konkret? – Mit 2021 werden vor allem anhand des Zentralen Personenstandsregisters, des Melderegisters, Daten in pseudonymisierter Form herangezogen, das heißt anhand des bereichsspezifischen Personenkennzeichens, und gewisse Merkmale zu den einzelnen Personen wie Beruf, Ausbildung, Haushalt, Unternehmen, Arbeitsstätte, aber auch Daten über deren Wohnungen, Gebäude in anonymisierter, pseudonymisierter Version aggregiert, zusammengefasst und an Eurostat gemeldet.
Dazu haben wir zum einen eine rechtliche Verpflichtung aufgrund der EU-Verordnung, aber das ist natürlich auch Grundlage für sehr vieles in unserem Land, nicht zuletzt auch für die Gemeinden, wenn es darum geht: Welche Menschen wohnen bei uns? Wie schaut der Finanzierungsschlüssel für diesen Bereich aus?
Wir haben bereits im Ausschuss klargelegt, dass wir darüber hier einen einstimmigen Beschluss fassen werden. Ich darf dafür ganz herzlich Danke sagen und uns auch für die heutige Debatte einen guten Verlauf wünschen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
10.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte. (Abg. Leichtfried überreicht Abg. Heinisch-Hosek einen Blumenstrauß. – Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt keine Geschäftsordnungsdebatte, aber Kollegin Heinisch-Hosek hat heute einen ganz besonderen Geburtstag, und das hat der stellvertretende Klubobmann dazu genutzt, die Debatte kurz zu unterbrechen. Wir schließen uns dem Wunsch an (allgemeiner Beifall): Bleibe gesund und nutze die nächsten Zeiten! Alles Gute! (Abg. Heinisch-Hosek: Danke!)
Es folgt Kollege Einwallner mit seinem Debattenbeitrag. – Das Wort steht bei Ihnen. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch von dieser Stelle aus noch einmal herzlichen Glückwunsch, liebe Gabi Heinisch-Hosek, zum Geburtstag. Alles Gute!
Meine Damen und Herren! Bei dieser Regierungsvorlage – Kollegin Himmelbauer hat es im Großen und Ganzen schon ausgeführt – geht es in erster Linie darum, dass man alle zehn Jahre oder einmal im Jahrzehnt eine sogenannte Volkszählung durchführen muss – das ist notwendig – und das Ergebnis dann Eurostat übermitteln muss. Es waren jetzt ein paar Adaptierungen notwendig, die durchgeführt werden mussten, damit wir in der österreichischen Registerlandschaft wieder auf aktuellem Stand sind.
Solche Datenerhebungen sind natürlich immer ein sehr sensibles Thema, weil da das Thema Datenschutz zum Tragen kommt. Ich muss sagen, dass es bei dieser Vorlage gelungen ist, das Thema Datenschutz so zu regeln, dass es, glaube ich, zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden konnte.
Ich nehme gerade das Thema Datenschutz auf, weil es in Ihrem Ressort, Herr Minister, im Innenressort, natürlich immer ein besonderes Spannungsfeld zwischen den Themen Sicherheit und Datenschutz gibt. Diese Vorlage, die Vorgehensweise bei deren Erstellung können wir, glaube ich, auch als Muster dafür hernehmen, wie wir bei anderen, sensibleren Themen – wenn die Sicherheit direkt betroffen ist; ich nehme als Beispiel
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