Gesichtserkennung und andere technische Maßnahmen – vorgehen können, wie wir einen Rahmen schaffen können, dass wir auf der einen Seite für ausreichend Sicherheit sorgen und auf der anderen Seite auch den Datenschutz entsprechend berücksichtigen.
Zum Abschluss möchte ich noch einen kleinen Sidestep zur Fragestunde machen, Herr Innenminister. Eine Frage, die mir sehr, sehr wichtig ist, ist offengeblieben: Die Polizistinnen und Polizisten leisten in den letzten zwei Jahren eine ausgezeichnete Arbeit. Sie sind ständig an der Front, direkt betroffen im Zuge der Pandemiebekämpfung, und es wurde ihnen zugesagt, dass es einen Coronabonus geben wird. Sie haben die Frage, bis wann die Polizistinnen und Polizisten den zugesagten Coronabonus bekommen werden, nicht beantworten können. Ich hoffe, dass Sie vielleicht noch im Laufe dieser Debatte eine Antwort darauf geben, ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen draußen warten schon ganz dringend darauf. Es wäre ein gutes Signal, wenn Sie eine konkrete Antwort geben könnten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Wortmeldung kommt von Abgeordnetem Bürstmayr. – Das Wort steht bei Ihnen, Herr Abgeordneter. Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Politik braucht, wenn sie evidenzbasiert sein soll, Grundlagen, nämlich Daten.
Wenn wir Wohnbaupolitik machen wollen, dann müssen wir wissen, wie viele Wohnungen es gibt, wie viele davon leer stehen, von wo Menschen wohin ziehen oder verziehen. Dasselbe gilt für Arbeitsmarktpolitik, für Gesundheitspolitik und viele andere Politikbereiche: Wir brauchen solide Unterlagen.
Früher hat man so alle zehn, 15 oder 20 Jahre versucht, diese Unterlagen durch große Volkszählungen zu ermitteln, die im Laufe der Zeit immer umstrittener geworden sind, weil immer mehr Leute nicht bereit waren, fünf, sechs, sieben, acht Seiten Formulare mit Angaben über sich auszufüllen. Heute ist es möglich, dass viele Datensätze, die ohnehin schon vorhanden sind, zusammengeführt werden. Ich nenne als ein Beispiel dafür nur das Melderegister, aus dem wir relativ präzise ableiten können, wo Menschen wohnen und wie sich bestimmte Wanderungsströme innerhalb Österreichs gestalten.
Es ist im Innenausschuss einstimmig gelungen, gesetzliche Anpassungen entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung der Europäischen Union, die auch stark auf den Datenschutz und die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen abstellt, zu verabschieden. Was uns Grüne besonders freut, ist, dass eine in diesem Bereich tätige Organisation, nämlich Epicenter Works, diesen Gesetzentwurf ausdrücklich gelobt hat und uns attestiert hat: „Während man durch Aufnahme zusätzlicher Datenquellen und Erhebungsmerkmale eine erhöhte Qualitätssicherung der Zählungen gewährleistet, wird gleichzeitig sichergestellt, dass es zu keinen datenschutzrechtlichen Einbußen kommt.“
Ich hoffe daher auch auf einhellige Zustimmung hier im Hohen Haus. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)
10.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Ich verlege die Abstimmung wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
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