Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Fürst, für den Ausdruck „heuchlerisch“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
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Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte. (Abg. Gerstl: Für eine tatsächliche Berichtigung!) – Sie sind bei mir mit einer Wortmeldung gemeldet, 2 Minuten.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Meine Vorrednerin hat soeben nochmals wiederholt, dass mit dieser Vorlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eine Beugehaft theoretisch möglich wäre. – Liebe Frau Kollegin Fürst, auch theoretisch wäre eine solche Beugehaft nicht möglich. Es ist ausgeschlossen! (Zwischenruf der Abg. Fürst.)
Ich bitte Sie im Sinne von weniger Verunsicherung, im Sinne von Klarheit inständig, dass Sie nicht Verdächtigungen machen, dass Sie nicht versuchen, Menschen aufzuhetzen, und dass Sie nicht versuchen, in Vorlagen etwas hineinzugeheimnissen, das nicht da ist. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Die Menschen können sich darauf verlassen, dass es in diesem Bereich keine Beugehaft gibt. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
11.29
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Die Abstimmung darüber werde ich wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses legen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2093/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden (1222 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Johann Singer gelangt zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen zwei Jahren haben wir viele Beschlüsse gefasst, damit das öffentliche Leben trotz der Pandemie gut funktionieren kann. Viele dieser Beschlüsse betrafen befristete Coronasonderregelungen, die inzwischen mehrfach verlängert wurden. Mit der heutigen Beschlussfassung soll eine Reihe solcher Sonderregelungen aus dem Bereich des Verfassungsausschusses um ein weiteres halbes Jahr bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
Worum geht es konkret? – Es geht darum, dass die Gemeinden die Ermächtigung bekommen, Beschlüsse per Videokonferenz beziehungsweise im Umlaufweg zu fassen, nämlich dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
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