Der Hintergrund dieser Möglichkeit ist klar: Es geht darum, dass die Coronapandemie die Gemeindearbeit nicht lahmlegen darf, sondern dass die Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weitergeführt werden kann.
Weiters besteht diese Regelung, diese Möglichkeit, auch für die Bundesregierung. Es geht auch um den Einsatz der Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, wobei natürlich immer die Wahrung des Parteiengehörs, der Parteienrechte im Vordergrund stehen muss.
Ein weiterer Punkt betrifft das Vergaberecht. Da sollen beschleunigte Vergaben etwa im Bereich der Labordiagnostik möglich bleiben.
Leider, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir diese Verlängerung ein weiteres Mal, da die Entwicklung der Pandemie vieles offenlässt.
Ich darf feststellen, dass sich die angesprochenen Maßnahmen inzwischen durchaus bewährt haben; und wir haben hier im Plenum ja schon öfter darüber diskutiert, welche Maßnahmen durchaus auch einmal ins Dauerrecht übertragen werden könnten.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, der vorgesehenen Verlängerung der angesprochenen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2022 die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.32
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Präsidentin Doris Bures: Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich mit den Abstimmungen fortfahren können. Können wir abstimmen? Ja? – Gut, dann gehe ich so vor.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz geändert wird, in 1176 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.
Ich frage alle Abgeordneten, ob sie dem Zusatzantrag der Abgeordneten Fürst mit Einfügung einer Ziffer 1a ihre Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer gibt dem seine Zustimmung? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden, samt Titel und Eingang in 1222 der Beilagen.
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